Nachlässe und personengeschichtliche Sammlungen

Identifier
E
Language of Description
German
Source
EHRI Partner

Scope and Content

Vorwort

Nachlässe im Landesarchiv Berlin

Das Landesarchiv Berlin verwahrt über 200 Nachlässe und Personenfonds. Diese Bestände vermögen die amtliche und geschäftliche Überlieferung von Berliner Behörden, Einrichtungen und Unternehmen wertvoll zu ergänzen, denn sie dokumentieren das Handeln von Einzelpersonen - von Schriftstellern, Politikern, Beamten, Erfindern, Gelehrten, Handwerkern und vielen anderen.
Die Nachlässe sind im Landesarchiv Berlin der tektonischen Gruppe "E" zugeordnet.
Innerhalb dieser Gruppe wurden die Nachlässe des Stadtarchivs Berlin, Staatsarchiv für die Hauptstadt der DDR, mit den Repositurnummern E Rep. 061-xxx und die des Landesarchivs Berlin mit den Repositurnummern E Rep. 200-xxx unterschieden. Nachlässe, die nach 1990 erworben wurden, erhielten einheitlich Repositurnummern mit der Ziffernfolge E Rep. 300-xxx.

Für das städtische Berliner Archiv sind bis 1945 keine Nachlasszugänge nachweisbar.
Zwar sind erste Erwerbungen oder Übernahmen von Archivgut aus privater Hand seit den 1820er Jahren erfolgt, doch handelte sich dabei um nachgelassene Dokumente von Personen, die in staatlichen oder städtischen Diensten standen und Teile ihrer dienstlichen Obliegenheiten zu Hause erledigt hatten, so dass diese Dokumente den behördlichen Überlieferungen zuzuordnen waren.
Zudem sind einzelne Dokumente zur Stadtgeschichte allgemein, darunter auch persönliche Dokumente, angekauft oder als Schenkung angenommen worden, um Überlieferungslücken auszugleichen.
Eine im Einzelfall sicher mögliche Formierung dieser Bestandsergänzungen zu Nachlässen zog man damals nicht in Betracht: Dem im 19. Jahrhundert in den städtischen Archiven allgemein akzeptierten und angewandten Pertinenzprinzip folgend, wurden diese Archivalien auch im Stadtarchiv Berlin einer archivischen Sammlung zugeordnet.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sah sich das Stadtarchiv Berlin zunächst in einer Situation, in der die Sicherung jeglicher archivalischer Überlieferung notwendig war: Das Schicksal der 1943 und 1944 komplett nach auswärts verlagerten Archivbestände war ungewiss; dem Archiv selbst war zunächst nur die in Berlin eingelagerte Karten- und Plansammlung, einschließlich der Ansichten, geblieben. So bemühte sich der Archivdirektor Ernst Kaeber neben der Rückführung der ausgelagerten Bestände auch um den Erwerb vielfältigster Dokumente und nutzte jede Möglichkeit, die Quellenbasis des städtischen Archivs zu erweitern. Das Zugangsbuch dokumentiert für die ersten Nachkriegsjahre eine erhebliche Zahl von Ankäufen und Schenkungen aus Privathand, die jedoch nur in Ausnahmefällen - etwa bei August Ferdinand Bernhardi - als Nachlass zusammengefasst wurden.

Mit der administrativen Spaltung Berlins und der Teilung des städtischen Archivs 1948, die sich in der Errichtung eines Stadtarchivs im Westteil der Stadt manifestierte, riss diese Entwicklung beim im Ostteil verbliebenen Stadtarchiv ab. Dem als Staatsarchiv wirkenden Stadtarchiv Berlin oblagen zum einen andere Überlieferungsschwerpunkte (vgl. Teil III dieser Beständeübersicht). Zum anderen wurde das Schriftgut von Persönlichkeiten im Rahmen des Archivsystems der DDR zumeist über die Archive der Parteien und Massenorganisationen oder die Archive der Akademien und Hochschulen gesichert.
Jedoch sind im Zusammenhang mit der Übernahme der enteigneten und verstaatlichten Firmenarchive in das Stadtarchiv Berlin in den 1970er und 1980er Jahren einige bedeutende Nachlässe von Berliner Industriellen-Familien in archivische Obhut gelangt, z. B. die der Familien Borsig, Graetz und Pintsch, die jedoch den Wirtschaftsbeständen zugeordnet blieben (vgl. Bd. I dieser Beständeübersicht).
Erst Ende der 1980er Jahre wurde im Stadtarchiv Berlin begonnen, sich den Nachlässen als Gegenstand archivarischen Arbeitens zu widmen.
Eine Sichtung von entsprechenden Archivalien, die teilweise noch aus den Zugängen der Nachkriegsjahre stammten, führte zur Formierung von Beständen, die in der Regel von geringem Umfang waren. Mit der erstmaligen Vergabe von Repositurnummern wurden diese neuen Bestände in das tektonische System des Stadtarchivs Berlin eingegliedert. Die nachfolgende Erarbeitung von Findkarteien ermöglichte dann auch eine Benutzung dieser Überlieferung.

