OKH / Generalinspekteur der Panzertruppen
Extent and Medium
Schriftgut
533 Aufbewahrungseinheiten
7,0 laufende Meter
Creator(s)
- Oberkommando des Heeres/Generalinspekteur der Panzertruppen, 1935-1945
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
1.) Herkunft, Ordnung und Verzeichnung der Akten
Die Masse des jetzt im Bestand RH 10 verzeichneten Archivgutes war nach "Kriegsende in die USA verbracht und dort in der US-Reihe H 16 zusammengefaßt worden. Eine Veröffentlichung dieser Verzeichnung in einem Guide erfolgte bisher allerdings nicht.Die Rückführung der H 16-Reihe erfolgte in zwei Sendungen im Jahre 1962 sowie in einer Nachsendung im Mai 1967 an die Dokumenten-Zentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg (vgl. Az.: 6105). Nach Inkrafttreten der "Vereinbarung zur Zusammenfassung des militärischen Archivgutes" vom 29.4./15.5.1968 zwischen den Bundesministern des Innern und der Verteidigung und der damit verbundenen Verlegung des Bundesarchiv-Militärarchivs von Koblenz nach Freiburg erfuhr der aus den USA zurückgegebene "Kernbestand" eine Ergänzung durch Unterlagen, die dem Bundesarchiv von Herrn Oberst a.D. Kaulbach geschenkt worden waren (Zugang 176/62). Weiteres, den Bestand RH 10 ergänzendes Material wurde aus den vermischten EAP-Unterlagen übernommen.Im Bestand RH 10 sind vier Dienststellen zusammengefaßt: Chef der Schnellen Truppen, General der Schnellen Truppen, Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres, Generalinspekteur der Panzertruppen. Da es sich hierbei nicht um eine Stelle handelt, die infolge ihrer behördengeschichtlichen Entwicklung nach organisatorischen Änderungen umbenannt wurde, sondern um verschiedene Behörden, die zeitweise sogar parallel zueinander existierten, ergab sich hieraus bereits eine grobe Gliederung des Bestandes. Die Gründe für die Zusammenfassung von vier eigenständigen Registraturen unter RH 10 überhaupt folgern im übrigen aus der im Abschnitt 2 behandelten Organisationsgeschichte.Die weitere Klassifikation des Bestandes innerhalb der o.a. Einzelbehörden konnte sich beim Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres an dem noch erkennbaren Registraturschema anlehnen; beim Chef der Schnellen Truppen sowie beim General der Schnellen Truppen beim Oberbefehlshaber des Heeres war eine Untergliederung wegen des nur geringen und einheitlichen Schriftgutanfalls nicht notwendig. Den weitaus größten Zeit- und Arbeitsaufwand erforderte die Ordnung der in einem völlig desolaten Zustand befindlichen Bestandsabteilung Generalinspekteur der Panzertruppen. Um eine möglichst rationelle Benutzung dieser Unterlagen zu ermöglichen, wurde ein Teil der Bände, der lediglich nach Umläufen der Dienststelle geordnete Zustandsberichte vornehmlich der Panzertruppe enthielt, aufgelöst und nach Verbänden und Einheiten neu zusammengefaßt. Andere Akten, die als "Geheime Kommandosachen", "Geheimsachen" und "Offenes Schriftgut" bezeichnet waren, wurden so geordnet, daß jetzt wenigstens chronologisch klar gegeneinander abgegrenzte Archivalieneinheiten vorliegen. Da mit Ausnahme des nach Geheimhaltungsgraden unterschiedenen Schriftgutes eine alte Registraturordnung nicht erkennbar war und die Überlieferung zudem sehr lückenhaft erschien, bot sich eine Gliederung des Generalinspekteurs der Panzertruppen nach logischem Gefälle an.Abgegeben aus dem Bestand RH 10 (und aufgelöst) wurden einige Bände mit Kriegsstärke und - Ausrüstungsnachweisungen. Kassiert wurden die als Doppelstücke vorliegenden Fotokopien von Archivalieneinheiten oder - teilheiten sowie drei Akten, die nur unwichtiges Schriftgut enthielten. Nähere Angaben siehe unter Az.: 6071/22 vom 29.5.1974.
