Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen
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Vorwort
Die in Berlin bestehende Gliederung in Verwaltungsbezirke bot nach dem Ende der Kriegshandlungen eine bewährte Struktur, um mit dem Neuaufbau einer kommunalen Verwaltung beginnen zu können. Zunächst erfolgte die Organisation der Bezirksverwaltungen nach den jeweiligen Erfordernissen, die zur Bewältigung der dringendsten Verwaltungsaufgaben notwendig waren. Einzelne Abteilungen befassten sich mit der Beschaffung von Lebensmitteln, der Behebung dringender sozialer Notstände oder der Organisation von Transportmitteln.
Mit dem Bezirksverwaltungsstatut vom 26. September 1945 erfolgte dann die Verfügung eines gleichmäßigen Organisationsaufbaus in allen Bezirksämtern. Hierbei wurde der Aufbau der einzelnen Abteilungen weitgehend der Organisation der Magistratsdienststellen angepasst, um eine reibungslose Zusammenarbeit der Zentral- mit der Bezirksverwaltung zu ermöglichen.
An der Spitze der Bezirksverwaltung stand das Bezirksamt, das aus einem Bürgermeister, zwei stellvertretenden Bürgermeistern und neun Bezirksräten bestand. Vorübergehend wurden die Bezirksräte vom Magistrat ernannt, bis sie gemäß der vorläufigen Verfassung vom 13. August 1946 von den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden konnten. Sie berieten in wöchentlichen Bezirksratssitzungen sämtliche grundsätzlichen Angelegenheiten. Jedes Bezirksratsmitglied leitete eine Abteilung des Bezirksamtes. Sieben Abteilungen waren als Fachdezernate mit ihren Aufgaben auf Spezialgebiete begrenzt: Bau- und Wohnungswesen, Arbeit, Ernährung, Wirtschaft, Gesundheitsdienst, Sozialwesen und Volksbildung. Dagegen hatten die Abteilungen Personalfragen und Verwaltung sowie Finanz- und Steuerwesen umfassende Zuständigkeiten. Den einzelnen Abteilungen waren Ämter, Dienststellen und nachgeordnete Einrichtungen zugeordnet.
Die administrative Spaltung der Stadt 1948 führte auch zu einer unterschiedlichen Entwicklung bei den Bezirksverwaltungen: Die am 1. Oktober 1950 in Kraft getretene Verfassung galt faktisch nur in den zwölf von den Westmächten besetzten Bezirken.
In der zweistufig aufgebauten Berliner Verwaltung bildeten die Bezirksverwaltungen unter der Aufsicht des Senats die untere Stufe. Die Bezirke waren keine selbständigen Gemeinden, sondern Teil der Einheitsgemeinde Berlin (West).
Gemäß der Berliner Verfassung waren die Bezirke an der Verwaltung nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung zu beteiligen. Als Selbstverwaltungseinheiten hatten sie jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie hatten keine Möglichkeit der Rechtssetzung, keine eigene Finanzhoheit und keine Möglichkeit zur Erhebung von Steuern. Die bezirklichen Haushaltspläne waren Teile des Landeshaushalts, über den das Abgeordnetenhaus entschied.
Die Bezirksverwaltungen, deren Aufgaben im Bezirksverwaltungsgesetz vom 30. Januar 1958 in der Fassung vom 1. August 1966 geregelt wurden, waren einheitlich aufgebaut. Dem an der Spitze des Bezirksamtes stehenden Bürgermeister standen in der Regel sieben Bezirksstadträte zur Seite, die Stadträte für Personal und Verwaltung, Volksbildung, Sozialwesen, Jugend und Sport, Gesundheitswesen, Bauwesen, Wirtschaft sowie Finanzen.
