Bayerisches Ministerium des Innern

  • Bavarian Ministry of the Interior
Identifier
006491
Type of Entity
Corporate Body

History

1806 gegründetes Ministerium, zu dessen Kernkompetenzen trotz erheblichen Wandels im Laufe der Zeit die innere Verwaltung, die Polizei sowie das Bauwesen gehören. Durch die Gründung der Ministerien für Soziale Fürsorge und für Landwirtschaft gingen dem Innenressort nach 1918 erheblich Kompetenzen verloren, das Personal selber wurde jedoch trotz der Revolution nicht ausgetauscht. 1918-1920 stellte die MSPD die Innenminister, von 1921 bis 1933 führten dann BVP-Politiker das Ministerium, die den aufkommenden Nationalsozialismus massiv bekämpften. Innenminister Adolf Wagner (NSDAP, 1890-1944) gelang es nach 1933, die Zuständigkeit seines Ressorts erheblich auszuweiten. Auch die Nationalsozialisten übernahmen die bisherigen Beamten, konnten die Behörde aber rasch mit loyalen Parteimitgliedern infiltrieren. In die Verantwortung des Ministeriums fielen in der NS-Zeit unter anderem die Massentötungen von psychisch Kranken und Behinderten.

from: Thomas Forstner, Staatsministerium des Innern (Weimarer Republik und NS-Zeit), publiziert am 22.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatsministerium des Innern (Weimarer Republik und NS-Zeit)> (26.07.2018)

Rules and Conventions

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