Bundesschuldenverwaltung
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
2774 Aufbewahrungseinheiten
14,3 laufende Meter
Creator(s)
- Bundesschuldenverwaltung (BSV), 1950-
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Für die Schulden des Reichs (bzw. des Norddeutschen Bundes) war bis zur Errichtung einer selbständigen Reichsschuldenverwaltung im Jahre 1924 ( Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924, RGBl. I S. 95) die Preußische Staatsschuldenverwaltung unter der Bezeichnung "Reichsschuldenverwaltung" zuständig. Danach übernahm die Reichsschuldenverwaltung die preußische Staatsschuldenverwaltung. Nach dem Zweiten Weltkrieg existierte in Berlin (West) eine Restverwaltung der Reichsschuldenverwaltung, ab Juli 1948 (Gesetz vom 13. Juli 1948, WiGBl. 1948 S. 73) eine Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (VWG) in Bad Homburg vor der Höhe. Die Schuldenverwaltung des VWG wurde durch Verordnung über die Bundesschuldenverwaltung vom 13. Dezember 1949 (BGBl. 1950 S. l) in die Verwaltung des Bundes überführt. Nach § 1 des Teils II (Neuordnung der Finanzverwaltung) des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S.1426) war die Bundesschuldenverwaltung (BSV) eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehörten die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen Kredite und der vom Bund übernommenen Gewährleistungen, der Schuldendienst und die sonstige Verwaltung der Bundesschuld. Sie führte das Bundesschuldbuch und vertrieb Gedenkmünzen. Eine Außenstelle in Berlin nahm vor allem die Aufgabe wahr, vom Deutschen Reich herausgegebene Titel entsprechend den Bedingungen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) abzulösen. Die BSV gliederte sich in vier Abteilungen; wesentliche Entscheidungen traf ein fachlich unabhängiges Kollegium. Auf dem Gebiet des Staatsschuldenwesens traf der Bundesminister der Finanzen die finanz- und kreditpolitischen Entscheidungen, während die Bundesschuldenverwaltung für die technische und vertragsrechtliche Durchführung der Kreditaufnahmen selbständig verantwortlich war - eine Teilung der Zuständigkeit, die bis in das Jahr 1820 zurückreicht. Die Verwaltung der von der Bundesrepublik aufgenommenen Schulden umfasste neben der Ausstellung aller für den Bund ausgegebenen Wertpapiere und Schuldscheine die Führung des Bundesschuldbuches und die Schuldenbedienung (Zahlung der Zinsen und Kapitalrückzahlungen bei Fälligkeiten). Der Außenstelle der BSV in Berlin oblag im wesentlichen die Aufgabe, vom Deutschen Reich herausgegebene Titel entsprechend den Bedingungen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes abzulösen. Die Bundesschuldenverwaltung wurde im Jahre 2002 auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungsgesetz - BWpVerwG) vom 11. Dezember 2001 in Bundeswertpapierverwaltung umbenannt und gemäß dem Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz zum 31. Juli 2006 aufgelöst. Zum 1. August 2006 ging die Bunderwertpapierverwaltung in der am 19. September 2000 gegründeten Deutschen Finanzagentur GmBH auf.
Bearbeitungshinweis
Datenbankerfasst.
Bestandsbeschreibung
Ein 1980 erstellte Findbuch umfaßt die 1979 von der Dienststelle Berlin der BSV abgegebenen 96 archivwürdigen Aktenbände zur Reichsschuldenverwaltung sowie Schuldbuchakten (Einzelfallakten). Die aus verschiedenen Registraturen (Preußische Schuldenverwaltung, Reichsschuldenverwaltung und Abwicklungsstelle, Bundesschuldenverwaltung) stammenden archivwürdigen Unterlagen umfassen den Zeitraum 1817-1965. Durch Aktenabgaben der BSV Bad Homburg bzw. der Dienststelle Berlin, gelangten bisher neben einer großen Anzahl (2565 AE) Einzelfallakten, 96 Aktenbände aus der Schuldenverwaltung des Zeitraums 1917 bis 1965 folgender Provenienzen in das Bundesarchiv: Hauptverwaltung der Staatsschulden, Preußische Staatsschuldenverwaltung, Reichsschuldenverwaltung, Verwaltungsgruppe für Archive der ehemaligen Reichsschuldenverwaltung sowie Bundesschuldenverwaltung, Dienststelle Berlin.
Inhaltliche Charakterisierung
Dienststellenverwaltung (1820-1956, 23); Aufgabenverwaltung (1918-1955, 73), -Liquidations- und Polenschädenforderungen- (Einzelfallakten) (1930-1980, ca. 1900); Reichsschuldbüro (o.D., 126); Banken, Kassen, Versicherungen (o.D. , 512); Nachlassfälle ( o.D., 36); Sonstiges (o.D., 12). Der Bestand enthält Vorakten, die z. T. bis weit in das 19. Jahrhundert hineinreichen. Bei der Klassifikation der insgesamt bruchstückhaften Überlieferung ist auf eine Gliederung des Bestandes nach Provenienzen verzichtet worden, da ein großer Teil der Akten von der Nachfolgebehörde weitergeführt wurde. Der Bestand gliedert sich in Dienststellenverwaltung (Unterlagen über die Organisation,den Aufgabenbereich und die Entwicklung der 1820 eingerichteten Staatsschuldenverwaltung über die Reichsschuldenverwaltung bis zur Bundesschuldenverwaltung) und Aufgabenverwaltung (Unterlagen zur Verwaltung der Preußischen Staatsschulden und der Deutschen Reichsschulden z.B.über Reichsschatzanweisungen, Reichswechsel und Reichsdarlehen; Aufwertungs- und Schuldenabkommen). Die Einzelfallakten sind nicht Bestandteil des Findbuches, sondern in der Datenbank nachgewiesen.
Erschließungszustand
Bestand ist datenbankerfasst.
Umfang, Erläuterung
2662 AE
Zitierweise
BArch B 239/...
Conditions Governing Access
Besondere Benutzungsbedingungen
Gemäß Bundesarchivgesetz und Bundesarchiv-Benutzungsverordnung.