Oldenburgisches Justizministerium

  • Oldenburg Ministry of Justice
Identifier
006389
Type of Entity
Corporate Body

History

Nachdem die Justizsachen 1829 im zweiten Departement des Staats- und Kabinettsministeriums zusammen mit der Kulturverwaltung und 1849 im I. Departrment ebenfalls mit Kultus und Unterricht sowie den Allgemeinen Dienstsachen abgehandelt worden waren, erhielt der Justizbereich mit der Einführung der Ministerialverfassung 1868 ein eigenes Ministerium. Gemäß Artikel 4 des Organisationsgesetzes von 1868 waren diesem Departement die Angelegenheiten zugewiesen, die sich auf die Justizverwaltung mit Einschluss des Hypotheken- und Gefängniswesens sowie auf die Führung der Zivilstandsregister bezogen. 1924 übernahm das Ministerium der Justiz vom Ministerium des Innern (Registratur VI) die sich auf die Amtsschließereien beziehenden Akten, die mit denen der Gefängnisverwaltung vereinigt wurden. Nach dem Vereinfachungsgesetz vom 27. April 1933 (Oldenburgisches Gesetzblatt, Bd. 48, S. 193) gehörten zum Geschäftsbereich des Ministerium der Justiz: 1. die Angelegenheiten der Landesjustizverwaltung, 2. das Gefängniswesen und 3. die Angelegenheiten des Personenstandes. Durch das 2. Gesetz betreffend die Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 5. Dezember 1934 und die Verordnung zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 20. Dezember 1934 wurde das Justizministerium aufgehoben. Durch die Verordnung des Staatsministeriums vom 13. Dezember 1934 übernahm das Ministerium des Innern die Angelegenheiten des Personenstandes und der Namensänderungen. Die Akten zur Zivilrechtspflege wurden 1935 an das Oberlandesgericht Oldenburg, diejenigen zur Strafrechtspflege an die Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht abgegeben, soweit sie nicht zuständigkeitshalber an die

Oberlandesgerichte Köln (für den Landesteil Birkenfeld fast vollständig) und Hamburg (für den Landesteil Lübeck, allerdings nicht vollständig) gelangten.

from: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2624

Rules and Conventions

EHRI Guidelines for Description v.1.0