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Language of Description: German
  1. Hessisches Justizministerium

    • Hessen Department of Justice

    Mit dem am 12. Oktober 1803 ergangenen Organisationsedikt wurde dem seit 1747 bestehenden Oberappellationsgericht als oberster Verwaltungs- und Justizbehörde die Kontrolle über die Verwaltungsbehörden entzogen. Zugleich erfolgte eine Kompetenzfestlegung für das Oberappellationsgericht als oberster Justizbehörde. Aufgrund der Verordnung über die Organisation der obersten Staatsbehörde vom 28. Mai 1821 kam es zur Bildung eines 'Ministerialdépartements des Innern und der Justiz'. 1848 nahm man die 'Trennung des Ministeriums des Innern und der Justiz' in zwei Ministerien vor. 1874 wurde das Min...

  2. Polizeipräsidien Darmstadt, Mainz und Offenbach gebildet.

    • Police headquarters Darmstadt, Mainz and Offenbach
  3. Staatspolizeileitstelle Darmstadt

    • Gestapo Darmstadt

    Die im März 1933 aus dem Landeskriminalpolizeiamt ausgegliederte Zentralpolizeistelle, dann Hessisches Staatspolizeiamt, wurde mit der Unterstellung unter die Gestapo in Berlin 1934/35 das Geheime Staatspolizeiamt, ab 1936 Staatspolizeistelle Darmstadt. Daneben errichtete der SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) ab Herbst 1935 eine Außenstelle in Darmstadt, die ab 1936 als SD-Unterabschnitt Hessen (Darmstadt), ab Herbst als SD Abschnitt Darmstadt firmierte. Teile der Akten von Gestapo und SD haben in nicht oder teilzerstörten Polizeigebäuden in Darmstadt überlebt. from: https://arcin...

  4. Hessische Landespolizei, Schutzpolizei und Gendarmerie

    • Hessian country police, police force and rural police
  5. Hessisches Innenministerium

    • Hessian Ministry of the Interior

    Seit 1617 bestand der Geheime Rat als oberste Verwaltungs- und Justizbehörde. Mit den beiden Organisationsedikten vom 12. 10. 1803 wurde unter anderem das Geheime Ministerium oder 'Geheime-Raths-Kolleg' gebildet, das als 'Centralpunkt der ganzen Staatsverwaltung' fungieren sollte und vom Landgrafen geleitet wurde. Es unterteilte sich in die Departements des Innern, des Äußeren und der Finanzen. In den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern fielen z. B. das gesamte Kriminal- und Ziviljustizwesen, alle Gegenstände der Gesetzgebung sowie das Medizinal,- Kirchen- und Schulwesen. Aufgrund ...

  6. Regierungspräsdium Wiesbaden

    • Regional Council Wiesbaden

    Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde durch Verordnung betreffend die Organisation der Verwaltungsbehörden in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen, in dem vormaligen Herzogtum Nassau, in der vormals freien Stadt Frankfurt und in den bisher bayerischen und den großherzoglich hessischen Gebietsteilen vom 22.2.1867 (PrGSlg.S. 273 ff.) aus dem durch Gesetz vom 20.9. und 24.12.1866 mit Preußen vereinigten Herzogtum Nassau, der Stadt Frankfurt a.M., dem Amt Homburg v.d.H., dem Kreis Biedenkopf und dem nordwestlichen Teil des Kreises Gießen (Ortschaften Bieber, Fellingshausen, Frankenbach, Haina, He...

  7. Justizvollzugsanstalt Freiburg

    • Freiburg Penitentiary
  8. Erbgesundheitsgerichte Baden

    • Eugenics High Court Baden

    Um das Bauerntum als "Blutquelle des deutschen Volkes" zu erhalten, schränkte das Reichserbhofgesetz vom 29.9.1933 das Verfügungsrecht über land- und forstwirtschaftlichen Besitz im Erbfall ein. Einer Überschuldung und Zersplitterung des Grundbesitzes sollte durch das Vererben eines unveräußerlichen und unbelasteten "Erbhofes" als Ganzes an einen Anerben vorgebeugt werden. Für die Führung der Erbhofregister und für die Entscheidung einschlägiger Rechtsstreitigkeiten wurden - in der Regel bei jedem Amtsgericht - Anerbengerichte geschaffen, denen in Baden das Erbhofgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe als zweite Instanz, darüber auf Reichsebene das Reichserbhofgericht in Celle als letzte Instanz übergeordnet waren. Die Anerbengerichte stellten 1944 ihre Tätigkeit ein und wurden 1945 durch die Alliierten aufgehoben.

    Grundlage für die Entstehung der Erbgesundheitsgerichte bildeten das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933 und das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24.11.1933. Die Gerichte wurden in Baden auf 1.1.1934 bei einem Teil der Amtsgerichte (im Regierungsbezirk Freiburg: Achern, Offenburg, Emmendingen, Freiburg, Lörrach, Waldshut, Konstanz, Stockach und Donaueschingen) errichtet und hatten in erster Instanz über Anträge auf Sterilisation und auf Eheverbote zu entscheiden. Die zweite Instanz war das Erbgesundheitsgericht beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Erbgesundheitsgerichtsbarkeit wurde 1945 von den Alliierten aufgehoben.

