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Language of Description: German
  1. Preußische Regierung Aurich (1885-1945)

    • Prussian Government Aurich (1885-1945)
    1. Die Regierung in Aurich: Organisationsstruktur Die anfallenden Geschäfte der Regierung wurden zu Anfang noch in einem ungetrennten Kollegium wahrgenommen. Erst im Jahre 1892 fand eine Aufteilung der Geschäfte in drei Abteilungen statt. Neben die "Abteilung des Inneren", später auch "Präsidialabteilung" oder "Allgemeine Abteilung" genannt, trat zunächst eine "Abteilung für direkte Steuern und Domänen" und schließlich eine Abteilung für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Diese Organisations- struktur blieb im Prinzip bis in die 60er Jahre unseres Jahrhunderts bestehen. Die Bezeichnungen fü...
  2. Bayerisches Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

    • Bavarian Ministry of Economic Affairs, Infrastructure, Transport and Technology

    1933 eingerichtetes Ministerium, dessen Kernkompetenz die Fragen der Wirtschaft und der Wirtschaftsförderung umfasst. Vorläufer des Wirtschaftsministeriums war das Handelsministerium, das 1928 im Zuge der Verwaltungsvereinfachung dem Außenministerium eingegliedert worden war. Kurz nach der "Machtergreifung" lösten die Nationalsozialisten das "Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit" auf und schufen neben der dem Ministerpräsidenten zugeordneten Staatskanzlei am 24. April 1933 das "Staatsministerium für Wirtschaft". Gebildet wurde das neue Wirtschaftsministerium aus den 1918/...

  3. Hessisches Innenministerium

    • Hessian Ministry of the Interior

    Seit 1617 bestand der Geheime Rat als oberste Verwaltungs- und Justizbehörde. Mit den beiden Organisationsedikten vom 12. 10. 1803 wurde unter anderem das Geheime Ministerium oder 'Geheime-Raths-Kolleg' gebildet, das als 'Centralpunkt der ganzen Staatsverwaltung' fungieren sollte und vom Landgrafen geleitet wurde. Es unterteilte sich in die Departements des Innern, des Äußeren und der Finanzen. In den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern fielen z. B. das gesamte Kriminal- und Ziviljustizwesen, alle Gegenstände der Gesetzgebung sowie das Medizinal,- Kirchen- und Schulwesen. Aufgrund ...

  4. Ministerialabteilung für die höheren Schulen

    • Ministerial Department for higher Schools

    Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 wies dem Geschäftskreis des neuerrichteten Geistlichen Departements zu 'den Kultus sowohl der evangelischen als katholischen Religion und anderer im Staate tolerierter Gemeinden, das Kuratorium der Universität, Schulen und überhaupt Gelehrte und Bildungsanstalten'. Ministerialabteilungen im Geistlichen Departement bildeten das Oberkonsistorium, der Katholische Geistliche Rat sowie die Oberstudiendirektion. Das Ministerium - 1817-1848 dem Ministerium des Innern angegliedert - übte die unmittelbare Aufsicht über die Kirchen und Religionsgemeinschaften aus. Das Evangelische Konsistorium, der Katholische Kirchenrat und die Israelitische Oberkirchenbehörde waren ihm als Staatsbehörden direkt untergeordnet, bis die Revolution von 1918 die Epoche des Staatskirchentums beendete. Durch das Gesetz vom 3. März 1924 wurden auf der Grundlage der Weimarer Reichsverfassung die Rechtsverhältnisse der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Württemberg neu geregelt. Die Evangelische und Katholische Kirche sowie die israelitische Religionsgemeinschaft, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt blieben, verwalteten und entschieden ihre Angelegenheiten von da an selbstständig. Bei der Verleihung ihrer Ämter besaßen der Staat und die bürgerlichen Gemeinden kein Mitspracherecht mehr. Infolge der Trennung von Kirchen und Staat wurde die Bennenung 'Ministerium des Kirchen- und Schulwesens' durch die schon seit längerem als Alternativform gebräuchliche spezifisch württembergische Bezeichnung 'Kultministerium' ersetzt. Das Kultministerium blieb für die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften zuständig. Sein eigentlicher Aufgabenbereich erstreckte sich jedoch auf das Bildungs- und Erziehungswesen einschließlich der Jugendpflege, die Betreuung von Wissenschaft und Kunst, die Denkmalpflege und den Heimatschutz (Natur- und Landschaftsschutz). Für die höheren Schulen bestand seit 1866 die Ministerialabteilung für die höheren Schulen (zunächst Abteilung für die Gelehrten- und Realschulen), die Nachfolgebehörde der Oberstudiendirektion (1807-1817) bzw. des Studienrats (1817-1866). Das Gewerbeschulwesen besaß seine oberste Leitung im Gewerbeoberschulrat, an dessen Stelle 1920 die Ministerialabteilung für die Fachschulen trat. Die ministeriellen Aufsichtsbehörden für die Volksschulen waren konfessionell getrennt: für die evangelischen Volksschulen war der der Evangelische Oberschulrat zuständig, für die katholischen der Katholische Oberschulrat. 1933 wurden die beiden konfessionellen Oberschulbehörden zur Ministerialabteilung für die Volksschulen vereinigt.