2.) Organisationsgeschichtea) Chef der Schnellen Truppen im Oberkommando des Heeres (Chef d Schn Tr im OKH)
Aufstellung zum 24.11.1938 gem. OKH 19.12.l938-14a/b - 2. Abt. (II b) Gen St d H. Der Chef d Schn Tr gehört zum OKH und untersteht dem Oberbefehlshaber des Heeres (ObdH) unmittelbar und ist ihm alleine verantwortlich. Er hat die Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals.Der Chef d Schn Tr sorgt im Auftrag des ObdH für die Weiterentwicklung der Panzertruppe und der Kavallerie und überwacht die Einheitlichkeit der Ausbildung dieser Waffen.Hierin wird er bei der Kavallerie durch den "Höheren Kavallerie-Offizier", bei den Panzerabwehr-Abteilungen durch den "Höheren Panzerabwehr-Offizier" unterstützt. Seine Forderungen und Erfahrungen gibt er dem Chef der
Waffenabteilung der Panzertruppe, Kavallerie und Heeresmotorisierung
im OKH/Allgemeines Heeresamt (AHA) zur Bearbeitung. Dieser hat ihn über die laufenden und grundsätzlichen Angelegenheiten der Waffenabteilung zu unterrichten.
Die Panzertruppenschule und die Kavallerieschule sind dem Chef d Schn Tr unterstellt. Die Beschickung der Kurse und die Anordnung von Versuchen in den Schulen bzw. Lehrtruppenteilen regelt die Waffenabteilung der Panzertruppe, Kavallerie und Heeresmotorisierung im OKH/AHA (s. AHM 1939, S. 2, sowie H1/321, Nr. 48). Mit Inkrafttreten der Kriegsspitzengliederung (26.8.1939) wird der von der Waffenabteilung der Panzertruppen, Kavallerie und Heeresmotorisierung (In 6) unabhängige Stab "Chef d Schn Tr" in einen
Inspekteur der Schnellen Truppen
(ohne eigenen Arbeitsstab) umgebildet und dieser - ähnlich wie die Inspekteure der anderen Waffengattungen - für den notwendigen Geschäftsbetrieb auf die Waffenabteilung In 6 des AHA angewiesen. (s. Wolf Keilig "Das Deutsche Heer 1939-1945", Bd I, Abschn. 58 III 1). Diese Organisationsänderung blieb bei der Zuordnung des Chef d Schn Tr zu RH 10 unberücksichtigt, da Schriftgut des Inspekteurs d Schn Tr naturgemäß nicht anfallen konnte (kein eigener Arbeitsstab) und die Inspektion der Schnellen Truppen schließlich 1943 im Gen Insp d Pz Tr aufging (vgl. Abschnitt d).
