Nachgeordnete städtische Behörden und Einrichtungen
Scope and Content
Vorwort
Kriegswirtschaftsstellen [A Rep. 013-04-02 / A Rep. 013-04-03 / A Rep. 013-04-04]
Am 19. August 1914 hatte der Magistrat eine Kriegskommission aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, acht Stadträten und einem Magistratsrat gebildet. Indem ihr der Magistrat das Recht übertrug, mit dem Krieg zusammenhängende Angelegenheiten nicht nur für die Beschlüsse des Magistrats vorzubereiten, sondern auch selbständig über sie zu beschließen, gab er einen Teil seiner Rechte an dieses Gremium ab. Zunächst bearbeitete das Generalbüro alle Kriegsmaßnahmen, die nicht zum Bereich des Militärbüros gehörten. Die Bildung eigener Verwaltungen für bestimmte Bereiche der Kriegsversorgung erfolgte nach Bedarf, als sich ab Januar 1915 eine auf längere Dauer nötige kommunale Bewirtschaftung von Lebensmitteln, Brennstoffen und anderen Gütern abzuzeichnen begann.
Neben der Errichtung dieser speziellen Verwaltungen ernannte Berlin sogenannte Magistratskommissare für die Durchführung seiner Kriegsaufgaben.
Bis 1923 erfolgte die Auflösung der Kriegswirtschaftsstellen. Die Akten sind ab 1924 vom Ernährungsamt an das Stadtarchiv abgegeben worden.
Literatur:
Kaeber, Ernst (Hrsg.): Berlin im Weltkriege. Fünf Jahre städtischer Kriegsarbeit, Berlin 1921.