Bundesschuldenverwaltung

Identifier
006645
Type of Entity
Corporate Body

History

Für die Schulden des Reichs (bzw. des Norddeutschen Bundes) war bis zur Errichtung einer selbständigen Reichsschuldenverwaltung im Jahre 1924 ( Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924, RGBl. I S. 95) die Preußische Staatsschuldenverwaltung unter der Bezeichnung "Reichsschuldenverwaltung" zuständig. Danach übernahm die Reichsschuldenverwaltung die preußische Staatsschuldenverwaltung. Nach dem Zweiten Weltkrieg existierte in Berlin (West) eine Restverwaltung der Reichsschuldenverwaltung, ab Juli 1948 (Gesetz vom 13. Juli 1948, WiGBl. 1948 S. 73) eine Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (VWG) in Bad Homburg vor der Höhe. Die Schuldenverwaltung des VWG wurde durch Verordnung über die Bundesschuldenverwaltung vom 13. Dezember 1949 (BGBl. 1950 S. l) in die Verwaltung des Bundes überführt. Nach § 1 des Teils II (Neuordnung der Finanzverwaltung) des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S.1426) war die Bundesschuldenverwaltung (BSV) eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehörten die Beurkundung der vom Bund und seinen Sondervermögen aufgenommenen Kredite und der vom Bund übernommenen Gewährleistungen, der Schuldendienst und die sonstige Verwaltung der Bundesschuld. Sie führte das Bundesschuldbuch und vertrieb Gedenkmünzen. Eine Außenstelle in Berlin nahm vor allem die Aufgabe wahr, vom Deutschen Reich herausgegebene Titel entsprechend den Bedingungen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) abzulösen. Die BSV gliederte sich in vier Abteilungen; wesentliche Entscheidungen traf ein fachlich unabhängiges Kollegium. Auf dem Gebiet des Staatsschuldenwesens traf der Bundesminister der Finanzen die finanz- und kreditpolitischen Entscheidungen, während die Bundesschuldenverwaltung für die technische und vertragsrechtliche Durchführung der Kreditaufnahmen selbständig verantwortlich war - eine Teilung der Zuständigkeit, die bis in das Jahr 1820 zurückreicht. Die Verwaltung der von der Bundesrepublik aufgenommenen Schulden umfasste neben der Ausstellung aller für den Bund ausgegebenen Wertpapiere und Schuldscheine die Führung des Bundesschuldbuches und die Schuldenbedienung (Zahlung der Zinsen und Kapitalrückzahlungen bei Fälligkeiten). Der Außenstelle der BSV in Berlin oblag im wesentlichen die Aufgabe, vom Deutschen Reich herausgegebene Titel entsprechend den Bedingungen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes abzulösen. Die Bundesschuldenverwaltung wurde im Jahre 2002 auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungsgesetz - BWpVerwG) vom 11. Dezember 2001 in Bundeswertpapierverwaltung umbenannt und gemäß dem Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz zum 31. Juli 2006 aufgelöst. Zum 1. August 2006 ging die Bunderwertpapierverwaltung in der am 19. September 2000 gegründeten Deutschen Finanzagentur GmBH auf.

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