Die politische Selbstorganisation der Bezirke vollzog sich ähnlich wie in selbständigen Gemeinden: Die wahlberechtigte Bevölkerung eines Bezirks wählte eine Bezirksverordnetenversammlung (BVV), die jedoch kein Parlament im eigentlichen Sinne darstellte, da ihr die Gesetzgebungskompetenz fehlte. Ihre Funktion bestand in der Wahl, Kontrolle und Beratung des Bezirksamtes.
Der Senat führte die Aufsicht über die Bezirke und hatte je nach Art der Aufgaben auch gewisse Eingriffsmöglichkeiten. Unterschieden wurde zwischen bezirkseigenen Aufgaben und den an die Bezirke übertragenen Vorbehaltsaufgaben des Senats.
Durch die Verabschiedung des Mantelgesetzes zur Überleitung von West-Berliner Landesrecht auf Berlin (Ost) am 26./27. September 1990 wurden die Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung und Gleichstellung der Bezirksverwaltungen in beiden Stadtteilen ab dem 3. Oktober 1990 geschaffen.
Am 17. März 1998 beschloss der Senat die so genannte Bezirksreform, mit der die Zahl der Bezirke von 23 auf zwölf festgelegt wurde. Die Bezirke Mitte/Tiergarten/ Wedding, Prenzlauer Berg/Pankow/Weißensee, Kreuzberg/Friedrichshain, Charlottenburg/Wilmersdorf, Tempelhof/Schöneberg, Zehlendorf/Steglitz, Köpenick/Treptow, Hohenschönhausen/Lichtenberg und Marzahn/Hellersdorf sollen zusammengelegt werden; Neukölln, Reinickendorf und Spandau sollen eigenständig bleiben.
Die Bezirksreform wurde in einem gleitenden Verfahren umgesetzt. Zunächst wurden bei den Bezirksverordnetenwahlen im Herbst 1999 in den 23 Bezirken neue Bezirksverordnetenversammlungen gewählt, die noch ein Jahr getrennt tagten. Diese Bezirksverordnetenversammlungen bestanden jedoch schon je nach Größe der künftigen Bezirke aus 89, 69 oder 55 Verordneten. Am 1. Oktober 2000 traten die neuen zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erstmals zusammen.
Zum 1. Januar 2001 bildeten sich die neuen Bezirksämter.
Die folgenden Beschreibungen der Überlieferungen zu den Bezirksverwaltungen werden entgegen dem tektonischen Grundsatz für den Teil B jeweils bis einschließlich 1999 ausgeführt; die tektonische Einordnung der Bestände in den Teil D erfolgt erst ab dem Zeitpunkt der Bezirksfusionen im Jahre 2000.
Die archivalische Überlieferung zu den Bezirksverwaltungen enthält jeweils sowohl die Archivalien der Bezirksverordnetenversammlungen und deren Ausschüsse als auch die des Bezirksamtes.
Literatur:
Berliner Bezirke: Statistisches Taschenbuch, hrsg. vom Statistischen Landesamt Berlin, 1991.
Rathaus-Ratgeber: Aufgaben der Bezirksämter und der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin, hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Berlin (West) 1986.
Breitfeld, Artur: Die verfassungsrechtliche Stellung der Berliner Bezirke, Berlin 1957.
Cornelsen, Doris: Die Ausgaben der Westberliner Verwaltungsbezirke. In: Jahreshefte für Wirtschaftsforschung, hrsg. vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Jg. 1967, Erstes Heft.
Fischer, Hermann; Goetz, Harry: Die Deputationen in der Berliner Bezirksverwaltung (= Schriften des Kommunalwissenschaftlichen Instituts Berlin, Bd. 2), Berlin 1953.
König, Hans-Heinz: Bezirksverwaltung im neuen Berlin. In: Die Stadtverwaltung, 1. Jg., Berlin 1946, H. 6, S. 3-5.
Machalet, Eberhardt: Die Berliner Bezirksverwaltung (= Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaften, Bd. 39), Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1973.
Uhlitz, Otto: Die Rechtsstellung der Berliner Bezirke, 1953.