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  5. Polizeipräsidium Frankfurt a.M.

    • Police Headquarters Frankfurt a.M.

    Das Polizeipräsidium zu Frankfurt a.M. wurde durch Verordnung vom 29.6.1867 (PrGSlg. S. 917) für die örtliche Polizeiverwaltung in der Stadt sowie in den Ortschaften Bockenheim, Bonames, Bornheim, Hausen, Niederrad, Niederursel, Oberrad und Rödelheim errichtet. Außer Bockenheim und Rödelheim gehörten sie zu dem Stadtkreis, wie er durch das Gesetz vom 22.2.1867 (ebd. S. 275 § 4 Abs. 14) gebildet wurde. Laut § 7 dieses Gesetzes wurden in den Stadtkreisen die landrätlichen Funktionen von dem Gemeindevorstande bzw. von dem Polizeipräsidenten oder Polizeidirektor wahrgenommen. Die Kreisordnung f...

  6. Erbgesundheitsgerichte Baden

    • Eugenics High Court Baden

    Um das Bauerntum als "Blutquelle des deutschen Volkes" zu erhalten, schränkte das Reichserbhofgesetz vom 29.9.1933 das Verfügungsrecht über land- und forstwirtschaftlichen Besitz im Erbfall ein. Einer Überschuldung und Zersplitterung des Grundbesitzes sollte durch das Vererben eines unveräußerlichen und unbelasteten "Erbhofes" als Ganzes an einen Anerben vorgebeugt werden. Für die Führung der Erbhofregister und für die Entscheidung einschlägiger Rechtsstreitigkeiten wurden - in der Regel bei jedem Amtsgericht - Anerbengerichte geschaffen, denen in Baden das Erbhofgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe als zweite Instanz, darüber auf Reichsebene das Reichserbhofgericht in Celle als letzte Instanz übergeordnet waren. Die Anerbengerichte stellten 1944 ihre Tätigkeit ein und wurden 1945 durch die Alliierten aufgehoben.

    Grundlage für die Entstehung der Erbgesundheitsgerichte bildeten das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933 und das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24.11.1933. Die Gerichte wurden in Baden auf 1.1.1934 bei einem Teil der Amtsgerichte (im Regierungsbezirk Freiburg: Achern, Offenburg, Emmendingen, Freiburg, Lörrach, Waldshut, Konstanz, Stockach und Donaueschingen) errichtet und hatten in erster Instanz über Anträge auf Sterilisation und auf Eheverbote zu entscheiden. Die zweite Instanz war das Erbgesundheitsgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Erbgesundheitsgerichtsbarkeit wurde 1945 von den Alliierten aufgehoben.