b) General der Schnellen Truppen beim Oberbefehlshaber des Heeres (Gen d Schn Tr b ObdH)
Aufgestellt gemäß OKH, 29.2.1940 - 415/40 - Gen St d H/ Org Abt. (1 St.) (II). Für ihn gelten die Befehlsbefugnisse und die Dienstanweisung der Waffengenerale beim ObdH.Der Gen d Schn Tr ist Berater des ObdH in allen Fragen seiner Waffe. Er ist dem Chef des Generalstab des Heeres (Chef d Gen St d H) unterstellt.Gegenüber den Angehörigen seines Stabes hat er die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs.Die Hauptaufgabe des Gen d Schn Tr ist die praktische Auswertung von Kriegserfahrungen für Kampfführung, Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung seiner Waffe. Die besonderen Arbeitsgebiete sind grundsätzliche Fragen der Kampfführung schneller Truppen in Verbindung mit der Operationsabteilung des Heeres sowie Vorschläge für den Einsatz schneller Truppen, soweit sie Heerestruppen sind. Demgegenüber liegt das Schwergewicht der Tätigkeit des Inspekteurs der Schnellen Truppen bei der Überwachung der Ausbildung der Truppen seiner Waffe im Ersatzheer und den dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres (Chef H Rüst und BdE) unterstehenden Neuaufstellungen.In Verbindung mit den zuständigen Abteilungen des Generalstab des Heeres ist der Gen d Schn Tr verantwortlich für die Bearbeitung der taktischen Waffenvorschriften und für Vermittlung der Kriegserfahrungen durch Weisungen und Merkblätter an die Truppe.Für die Bearbeitung von Vorschriften, Weisungen und Merkblättern sowie der Forderungen auf dem Gebiet der Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung steht ihm seine Waffenabteilung (In6) beim Chef H Rüst und BdE - unbeschadet deren Unterstellung unter das Allgemeine Heeresamt (AHA) - zur Verfügung. Die Waffenabteilung handelt hierbei nach seinen Weisungen.Um Erfahrungen und Forderungen prüfen zu können, hat der Gen d Schn Tr im Einvernehmen mit dem Chef H Rüst und BdE das Recht, bei den Lehrtruppen seiner Waffe die Durchführung von Versuchen anzuordnen und ihrem Dienst beizuwohnen. An Versuchen des Waffenamtes wird er vom Chef H Rüst und BdE beteiligt, soweit die taktische und technische Verwendung seiner Waffe berührt wird.Der Gen d Schn Tr b ObdH überwacht die truppendienstliche Betreuung dar Heerestruppen seiner Waffe. Er hat das Recht, im Auftrag des Oberbefehlshabers des Heeres den Div. Kdos. z. b. V. bezüglich der Ausbildung der ihnen unterstellten Heerestruppen Weisungen zu erteilen.Außerdem hat er im Einvernehmen mit den zuständigen Kommandobehörden das Recht, alle Truppenteile des Feldheeres seiner Waffe aufzusuchen oder ihrem Dienst beizuwohnen. Zu den "Schnellen Truppen" gehören: Infanterie-Regimenter und -Bataillone (mot), welche kriegsgliederungsgemäß zu Panzer-Divisionen gehören, Schützen-Regimenter (mot), Kradschützen-Bataillone, Panzer-Regimenter, Panzerabwehr-Abteilungen, Kavallerie-Regimenter, Radfahr-Abteilungen, Aufklärungsabteilungen (s. AHM 1940, Nr. 276, Nr. 51, Nr. 278).Nach Vermehrung der Eisenbahnpanzerzüge wird 1941 ein
Stabsoffizier der Eisenbahn-Panzerzüge
aufgestellt. (Dienstanweisung ObdH/Gen St d H/Org. Abt. (II) Nr. 2730/41 vom 24.10.1941, s. AHM 1941, Nr. 1044). Er gehört zum Stabe des Gen d Schn Tr b ObdH, dessen Referat "Eisenbahn-Panzerzüge" ihm im Rahmen der Dienstanweisung der Waffengenerale vom 2.1.1940 (s. AHM 1940, Nr. 51) obliegt. Sie Angelegenheiten der Eisenbahnpanzerzüge sind von ihm in enger Verbindung mit dem Chef des Transportwesens zu bearbeiten.Der Stabsoffz. d Eisb Pz Zg ist Truppenvorgesetzter aller Eisenbahn-Panzerzüge; der Gen d Schn Tr hat gegenüber den Eisenbahn-Panzerzügen die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs. (Weitere Angaben zum Stabsoffz. bzw. Kdr. der Eisenbahn-Panzerzüge siehe Abs. d.)Gemäß Gen St d H, Az. GZ (Ia) Nr. 435/43 geh. vom 27.3.1943 (s. RH 10/14) wird die Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH zum 1.4.1943 aufgelöst. Das freiwerdende Personal wird aufgeteilt, u.a. auch auf den Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres und den Generalinspekteur der Panzertruppen. Das Referat Radfahrer und Kavallerie beim Gen d Schn Tr wird vom General der Infanterie beim ObdH übernommen, der bisher dem Stabe Gen d Schn Tr zugehörige Kommandeur der Eisenbahn-Panzerzüge dem Chef Gen St d H unmittelbar unterstellt. An seinem Aufgabenbereich ändert sich nichts.Das Aktenmaterial des Gen d Schn Tr wird, soweit es nicht Panzerzüge und Radfahrer/Kavallerie betrifft, vom Generalinspekteur der Panzertruppen übernommen.
