Preußische Regierung Aurich (1885-1945)

  • Prussian Government Aurich (1885-1945)
Identifier
006386
Type of Entity
Corporate Body

History

  1. Die Regierung in Aurich: Organisationsstruktur

Die anfallenden Geschäfte der Regierung wurden zu Anfang noch in einem ungetrennten Kollegium wahrgenommen. Erst im Jahre 1892 fand eine Aufteilung der Geschäfte in drei Abteilungen statt. Neben die "Abteilung des Inneren", später auch "Präsidialabteilung" oder "Allgemeine Abteilung" genannt, trat zunächst eine "Abteilung für direkte Steuern und Domänen" und schließlich eine Abteilung für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Diese Organisations- struktur blieb im Prinzip bis in die 60er Jahre unseres Jahrhunderts bestehen. Die Bezeichnungen für die drei Abteilungen lauteten nach der Büroreform von 1932 wie folgt:

I. Allgemeine Abteilung II. Abteilung für Kirchen und Schulen III. Landwirtschaftliche Abteilung

Die Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung und das Wasser- bauwesen wurden bis unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg von der Abteilung I wahrgenommen, dann während der Besat- zungszeit selbständig neben den drei übrigen Abteilungen und schließlich ab 1949 in einer eigenen Abteilung IV, der "Abteilung WSV", besorgt. Mit der Errichtung der neuen Bundesbehörde "Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich" am 1.11.1952 wurde die Abteilung IV vollends aus der Regierung ausgegliedert, doch erfüllte sie seither ihrerseits die übrigens anhand der Akten kaum von den Bundesaufgaben zu trennenden Landesaufgaben. Die herkömmliche dreigliedrige Organisationsstruktur der Regierung wurde 1949 kurzfristig durch Bildung einer IV. und einer V. Abteilung durchbrochen. Doch wurde die Aus- gliederung der Wirtschafts- und Verkehrsdezernate und der Hochbaudezernate aus der Abteilung I noch im selben Jahr unter gleichzeitiger Errichtung der Abteilung IV (WSV) zurückgenommen. (Vgl. dazu Rep. 17/1, 30; 309). 1954 bildete man innerhalb der Abteilung I zwei Unter- abteilungen, deren eine sich mit Lastenausgleich, Wohnungs- angelegenheiten, Wirtschaft, Sozialen Aufgaben und Flücht- lingen zu befassen hatte, die andere für das Gebiet der Wasserwirtschaft zuständig wurde. Die bereits erkennbare Struktur mit 5 Abteilungen wurde allerdings erst im Jahre 1965 verwirklicht. Seither bestanden bei der Regierung folgende Abteilungen:

Abt. 1: Allgemeine Abteilung Abt. 2: Polizei, Bau- und Wohnungswesen Abt. 3: Wirtschaft, Verkehr, Soziales Abt. 4: Kirchen und Schulen Abt. 5: Landwirtschaft

Die Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Regierung in Aurich blieb in dieser Form bis zur Auflösung des Regie- rungsbezirks im Jahre 1978 bestehen. Der Regierungsbezirk Aurich wurde durch Zusammenlegung mit jenem in Osnabrück und dem Verwaltungsbezirk Oldenburg Teil eines neuen Regierungsbezirks Weser-Ems mit Sitz in Oldenburg. In Aurich verblieb nur eine Außenstelle mit Teilaufgaben, insbesondere im Bereich der Kassenangelegenheiten.

from: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b30

Rules and Conventions

EHRI Guidelines for Description v.1.0