Weber, Helene

Identifier
ED 160
Language of Description
German
Level of Description
Series
Source
EHRI Partner

Biographical History

Helene Weber, am 17. April 1881 in einer katholischen Lehrersfamilie in Elberfeld geboren, besuchte die Lehrerinnenbildungsanstalt in Aachen und war anschließend als Lehrerin in ihrem Heimatort und dem Industrieort Essen-Haaren tätig; hier wurde sie zum erstenmal mit der sozialen Lage der Arbeiterfamilien konfrontiert. Neben dem Schulunterricht bereitete sie sich auf den Hochschulbesuch vor und studierte dann in Bonn und Grenoble Geschichte, Soziologie, Philosophie und Französisch. Nach Ablegung des Examens für das höhere Lehrfach unterrichtete sie in Bochum und Köln. Ihrem sozialpolitischen Interesse und ihrem Engagement in Frauenfragen entsprechend übernahm sie 1917 die Leitung der von ihr mitbegründeten sozialen Frauenschule (Wohlfahrtsschule) des Katholischen Deutschen Frauenbundes, deren Sitz sie 1918 von Köln nach Aachen verlegte. 1919 wurde Helene Weber in das Preußische Wohlfahrtsministerium berufen, wo man ihr die Aufgabenbereiche Wohlfahrtsschulen, Jugendpflege und Jugendbewegung übertrug. Zusätzlich war sie als Dezernentin für die westlich besetzten Gebiete tätig. Die Ernennung zur Ministerialrätin erfolgte 1920. Helene Weber übernahm außerdem den Vorsitz des Vereins katholischer Sozialbeamtinnen und stand dem Frauenbund als 2. Vorsitzende vor. Als Mitglied des Vorstandes der Deutschen Zentrumspartei, deren Frauenbeirat sie ebenfalls leitete, wurde sie 1919 in die Weimarer Nationalversammlung berufen, wo sie als einzige der Zentrumsvertreter gegen den Versailler Friedensvertrag stimmte. Als Zentrumsabgeordnete 1921-1924 im Preußischen Landtag und von 1924-33 im Reichstag wirkte sie an den großen sozialreformerischen Gesetzeswerken der Weimarer Zeit, wie dem Jugendfürsorgegesetz, mit. Aufgrund ihrer politischen Aktivitäten wurde Helene Weber nach der Machtübernahme 1933 fristlos entlassen; sie konnte sich bis 1945 nur mehr in der privaten Wohlfahrtspflege betätigen. Nach dem Zusammenbruch widmete sich Helene Weber zunächst der Neuorganisation des Berufsverbandes katholischer Fürsorgerinnen, dessen Vorsitz sie erneut übernahm. Kurz nach der Lizensierung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge wurde sie auch in dessen Vorstand berufen. Auf der politischen Szene entschied sich Helene Weber trotz der früheren Bindung an das Zentrum für den Eintritt in die CDU, um im Rahmen effektiverer parteipolitischer Arbeit eines ihrer Hauptanliegen, die Aktivierung des politischen Bewusstseins der Frauen unter christlichem Aspekt, verwirklichen zu können. 1946 erfolgte ihre Berufung in den Zonenbeirat der britischen Zone, Hamburg. Einsatz für die Lösung sozialer Probleme und christlich-ethisches Verantwortungsbewusstsein kennzeichnen auch hier ihre Tätigkeit, vor allem im Wohlfahrtsausschuss und im Unterausschuss Rundfunk, dessen Vorsitz sie übernahm. 1946/1947 vertrat Helene ihre Partei im ernannten Landtag von Nordrhein-Westfalen, 1948/1949 im Parlamentarischen Rat; ab 18. August 1949 kam sie für den Wahlkreis Aachen-Stadt in den Bundestag, 1953 und 1957 erhielt sie ihr Mandat über die Landesliste. In der 1. Wahlperiode war sie in den Ausschüssen für gesamtdeutsche Fragen, für Lastenausgleich und für Beamtenrecht vertreten, in der 2. Wahlperiode in den Ausschüssen für Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen, in der 3. Periode im Rechtsausschuss. Ihr besonderes Interesse galt stets der Jugend- und Sozialgesetzgebung. Seit 1950 fungierte Helene Weber als Stellvertretende Abgeordnete bei der Beratenden Versammlung des Europarats. Sie nahm dort auch die Funktionen eines Stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Sozialfragen und eines Mitglieds des Unterausschusses für Wohnungsfragen wahr. Neben der parlamentarischen Tätigkeit widmete sich Helene Weber innerhalb der Parteiarbeit dem Ziel der Zusammenfassung und damit der verstärkten Einflussnahme der politisch aktiven Frauen. So war sie nach der Wahl in das Plenum der Arbeitsgemeinschaft der CDU und CSU im Juli 1947 Mitinitiatorin der Bildung des Frauenausschusses des Arbeitsgemeinschaft und übernahm auch dessen Vorsitz. Anfang Mai 1948 konstituierte sich der Frauenausschuss als Frauenarbeitsgemeinschaft, die sich in den folgenden Jahren in einer Reihe von Tagungen mit aktuellen politischen Fragestellungen profilierte. Zum Freundeskreis Helene Webers, der teils aus gemeinsamen Studienjahren, teils aus der parlamentarischen Arbeit, den Jahren im Preußischen Wohlfahrtsministerium u. den verschiedenen Verbandstätigkeiten stammte, zählte auch Elly Heuss-Knapp, auf deren Wunsch hin sie die Nachfolge in der Leitung des Müttergenesungswerkes übernahm. Helene Weber starb am 25. Juli 1962 in Bonn. Das breite Spektrum des politischen und vor allem sozialen Engagements dokumentiert sich im vorliegenden Bestand, der allerdings nur Unterlagen nach der NS-Zeit umfaßt. Es handelt sich in der Hauptsache um Original-Korrespondenz u. zusätzliche Materialien, meist in Form von Abschriften, Umdrucken, Verbands- und amtlichen Schriften. Bei der Strukturierung des Bestandes wurde die ursprüngliche Ablageform nach Tätigkeitsgebieten weitgehend beibehalten. Da Helene Webers Aufgabengebiete auf parlamentarischer, parteipolitischer und sozialer Ebene sowohl durch Heterogenität wie durch Interdependenz gekennzeichnet waren, ergeben sich zuweilen personelle und thematische Überschneidungen (sie sind soweit nötig durch Verweise abgedeckt) . So reflektieren sich Aktivitäten einzelner Arbeitsfelder auch oder nur in den Unterlagen anderer Gebiete; z. B. ist Helene Webers Tätigkeit als Landtagsabgeordnete nicht durch einen eigenen Bestand belegt, sondern schlägt sich unter anderem in den Bereichen Fürsorge und Frauenausschuss oder im Faszikel über die Rednertätigkeit nieder. Die nachgelassenen Papiere lagerten nach dem Tod Helene Webers in den Kellerräumen des Frauenbundhauses Essen, Hedwig-Dransfeld-Platz 2, und wurden dem Archiv des Instituts für Zeitgeschichte von der Freundin Helene Webers, Frau Ministerialrätin Louise Bardenhewer, 1965 überlassen. Die Abgeberin machte keine Auflagen. Die Einhaltung der Autoren- und Personenschutzrechte obliegt dem Benützer. Auf die jeweils gültige Benutzungsordnung des Archivs wird verwiesen.

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