Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Oberhofgericht)
- Court of Appeal Karlsruhe
History
Das Erste Badische Organisationsedikt von 1803 löste das badische Hofgericht als oberste Instanz der Rechtsprechung aus dem Kreis der Hofkollegien und schuf ein eigenes Oberhofgericht mit Sitz in Bruchsal. 1810 übersiedelte es nach Mannheim und erhielt erst 1879, im Vollzug des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes von 1877, als Oberlandesgericht seinen Sitz im Karlsruher "Justizpalast" an der Linkenheimer Straße (seit 1902 in der Hoffstraße) . Bei der "Verreichlichung" der Justiz ab 1935 übernahm das Oberlandesgericht mit einer neu geschaffenen "Verwaltungsabteilung" Aufgaben des badischen Justizministeriums; die Abteilung blieb auch im Gebäude des Ministeriums in der Herrenstraße. Zugleich war das Oberlandesgericht allerdings anfangs einer Abteilung "Württemberg-Baden" im Reichsjustizministerium unterstellt, die Kompetenzen an sich zog - wie die Verwaltung der Liegenschaften, vgl. den Bestand GLA 504 - und auch neu verteilte. So ging die erstinstanzliche Kompetenz in Strafsachen 1936 an das Oberlandesgericht Stuttgart; die Akten der Hoch- und Landesverratsprozesse aus Baden sind dort 1944 verbrannt. Die Zusammenfassung von Baden und Württemberg zu einem Justizverwaltungsbereich, die noch aus den Plänen zu einer Reichsreform bzw. Neugliederung der Länder stammte, verlor erst an Bedeutung, als das Oberlandesgericht Karlsruhe 1940 auch die Zuständigkeit für das Elsass erhielt.
In der amerikanischen Besatzungszone bzw. im Land Württemberg-Baden fungierte das Oberlandesgericht Karlsruhe zugleich als Nebenstelle des Stuttgarter Justizministeriums (vgl. GLA 537). Mit der Gründung des Südweststaats wurde es wieder für Nord- und Südbaden zuständig; aus dem Freiburger Oberlandesgericht (1945-1952) blieben zwei Zivilsenate als Außenstellen in Freiburg bestehen.
Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0