c) Panzer-Offizier beim Chef des Generalstabes des Heeres (Pz Offz b Chef d GenStdH)
Mit Auflösung der Waffengattung "Schnelle Truppen" und Schaffung der Waffengattung "Panzertruppen" zum 1.4.1943 erfolgt Aufstellung gemäß OKH, 1.4.1943 - 16870/43g - Gen St d H/Org Abt (II) anstelle der aufgelösten Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH.Der Pz Offz b Chef d Gen St d H ist dem Chef des Gen St d H unmittelbar unterstellt. Er hat gegenüber seinem Stabe die Disziplinarbefugnisse eines Regiments-Kommandeurs.Der Pz Offz b Chef Gen St d H soll enge Verbindung zum Generalinspekteur der Panzertruppen halten und den Abteilungen des Generalstabes des Heeres zur Beschaffung benötigter Unterlagen zur Verfügung stehen (s. AHM 1943, Nr. 356; RH 10/12, 14; Wolf Keilig "Das deutsche Heer 1939-1945", Bd. I Abschn. 52 VII 9).Der Pz Offz b Chef d Gen St d H ist neben seiner beratenden Tätigkeit auch die bearbeitende Dienststelle im Generalstab des Heeres für alle Fragen der "Panzerbekämpfung aller Waffen". Insbesondere ist er angewiesen, an die Stabsoffz. für Panzerbekämpfung bei den Armeeoberkommandos auf dem Dienstwege fachliche Weisungen zu erteilen. (s. RH 10/12).Auflösung der Dienststelle erfolgt gemäß Chef GenSt d H 1259/44 geh. vom 2.7.1944 bei Übergabe der Aufgaben an den Generalinspekteur der Panzertruppen (s. RH 10/13).
d) Generalinspekteur der Panzertruppen (Gen Insp d Pz Tr)
Aufgestellt mit sofortiger Wirkung gemäß Chef OKW/Heeresstab Nr. 522/43 geh. vom 28.2.1943 unter Verwendung folgender Dienststellen:Inspektion der Schnellen Truppen beim Befehlshaber des Ersatzheeres, Sonderstab Panzer beim Chef H Rüst und BdE,Gruppe Panzer des Generals beim Chef H Rüst und BdE.