    Das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse" vom 1.6.1933 ermöglichte forst- und landwirtschaftlichen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Amtsgericht / Entschuldungsgericht die Eröffnung von Entschuldungsverfahren. Mit deren Durchführung wurden unter Aufsicht des Amtsgerichts bestimmte Kreditanstalten betraut. Beschwerdeinstanz war das zuständige Landgericht. Mit Verordnung vom 25.6.1935 wurden die Entschuldungsverfahren Entschuldungsämtern übertragen, die jedoch den Amtsgerichten zu- und den Landgerichten untergeordnet blieben. Im Regierungsbezirk Freiburg bestanden sie in Bonndorf, Donaueschingen, Freiburg, Offenburg, Schopfheim, Stockach, Überlingen, Waldshut und Wolfach. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Entschuldungsverfahren auf anderer gesetzlicher Grundlage fortgeführt, die Entschuldungsämter jedoch aufgelöst.

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  7. Hessisches Justizministerium

    • Hessen Department of Justice

    Mit dem am 12. Oktober 1803 ergangenen Organisationsedikt wurde dem seit 1747 bestehenden Oberappellationsgericht als oberster Verwaltungs- und Justizbehörde die Kontrolle über die Verwaltungsbehörden entzogen. Zugleich erfolgte eine Kompetenzfestlegung für das Oberappellationsgericht als oberster Justizbehörde. Aufgrund der Verordnung über die Organisation der obersten Staatsbehörde vom 28. Mai 1821 kam es zur Bildung eines 'Ministerialdépartements des Innern und der Justiz'. 1848 nahm man die 'Trennung des Ministeriums des Innern und der Justiz' in zwei Ministerien vor. 1874 wurde das Min...

  8. Heil- und Pflegeanstalt Hadamar

    • Health and Care Institute Eichberg

    Die Heil- und Pflegeanstalt Hadamar entstand 1906 aus der 1883 auf dem Mönchsberg errichteten 'Corrigendenanstalt', die zuerst als Arbeitshaus zur Umerziehung von straffällig gewordenen Landstreichern und Prostituierten dienen sollte. Mit dem steigenden Bedarf an stationärer psychiatrischer Versorgung wurde 1906 diese Einrichtung in die sog. Landespflege-Anstalt für psychisch Kranke umgewandelt. Träger war der Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden, ein Vorgänger des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Ab 1920 wurden zusätzlich zu den Patienten der Psychiatrie auch sog. 'Psychopathinn...

  9. Regierung Aachen

    • Government Aachen
    1. Entstehung: 1816 2. Schließung: 1972. Zuständigkeit geht über auf Regierung Köln. 3. Zuständigkeiten: Aufsichts- und Verwaltungsbehörde der Mittelinstanz sowie Beschwerdeinstanz gegenüber Verwaltungsaktivitäten der Gemeinde-, Amts und Kreisbehörden. Auftragsbehörde der Fachministerien. Koordinierungs- und Planungsbehörde für die Kommunen und Gemeinden im Regierungsbezirk Aachen (1816 mit den Kreisen: Stadtkreis Aachen die Landkreise Aachen, Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz, Jülich, Düren, Eupen, Montjoie, Gemünd, Blankenheim, Malmedy und Sankt Vith) 4. Organisationsstruktur: Nach 1945 ...
  10. Bayerisches Landesentschädigungsamt

    • Bavarian Compensation Office

    Durch das Entschädigungsgesetz vom 12.8.1949 wurde die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts erstmals zusammenfassend geregelt. Schon nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren von staatlicher Seite gesetzliche Regelungen getroffen worden um Schäden auszugleichen, die den rassisch, religiös und politisch Verfolgten im „Dritten Reich“ zugefügt worden waren. Mit der Durchführung der Maßnahmen zur Wiedergutmachung wurde in Bayern zunächst der Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte betraut. 1948 gingen dessen Aufgaben auf das Landesamt für Wiedergutmachung, d...