    Das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse" vom 1.6.1933 ermöglichte forst- und landwirtschaftlichen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Amtsgericht / Entschuldungsgericht die Eröffnung von Entschuldungsverfahren. Mit deren Durchführung wurden unter Aufsicht des Amtsgerichts bestimmte Kreditanstalten betraut. Beschwerdeinstanz war das zuständige Landgericht. Mit Verordnung vom 25.6.1935 wurden die Entschuldungsverfahren Entschuldungsämtern übertragen, die jedoch den Amtsgerichten zu- und den Landgerichten untergeordnet blieben. Im Regierungsbezirk Freiburg bestanden sie in Bonndorf, Donaueschingen, Freiburg, Offenburg, Schopfheim, Stockach, Überlingen, Waldshut und Wolfach. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Entschuldungsverfahren auf anderer gesetzlicher Grundlage fortgeführt, die Entschuldungsämter jedoch aufgelöst.

    from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=5&klassi=5.02.001.002.002.%&anzeigeKlassi=5.02.001.002&inhaltHauptframe=naeheres&anzeigeId=7303&letztesLimit=&syssuche=&logik=

  9. Landeskommissär Konstanz

    • State Commissioner Konstanz
  10. Gesundheitsamt Villingen

    • Villingen Health Department
  11. SD-Dienststellen in Württemberg und Hohenzollern

    • Württemberg and Hohenzollern SD-Department
  12. Staatspolizeileitstelle Stuttgart

    • Gestapo Control Center Stuttgart
  13. Frauenstrafanstalt Gotteszell

    • Women's Prison Gotteszell

    Im ehemaligen Frauenkloster Gotteszell wurde 1808 zunächst eine Strafanstalt für männliche Zuchthausgefangene eingerichtet. Seit 1871 diente Gotteszell ausschließlich als Zuchthaus für Frauen in Württemberg, ab 1923 mit der Bezeichnung 'Landesstrafanstalt'. from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=2&klassi=2.03.006&anzeigeKlassi=2.03.006.006.%&inhaltHauptframe=naeheres&anzeigeId=17766&letztesLimit=&syssuche=&logik=

  14. Landesgefängnis Ulm

    • Federal State Prison Ulm

    Nach dem Anschluss Ulms an Württemberg 1810 wurde dort ein Zwangsarbeitshaus eingerichtet, das 1824 in ein Polizeihaus umgewandelt wurde. 1839 wurde die Strafanstalt Kreisgefängnis, zunächst nur für den Donaukreis, ab 1849 auch für den Schwarzwaldkreis und ab 1855 einziges Kreisgefängnis für ganz Württemberg. 1859 wurde das Kreisgefängnis nach Rottenburg verlegt und in Ulm eine Militärstrafanstalt (später Festungsgefängis) eingerichtet, das beim Kriegsministerium ressortierte und erst nach dem Ersten Weltkrieg wieder in die Zuständigkeit des Justizministeriums fiel. 1923 erhielt die Anstalt...

  15. Strafanstalt Ludwigsburg

    • Ludwigsburg Penitentiary

    Die Strafanstalt Ludwigsburg wurde 1736 als Zucht-, Arbeits- und Waisenhaus gegründet, 1746 kam eine Irrenanstalt hinzu. 1809 wurden die männlichen Strafgefangenen in das Zuchthaus Gotteszell, 1812 die Irrenanstalt nach Zwiefalten, 1825 das Waisenhaus nach Weingarten, 1841 die weiblichen Gefangenen nach Markgröningen, 1846 die jugendlichen Strafgefangenen nach Hall verlegt. Es blieb das Arbeitshaus, das 1872 in ein Zuchthaus umgewandelt wurde. 1887 erfolgte die Angliederung der Filialstrafanstalt Hohenasperg. from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=2&klassi=2...

  16. Strafanstalt Heilbronn

    • Heilbronn Penitentiary

    Die Strafanstalt Heilbronn wurde 1808 als Zwangsarbeitshaus für den Kreis (Landvogtei) Heilbronn errichtet. 1812 wurde sie in ein Filialzuchthaus, 1824 in ein Polizeihaus und 1839 in das Kreisgefängnis für den Neckarkreis (ab 1849 auch für den Jagstkreis) umgewandelt. 1855 wurde das Kreisgefängnis nach Ulm verlegt. Heilbronn erhielt die Funktion eines Arbeitshauses, das jedoch bereits 1856 aufgehoben wurde. 1859 erfolgte die Wiedereröffnung als Zuchtpolizeihaus für weibliche Gefangene. 1873 wurde das neu erbaute Zellengefängnis für Männer in Betrieb genommen, 1876 die Strafanstalt für jugen...