Diese Dienststellen gelten mit dem Tage der Umbildung in den Stab des Gen Insp d Pz Tr als aufgelöst (s. RH 10/79).Eine weitere Personalzuführung für den Generalinspekteur bringt die Auflösung der Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH (siehe oben, Abschn. b).Der Generalinspekteur der Panzertruppen ist Hitler als Oberbefehlshaber des Heeres unmittelbar unterstellt. Er hat die Dienststellung des Oberbefehlshabers einer Armee und ist oberster Waffenvorgesetzter der Panzertruppen. Die Bezeichnung "Panzertruppen" im Sinne der Dienstanweisung umfaßt: Panzertruppen, Pz. Grenadiere und Inf. mot., Pz. Aufklärungs-Truppen, Pz. Jäger-Truppen und schwere Sturmgeschützeinheiten.Dem Gen Insp d Pz Tr obliegt die Organisation und Ausbildung der Panzertruppen und der großen Schnellen Verbände des Heeres im Einvernehmen mit dem Chef des Gen St d H. Er hat außerdem das Recht, im Auftrag des "Führers" der Luftwaffe und der Waffen-SS auf dem Gebiete der Organisation und Ausbildung der Panzertruppen Weisungen zu geben. Seine Forderungen für die technische Weiterentwicklung seiner Waffen und die fabrikatorischen Planungen trägt er dem "Führer" in enger Verbindung mit dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition zur Entscheidung vor.In seiner Eigenschaft als Waffenvorgesetzter ist der Gen Insp d Pz Tr auch Befehlshaber der Ersatztruppen seiner Waffe. Es ist außerdem seine Aufgabe, für das Feldheer laufend voll brauchbaren Ersatz an Personal und Panzerfahrzeugen sicherzustellen, insbesondere stellt er die befohlenen Neuaufstellungen und Auffrischungen der Panzertruppen sicher.Der Gen Insp d Pz Tr hat die Kriegserfahrungen für Kampfführung, Bewaffnung, Ausbildung und Organisation der Panzertruppen auszuwerten. Hierzu hat er das Recht, alle Panzertruppenteile der Wehrmacht und der Waffen-SS im Feldheer aufzusuchen und zu besichtigen. Außerdem berichten ihm die Panzertruppen des Feldheeres unmittelbar. Er selbst bringt seine Wahrnehmungen und Erfahrungen allen zuständigen Dienststellen einschließlich dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition zur Kenntnis.Die Bearbeitung aller Vorschriften für die Panzertruppen wird vom Gen Insp d Pz Tr geleitet. Soweit die Vorschriften die Führung von Verbänden und das Zusammenwirken mit anderen Waffen betreffen, ist vor ihrer Herausgabe das Einverständnis des Chef d Gen St d H herbeizuführen.Dem Generalinspekteur der Panzertruppen als Waffenvorgesetzter sind dauernd unterstellt:die Ersatz- und Ausbildungstruppenteile der Schnellen Truppen (außer Kavallerie- und Radfahr-Ersatz-Truppenteilen), die unter besonderen Kommandobehörden zusammengefaßt sind;die Schulen für Schnelle Truppen (ohne Kavallerie- und Radfahr-Lehreinrichtungen) des Feld- und Ersatzheeres mit den zugehörigen Lehrtruppen.Im Rahmen seiner Befugnisse ist der Gen Insp d Pz Tr ermächtigt, bindende Weisungen an alle Dienststellen des Heeres zu erteilen. Diese sind gehalten, dem Gen Insp d Pz Tr die von ihm benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Dienstanweisung für den Gen Insp d Pz Tr, OKH (Chef H Rüst und BdE), 22.3.1943, AHA/Ia, in AHM 1943, Nr. 295).Die vorstehend beschriebenen Aufgaben des Gen Insp d Pz Tr sind von diesem insbesondere im Bereich des Ersatzheeres sowie der Schulen der Panzertruppen im Feld- und Ersatzheer auf den
Inspekteur der Panzertruppen
übertragen. Der Inspekteur der Panzertruppen (Insp d Pz Tr) ist eine Dienststelle des OKH und untersteht dem Gen Insp d Pz Tr. Er hat die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals. Für die Leitung und Überwachung der Organisation und Ausbildung der Panzertruppen-Schulen und ihrer Lehrtruppen inner- und außerhalb des Reiches untersteht dem Insp d Pz Tr der
Kommandeur der Schulen der Panzertruppen.