  11. Deutsche Ausgleichsbank

    Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) wurde am 12. Mai 1950 unter der Bezeichnung Bank für Vertriebene und Geschädigte (Lastenausgleichsbank) als Aktiengesellschaft gegründet, durch Gesetz vom 28. Oktober 1954 (BGBl. I S. 293) in Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) umbenannt und in eine eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. Seit dem 20. Februar 1986 (BGBl. I S. 297) führt sie die Bezeichnung Deutsche Ausgleichsbank. Bei Gründung der Bank standen der Lastenausgleich und Hilfen zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der...

  12. Landeszentralbank Niedersachsen

    Die Landeszentralbank von Niedersachsen nahm ihre Geschäfte am 01. April 1948 auf. Im nachgeordneten Bereich gab es Hauptstellen der Landeszentralbank (in Braunschweig, Emden, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg) und 30 Zweiganstalten. Das Zweiganstaltennetz änderte sich mehrmals. Durch die Gründung der Deutschen Bundesbank am 01. August 1957 wurde aus der Landeszentralbank von Niedersachsen die Landeszentralbank in Niedersachsen-Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Das Zweiganstaltennetz der Landeszentralbank in Niedersachsen änderte sich erneut. Es kam auch zu we...

  13. Bayerische Polizeischule Fürstenfeldbruck

    • Bavarian Police School Fürstenfeldbruck

    Das Anfangsjahr 1872 geht zurück auf einen königlichen Erlass vom 29. Mai 1872, mit dem die Gendarmerieschule in Speyer aufgelöst wurde und somit von den ursprünglich vier Gendarmerieschulen in Bayern nur noch diejenige in München - zuletzt im Rückgebäude der Arcisstr. 37 - veblieb. Hier wurden bei einer Klassenstärke von maximal 90 Anwärtern immer je 3 Monate dauernde Lehrgänge durchgeführt 1). 1924 erhielt die Gendarmerie- und Polizeischule dann ihren dauernden Sitz im ehemaligen Klostergebäude Fürstenfeld in Fürstenfeldbruck, wo seit 1894 die königlich-bayerische Unteroffiziersschule unt...

  14. Polizeidirektion Braunschweig

    • Police Headquarters Braunschweig

    Die Polizeidirektion in Braunschweig nahm am 1.2.1814 ihre Tätigkeit auf (vgl. Braunschw. Anzeigen vom 2.2.1814, Stück 10, S. 363). Die Verordnung vom 19.2.1814 (GuVS. Nr. 35) umriß in § 11 in großen Zügen ihre Zuständigkeit. Bis zum 31.12.1832 unterstand sie der Kammer (vgl. Verordnungen vom 19.5.1814 (GuVS. Nr. 59) und 28.1.1830 (GuVS. Nr. 3). Gemäß Gesetz vom 12.10.1832 (GuVS. Nr. 27) wurde sie ab 1.1.1833 der Kreisdirektion Braunschweig unterstellt, an deren Stelle laut Gesetz vom 26.5.1896 (GuVS. Nr. 27) das Staatsministerium, seit 1927 (GuVS. Nr. 83) das Innenministerium trat. Die Ver...

  15. Heil- und Pflegeanstalt Eichberg

    • Health and Care Institute Eichberg

    Die Irrenanstalt im ehemaligen Kloster Eberbach wurde durch Edikt des Herzogs von Nassau vom 1.4.1815 von der Korrektionsanstalt (siehe Abt. 409/2) getrennt, in der vorübergehend auch gefährliche Geisteskranke untergebracht waren. Am 28.12.1842 beschloß die Ständeversammlung den Bau einer neuen Anstalt. Auf dem Eichberg bei Kiedrich wurde der Neubau bis zum Jahre 1849 vollendet und erhielt auf herzoglichen Beschluß vom 26.1.1848 den Titel Heil- und Pflegeanstalt Eichberg. In ihr waren männliche und weibliche Patienten untergebracht. Durch die steigende Zahl der Patienten mußte in den Jahren...