Das im Westteil der Stadt von Ernst Kaeber 1948 neu begründete Stadtarchiv - ab 1951 als Staatsarchiv "Landesarchiv Berlin" - führte seine Tradition der Ankäufe und Erwerbungen weiter, um dem neu errichteten Archiv zunächst eine Quellenbasis zu schaffen. Von Beginn an widmete man sich dabei intensiv und gezielt auch dem Erwerb von Nachlässen. Kontinuierlich konnten so die amtlichen Bestände um wertvolle Quellen aus persönlichen Registraturen ergänzt werden.
So gelang die Übernahme von Nachlässen bedeutender Kommunal- und Landespolitiker wie Otto Suhr oder Ernst Reuter, oder von engagierten Fachbeamten wie Ludwig Hoffmann oder Siegmund Weltlinger.
Auch Schriftsteller- und Gelehrten-Nachlässe konnten gesichert werden, wie die von Hans Habe, Friedrich Nicolai, Gustav Parthey und des Archivdirektors Ernst Kaeber.
Bedeutende Erfinder, wie Louis Sachse für die Daguerreotypie und der Flugpionier Gustav Lilienthal sind mit Nachlässen vertreten
Zudem konnten private Registraturen lebender Persönlichkeiten - als sogenannte Personenfonds - in archivische Obhut übernommen und so für die Nachwelt gesichert werden.

Im Zusammenhang mit der Übernahme des Helene-Lange-Archivs (HLA) im Jahre 1988 vom Berliner Frauenbund e. V. gelangten zudem Nachlässe bedeutender Vertreterinnen der bürgerlichen deutschen Frauenbewegung in das Landesarchiv. Sie wurden wegen ihres Überlieferungszusammenhanges als Teil des HLA betrachtet und sind in Band II dieser Beständeübersicht beschrieben wurden.

Die unterschiedlichen Erwerbungs- und Bearbeitungspraxis der vergangenen Jahrzehnte führte dazu, dass die heute im Landesarchiv Berlin verwahrten Nachlässe von sehr unterschiedlicher Überlieferungsdichte und -qualität sind: Tatsächliche Nachlässe - also definitiv aus der Tätigkeit einer Person erwachsene geschlossene Fonds bzw. komplette persönliche Registraturen - bilden dabei eher die Ausnahme. Bei einer erheblichen Anzahl der Bestände handelt es sich um Teilnachlässe oder Nachlasssplitter mit nur wenigen Dokumenten
Es gibt Fälle, bei denen die ins Archiv ursprünglich übernommene Überlieferung mit anderweitig vom Archiv erworbenen Dokumenten angereichert wurde.
Hinzu kommen Sammlungen von Dokumenten zu einer Person, die erst im Archiv formiert wurden und streng genommen keinen eigentlichen Nachlass darstellen.

Das Landesarchiv Berlin verzichtet in dieser Beständeübersicht auf Unterscheidungen etwa nach "Nachlasssplitter" oder "Teilnachlass" in den Bestandsbezeichnungen. Entsprechende Wertungen ergeben sich aus den Angaben in den einzelnen Bestandsbeschreibungen.
Nachlässe verwandter Personen sind zumeist zu Familiennachlässen vereinigt worden.
Die innere Ordnung der Nachlässe richtete sich nach Art und Umfang der Überlieferung.

Die Benutzung der Nachlässe und Personenfonds unterliegt den Regelungen des Archivgesetzes des Landes Berlin. Außerdem gelten Vereinbarungen, die zwischen der abgebenden Person und dem Landesarchiv getroffen worden sind.

Verweise:
- BA Zentrale Datenbank Nachlässe ZDN (Nachlässe in Archiven)
http://www.bundesarchiv.de/zdn
- Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, Kalliope-Portal (Autographen und Nachlässe in Bibliotheken)
http://kalliope.staatsbibliothek-berlin.de
- Stiftung Archiv der Akademie der Künste Berlin, Nachlässe
- Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin, Nachlässe

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