Kammern und Körperschaften, Parteien, Organisationen und Vereine

Identifier
C 7
Language of Description
German
Source
EHRI Partner

Scope and Content

Vorwort

Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland erlaubte mit Befehl Nr. 2 am 10. Juni 1945 die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften in Berlin und der gesamten sowjetischen Besatzungszone. Nach der Zulassung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) am 11. Juni konstituierten sich am 15. Juni die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und am 26. Juni die Christlich-Demokratische Union (CDU) in Berlin. Am 5. Juli schlug die Geburtsstunde der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDP). Vertreter ehemaliger Gewerkschaftsorganisationen der Weimarer Republik bildeten am 13. Juni einen "Vorbereitenden Gewerkschaftsausschuss für Groß-Berlin", der zwei Tage später einen Gründungsaufruf zur Bildung freier Gewerkschaften erließ.

Mit ihrem Beschluss vom 18. März 1947 über die Wiederzulassung von wissenschaftlichen Gesellschaften und Vereinen schuf die Alliierte Militärkommandantur eine Grundlage für die Erneuerung des Vereinslebens. Die Vereine bedurften - je nach Sitz und Zweck - der Befürwortung der Bezirksämter bzw. des Magistrats von Groß-Berlin und der Zulassung und Bestätigung durch die Sowjetische Militäradministration, später der Alliierten Militärkommandantur.

In der Hauptstadt der DDR galt das auf der Verfassung der DDR basierende Vereinigungsrecht. Hierunter fielen die fünf politischen Parteien: Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) sowie die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), ebenso die Gewerkschaften und Massenorganisationen sowie vielfältige Berufs- bzw. Fachverbände und -gesellschaften.
Größere Organisationen gliederten sich nach der Verwaltungsreform von 1952 in der Regel entsprechend den territorialen Ebenen und bildeten Zentral-, Bezirks-, Kreis- und ggf. Ortsverbände.
Außerdem verwirklichten die Bürger ihre Interessen in den vielfältigsten kleineren Vereinen.

Außer Parteien, Massenorganisationen, Religionsgemeinschaften und Wirtschaftsverbänden bedurften alle Vereinigungen der staatlichen Registrierung. Diese erfolgte zunächst im Vereinsregister, welches bis 1952 durch die Amtsgerichte geführt wurde. Mit der "Verordnung vom 15. Oktober 1952 über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit" ging diese Zuständigkeit auf die staatlichen Verwaltungsbehörden über. Je nachdem, auf welcher territorialen Ebene die Vereinigung tätig werden wollte, oblag die Zulassung dem Ministerium des Innern der DDR oder den Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Bezirke (des Magistrats von Berlin) bzw. Kreise (Stadtbezirke von Berlin). Gemäß der "Verordnung zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. November 1967" wurden Vereine von diesen Behörden lediglich noch "registriert", ab 1975 - entsprechend der "Verordnung über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen vom 6. November 1975" - "anerkannt". Die Registrierung/Anerkennung war von einer inhaltlichen Prüfung durch die Fachministerien oder Ratsfachabteilungen abhängig, in deren Arbeitsgebiet die Zielstellung der zu gründenden Vereinigung fiel. Sie konnte verweigert oder widerrufen werden, wenn Charakter und Zielstellung den "Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung" nicht entsprachen oder die Vereinstätigkeit den bestehenden Gesetzen und Rechtsgrundsätzen zuwiderlief bzw. ein "gesellschaftliches Bedürfnis" dafür nicht gegeben schien.

Parteien, Organisationen und Vereinigungen konnten eigene Archive unterhalten oder aber mit staatlichen Archiven entsprechende Übergabevereinbarungen treffen.
Das Stadtarchiv Berlin erhielt bis 1990 nur vereinzelt entsprechende Bestände. Die weitaus meisten Überlieferungen wurden dem Archiv angeboten, als sich die Berliner Bezirksorganisationen von Organisationen und Verbänden in den Jahren 1990/91 auflösten bzw. umstrukturierten. Hervorzuheben sind die Bestände des Bezirksparteiarchivs Berlin der SED, die zunächst in die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO) beim Bundesarchiv eingebracht wurden und von dort 1995 gemäß der Sprengelzuständigkeit an das Landesarchiv Berlin übergeben wurden.

Verweise:


LAB C Rep. 101 Magistrat von Berlin, Oberbürgermeister, Vereinszulassungen 1947/48
LAB C Rep. 104 Magistrat von Berlin, Bereich Inneres

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