Auch dieser ist eine Dienststelle des OKH; er hat die Dienststellung und die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs (s. RH 10/79.) Die
Vorschriftenstelle der Panzertruppen
untersteht zunächst dem Inspekteur der Panzertruppen unmittelbar (Dienstanweisung vom 17.7.1943 - Inspekteur der Panzertruppen/In 6/Ausb (I) Nr. 6940/43 - s. RH 10/79). Ihr Leiter hat die Stellung und Disziplinarbefugnisse eines Brigade-Kommandeurs. Gemäß OKH/GenStdH/ Org. Abt. I/29403 vom 5.9.1944 erfolgt die Umbenennung der Vorschriftenstelle der Panzertruppen in Gen Insp d Pz Tr/Amtsgruppe Vorschriften- und Propaganda (s. Org. Kartei).Die Amtsgruppe Vorschriften und Propaganda ist eine Dienststelle des Gen Insp d Pz Tr. Sie ist auf enge Zusammenarbeit mit der Abt. Ausbildung angewiesenen (Dienstanweisung vom 2.10.1944 - Gen Insp d Pz Tr Nr. 13979/44 geh. - s. RH 10/79).Zur Zusammenfassung der Panzerabwehr innerhalb der Wehrmacht wird im Sept. 1944 der
General der Panzerabwehr aller Waffen
geschaffen. Er ist eine Dienststelle des Generalinspekteurs der Panzertruppen und hat die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs. Der Gen d Pz Abwaller Waffen wertet die Kriegserfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von Panzerabwehrwaffen aus, sorgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen für eine einheitliche Waffenentwicklung und ist berechtigt, an alle Dienststellen der Wehrmachtteile und Waffen-SS (ausgenommen Fliegertruppe und Flakartillerie der Luftwaffe) in waffentaktischen und waffentechnischen Fragen der Panzerabwehr bindende Weisungen zu geben (Aufstellungsbefehl und Dienstanweisung vom 13.9.1944 s. RH 19 II/206).Nach Vermehrung der Eisenbahnpanzerzüge wird im Herbst 1941 der
Stabsoffizier der Eisenbahnpanzerzüge
aufgestellt (vgl. Abs. b). Am 25.1.1943 wird die Bezeichnung in Kommandeur der Eisenbahn-Panzerzüge geändert (s. Wolf Keilig "Das deutsche Heer 1939-1945", Abschn. 52 VII 9). Mit Auflösung des Gen d Schn Tr b ObdH wird der Kdr d Eisb Pz Zg in
Kommandeur der Eisenbahnpanzerzüge beim Oberbefehlshaber des Heeres
umbenannt (1.4.1943). Dieser ist dem Chef Gen St d H unmittelbar unterstellt (s. RH 10/12 Nr. 7/3). Er ist Truppenvorgesetzter sämtlicher Eisenbahnpanzerzüge und hat die Befugnisse eines Divisions-Kommandeurs. Im Rahmen der Dienstanweisung für Waffengenerale vom 2.1.1940 (s. AHM 1940) bearbeitet der Kdr d Eisb Pz Zg b ObdH die Angelegenheiten der Eisenbahn-Panzerzüge.Der Chef des Gen St d H stellt ihn außerdem dem Gen Insp d Pz Tr als Sachbearbeiter für alle in dessen Aufgabengebiet fallende Angelegenheiten zur Verfügung, um die Spitzenorganisation der Eisenbahn-Panzerzüge so einfach wie möglich zu halten.Der Kdr d Eisb Pz Zg b ObdH ist zur besonders engen Zusammenarbeit mit dem Chef des Transportwesens angehalten (Benutzung und Sicherung der Schienenwege). Befugnisse und Dienstanweisung für den Kdr d Eisb Pz Zg b ObdH s. RH 10/12, Nr. 41/2, sowie AHM 1943, Nr. 453).Am 7.12.1944 wird der Kdr. d. Pz. Zg b. Chef GenStdH als selbstständige Dienststelle aufgelöst und als
Kommandeur der Panzerzüge
dem Gen. Insp. d. Pz. Tr. unterstellt (Organisationsbefehl und Dienstanweisung s. H1/446, H1/497).Mit Wirkung vom 1.4.1945 erfolgt schließlich die Auflösung der Dienststelle Generalinspekteur der Panzertruppen/Kommandeur der Panzerzüge und Übergabe der Geschäfte an den Gen Insp d Pz Tr/ Referat Panzerzüge (s. RH 10/126).