  17. Strafanstalt Schwäbisch Hall

    • Schwäbisch Hall Penitentiary

    Die Strafanstalt Schwäbisch Hall wurde 1839 als Kreisgefängnis für den Jagstkreis mit Zweigstrafanstalt Klein-Comburg errichtet. 1849 wurde sie in ein Zuchtpolizeihaus umgewandelt, zunächst für den Neckar- und Jagstkreis, ab 1858 für alle männlichen Zuchtpolizeihausgefangenen. 1871 erfolgte die Umbenennung zu Landesgefängnis. from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=2&klassi=2.03.006&anzeigeKlassi=2.03.006.006.%&inhaltHauptframe=naeheres&anzeigeId=17751&letztesLimit=&syssuche=&logik=

  18. Staatsanwaltschaft beim Landgericht Stuttgart

    • Prosecutor at the District Court Stuttgart

    Die Provinzialgerichtsverfassung von 1818 beschränkte den 1817 errichteten Kriminalgerichtshof Esslingen auf den Neckarkreis und ergänzte ihn um einen Zivil- und um einen für Vormundschaften und Exemte zuständigen Pupillensenat; letzterer wurde 1868 in die Zivilkammer des Kreisgerichtshofs Stuttgart eingegliedert. Durch Beiordnung des protestantischen Ehegerichts amtierte das Kreisgericht seit 1822 zudem als Kreisehegericht. 1843 wurden bei den Kreisgerichten Staatsanwaltschaften eingeführt. Mit der Einrichtung der Schwurgerichte 1849 erhielt der Neckarkreis die beiden Schwurgerichtsbezirke...

  19. Ministerialabteilung für die höheren Schulen

    • Ministerial Department for higher Schools

    Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 wies dem Geschäftskreis des neuerrichteten Geistlichen Departements zu 'den Kultus sowohl der evangelischen als katholischen Religion und anderer im Staate tolerierter Gemeinden, das Kuratorium der Universität, Schulen und überhaupt Gelehrte und Bildungsanstalten'. Ministerialabteilungen im Geistlichen Departement bildeten das Oberkonsistorium, der Katholische Geistliche Rat sowie die Oberstudiendirektion. Das Ministerium - 1817-1848 dem Ministerium des Innern angegliedert - übte die unmittelbare Aufsicht über die Kirchen und Religionsgemeinschaften aus. Das Evangelische Konsistorium, der Katholische Kirchenrat und die Israelitische Oberkirchenbehörde waren ihm als Staatsbehörden direkt untergeordnet, bis die Revolution von 1918 die Epoche des Staatskirchentums beendete. Durch das Gesetz vom 3. März 1924 wurden auf der Grundlage der Weimarer Reichsverfassung die Rechtsverhältnisse der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Württemberg neu geregelt. Die Evangelische und Katholische Kirche sowie die israelitische Religionsgemeinschaft, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt blieben, verwalteten und entschieden ihre Angelegenheiten von da an selbstständig. Bei der Verleihung ihrer Ämter besaßen der Staat und die bürgerlichen Gemeinden kein Mitspracherecht mehr. Infolge der Trennung von Kirchen und Staat wurde die Bennenung 'Ministerium des Kirchen- und Schulwesens' durch die schon seit längerem als Alternativform gebräuchliche spezifisch württembergische Bezeichnung 'Kultministerium' ersetzt. Das Kultministerium blieb für die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften zuständig. Sein eigentlicher Aufgabenbereich erstreckte sich jedoch auf das Bildungs- und Erziehungswesen einschließlich der Jugendpflege, die Betreuung von Wissenschaft und Kunst, die Denkmalpflege und den Heimatschutz (Natur- und Landschaftsschutz). Für die höheren Schulen bestand seit 1866 die Ministerialabteilung für die höheren Schulen (zunächst Abteilung für die Gelehrten- und Realschulen), die Nachfolgebehörde der Oberstudiendirektion (1807-1817) bzw. des Studienrats (1817-1866). Das Gewerbeschulwesen besaß seine oberste Leitung im Gewerbeoberschulrat, an dessen Stelle 1920 die Ministerialabteilung für die Fachschulen trat. Die ministeriellen Aufsichtsbehörden für die Volksschulen waren konfessionell getrennt: für die evangelischen Volksschulen war der der Evangelische Oberschulrat zuständig, für die katholischen der Katholische Oberschulrat. 1933 wurden die beiden konfessionellen Oberschulbehörden zur Ministerialabteilung für die Volksschulen vereinigt.

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  20. Württembergisches Arbeitshaus für Männer Vaihingen/Enz

    • Württemberg Workhouse for Men Vaihingen/Enz

    Das Württembergische Arbeitshaus für Männer im Schloss Kaltenstein Vaihingen/Enz bestand von 1842 bis 1945, ursprünglich als polizeiliche Beschäftigungsanstalt für arbeitsfähige 'Konfinierte' (d.h. in den Aufenthaltsort Gebannte), ab 1871 auch zum Vollzug der Polizeiaufsicht nach dem Reichsstrafgesetzbuch. Die Dienstaufsicht führte bis 1924 die Kreisregierung Ludwigsburg, danach das Oberamt bzw. Landratsamt Vaihingen. from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=2&klassi=2.03.003&anzeigeKlassi=2.03.003.005.%&inhaltHauptframe=naeheres&anzeigeId=17544&am...