  16. Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Oberhofgericht)

    • Court of Appeal Karlsruhe

    Das Erste Badische Organisationsedikt von 1803 löste das badische Hofgericht als oberste Instanz der Rechtsprechung aus dem Kreis der Hofkollegien und schuf ein eigenes Oberhofgericht mit Sitz in Bruchsal. 1810 übersiedelte es nach Mannheim und erhielt erst 1879, im Vollzug des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes von 1877, als Oberlandesgericht seinen Sitz im Karlsruher "Justizpalast" an der Linkenheimer Straße (seit 1902 in der Hoffstraße) . Bei der "Verreichlichung" der Justiz ab 1935 übernahm das Oberlandesgericht mit einer neu geschaffenen "Verwaltungsabteilung" Aufgaben des badischen Jus...

  17. Hessisches Finanzministerium

    • Hessian Ministry of Finance

    Die aktenführende Behörde wurde 1821 mit einer Verordnung über die Organisation der obersten Staatsbehörden geschaffen. Dort war die Bildung von drei Ministerialdepartements, darunter das der Finanzen, vorgesehen. Etwa gleichzeitig erfolgte die Gründung der Oberfinanzkammer als zentraler Behörde der Finanzverwaltung. Die drei Sektionen der Kammer betrafen Finanz- bzw. Steuerwesen, Domänensachen und Bauwesen. Schon vorher waren die Rechnungskammer (G 31 O) sowie die Hauptstaatskasse (G 35) unter der Leitung des Finanzministeriums gebildet worden. 1822 wurde das Forstwesen ebenfalls dem Minis...

  18. Oldenburgisches Justizministerium

    • Oldenburg Ministry of Justice

    Nachdem die Justizsachen 1829 im zweiten Departement des Staats- und Kabinettsministeriums zusammen mit der Kulturverwaltung und 1849 im I. Departrment ebenfalls mit Kultus und Unterricht sowie den Allgemeinen Dienstsachen abgehandelt worden waren, erhielt der Justizbereich mit der Einführung der Ministerialverfassung 1868 ein eigenes Ministerium. Gemäß Artikel 4 des Organisationsgesetzes von 1868 waren diesem Departement die Angelegenheiten zugewiesen, die sich auf die Justizverwaltung mit Einschluss des Hypotheken- und Gefängniswesens sowie auf die Führung der Zivilstandsregister bezogen....

  19. Oldenburgisches Innenministerium

    • Oldenburg Ministry of the Interior

    Das 1868 geschaffene oldenburgische Innenministerium, aufgrund seiner Bedeutung auch als das eigentliche Staatsministerium bezeichnet, war in klassischer Weise für die gesamte innere Landesverwaltung zuständig, wozu auch das Konsulatswesen zählte. Räumlich erstreckte sich diese Aufsichtsfunktion auf das gesamte Großherzogtum. Hierzu gehörten auch die Organisation der Wahlen (u.a. Reichs- und Landtagswahlen) und der gesamte Bereich der Sicherheits- und Ordnungspolizei (vgl. Best. 203). Zu den Aufgaben zählten aber auch alle Bereiche der allgemeinen Polizei (Medizinal- und Gesundheitspolizei,...

  20. Staatsanwaltschaft Kassel

    • Public Prosecutor's Office Kassel

    Nach erfolgter Vereinigung Kurhessens mit der preußischen Monarchie wurden gemäß § 17 der Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen (Preuß.Ges.Slg. S. 1085ff.) Staatsanwaltschaften bei den Kreisgerichten als Untersuchungs- und Anklagebehörden in Strafsachen eingerichtet. Den aufgrund des Deutschen Gerichts-Verfassungsgesetzes vom 27.1.1877 (RGBl. S. 41) und des dazu erlassenen Preußischen Ausführungsgesetzes vom 24.4.1878 (Preuß.Ges.Slg. S. 230) mit Wirkung vom 1.10.1879 eingerichteten Landgerichten, die die Kreisgerichte ablösten, wurden ebenfalls Staats...