Hinweis auf DienstaktenAz.: 6071/22Freiburg, im August 1974
(Archivoberinspektor)
Bestandsbeschreibung
Die Masse des jetzt im Bestand RH 10 verzeichneten Archivgutes war nach Kriegsende in die USA verbracht und dort in der US-Reihe H 16 zusammengefasst worden. Die Rückführung der H 16-Reihe erfolgte in zwei Sendungen im Jahre 1962 sowie in einer Nachsendung im Mai 1967 an die Dokumenten-Zentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg. Nach Inkrafttreten der "Vereinbarung zur Zusammenfassung des militärischen Archivgutes" vom 29.4./15.5.1968 zwischen den Bundesministern des Innern und der Verteidigung und der damit verbundenen Verlegung des Bundesarchiv-Militärarchivs von Koblenz nach Freiburg erfuhr der aus den USA zurückgegebene Kernbestand eine Ergänzung durch Unterlagen, die dem Bundesarchiv von Herrn Oberst a.D. Kaulbach geschenkt worden waren (Zugang 176/62). Weiteres, den Bestand RH 10 ergänzendes Material wurde aus den vermischten EAP-Unterlagen übernommen.
Im Bestand RH 10 sind vier Dienststellen zusammengefasst: Chef der Schnellen Truppen,
General der Schnellen Truppen, Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres und Generalinspekteur der Panzertruppen.
Da es sich hierbei nicht um eine Stelle handelt, die infolge ihrer behördengeschichtlichen Entwicklung nach organisatorischen Änderungen umbenannt wurde, sondern um verschiedene Behörden, die zeitweise sogar parallel zueinander existierten, ergab sich hieraus bereits eine grobe Gliederung des Bestandes. Die weitere Klassifikation des Bestandes innerhalb der Einzelbehörden konnte sich beim Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres an dem noch erkennbaren Registraturschema anlehnen; beim Chef der Schnellen Truppen sowie beim General der Schnellen Truppen beim Oberbefehlshaber des Heeres war eine Untergliederung wegen des nur geringen und einheitlichen Schriftgutanfalls nicht notwendig (hier: hauptsächlich Übungen und Ausbildungsfragen). Den weitaus größten Arbeitsaufwand erforderte die Ordnung der in einem völlig desolaten Zustand zurückgekommenen Bestandsabteilung Generalinspekteur der Panzertruppen. Um eine möglichst rationelle Benutzung dieser Unterlagen zu ermöglichen, wurde ein Teil der Bände, der lediglich nach Umläufen der Dienststelle geordnete Zustandsberichte vornehmlich der Panzertruppe enthielt, aufgelöst und nach Verbänden und Einheiten neu zusammengefasst. Andere Akten, die als "Geheime Kommandosachen", "Geheimsachen" und "Offenes Schriftgut" bezeichnet waren, wurden so geordnet, dass nunmehr chronologisch klar gegeneinander abgegrenzte Archivalieneinheiten vorliegen. Da mit Ausnahme des nach Geheimhaltungsgraden unterschiedenen Schriftgutes eine alte Registraturordnung nicht erkennbar war und die Überlieferung zudem sehr lückenhaft erschien, bot sich eine Gliederung des Generalinspekteurs der Panzertruppen nach logischen Aspekten an.
Der Bestand enthält vorwiegend Unterlagen über Ausbildung, Organisation, Einsatz sowie materielle und personelle Ausstattung und Lage der Panzertruppe. Dabei befindet sich eine Sammlung der von diversen Verbänden und Einheiten der Panzertruppe monatlich einzureichenden Zustandsberichte (ca. 200 Bde.) sowie verhältnismäßig umfangreiches Bildmaterial über deutsche und ausländische Panzerfahrzeuge (8 Bde.).
Erschliessungszustand
Findbuch
Zitierweise
BArch RH 10/...