Hauptausschuss Opfer des Faschismus (OdF)/Referat Verfolgte des Naziregimes (VdN)
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Vorwort
C Rep. 118-01 Hauptausschuss „Opfer des Faschismus“ (OdF)/Referat Verfolgte des Naziregimes (VdN)
Behördengeschichte
In seiner 3. Sitzung am 28. Mai 1945 befasste sich der Magistrat u. a. mit dem Arbeitsplan der Abteilung für Sozialwesen, und hier auch mit der Betreuung der Opfer des Faschismus (OdF). Erste soziale Hilfsmaßnahmen zur Betreuung der aus den Zuchthäusern, Gefängnissen und Konzentrationslagern Zurückkehrenden und ihrer Angehörigen wurden eingeleitet. So gab es eine Einmalzahlung und Sonderzuteilungen von Lebensmitteln und Bekleidung; Betroffenen war bevorzugt Arbeit zu vermitteln. Auch wurde in jedem Verwaltungsbezirk ein besonderer Arzt für die Opfer des Faschismus eingestellt. Schon einige Tage zuvor, am 24. Mai, war beschlossen worden, Opfer des Faschismus bevorzugt in frei gewordene, beschlagnahmte Nazi-Wohnungen einzuweisen.
Die praktische Durchführung der Hilfsmaßnahmen wurde zunächst den Abteilungen Sozialwesen der einzelnen Verwaltungsbezirke übertragen, die Sonderabteilungen - „OdF-Dienststellen“ - zur Sorge für die Opfer des Faschismus einzurichten hatten.
Am 5. Juni gab der Magistrat in der ersten Nummer des Verordnungsblattes die entsprechenden Maßnahmen bekannt.
Unmittelbar danach, am 6. Juni, wurde auch ein „Hauptausschuss Opfer des Faschismus“ beim Magistrat gebildet. Dem Hauptausschuss, dessen Vorsitzender der Kommunist Ottomar Geschke wurde, gehörten Vertreter aller Parteien und aller Widerstandsgruppen an. Geschke war Leiter der Abteilung Sozialwesen des Magistrats und setzte sich als ehemaliger KZ-Häftling besonders für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ein. Der Hauptausschuss hatte v. a. die als Voraussetzung für die Gewährung der genannten Leistungen notwendige Anerkennung als „Opfer des Faschismus“ festzustellen.
Eingerichtet wurden auch ein Suchdienst für politische Häftlinge und eine Prüfabteilung, denn die hohe Zahl der sich zu dem bevorrechteten Personenkreis Rechnenden, die in erheblichem Widerspruch zu den zu verteilenden Mitteln stand, machte eine Richtlinie für die Anerkennung erforderlich. Im Ergebnis von drei Hauptausschuss-Sitzungen wurden „Richtlinien für die Ausgabe der Ausweise“ verabschiedet. Danach wurde entschieden, wer als „Kämpfer gegen den Faschismus“ galt, oder wer „Opfer des Faschismus“ war. „Kämpfer gegen den Faschismus“ erhielten einen Ausweis mit dem Aufdruck „Kämpfer“. „Opfer des Faschismus“ erhielten einen Ausweis ohne diesen Aufdruck.
Als „Kämpfer gegen den Faschismus“ galten „politische Überzeugungstäter“, die zumeist in Haft gewesen waren, in der Illegalität oder der europäischen Widerstandsbewegung gekämpft hatten oder zur Emigration gezwungen waren.
Als „Opfer des Faschismus“ galten die „Opfer der Nürnberger Gesetzgebung“, die „politischen Gelegenheitskämpfer“, die „aus religiösen oder aus weltanschaulichen Gründen Verfolgten“, die „Militärstraftäter“, Opfer der „Sippenhaft“ oder Personen, die zwar wegen eines unpolitischen Vergehens, aber aus politischen Gründen verurteilt worden waren.
Für sämtliche Personengruppen gab es genaue Definitionen. Auf die Anerkennung als „Kämpfer gegen den Faschismus“ oder als „Opfer des Faschismus“ bestand kein Rechtsanspruch. Die Anerkennung erfolgte durch Prüfungsausschüsse und konnte jederzeit zurückgenommen werden.
Auf seiner Sitzung am 25. Juni 1945 beschloss der Magistrat Sonderlebensmittelzuweisungen für bestimmte verfolgte Juden.
Im September 1945 wurde dann der Personenkreis der Berechtigten erweitert und für die rassisch Verfolgten eine eigene Abteilung „Opfer der Nürnberger Gesetze“ geschaffen. Am 17. September 1945 informierte Geschke den Magistrat, dass beim Hauptausschuss Opfer des Faschismus eine jüdische Hilfsstelle eingerichtet worden war.
Mit der BK/O (45) 167 vom 17. Oktober 1945 nahm die Alliierte Kommandantur zur Behandlung der Opfer des Faschismus Stellung. Danach war sicher zu stellen, dass anerkannten Personen die „wohlwollendste und bevorzugte Behandlung“ zuteil wurde. Mit dieser Stellungnahme erkannte die Alliierte Kommandantur den Hauptausschuss „Opfer des Faschismus“ an.
Mit der „3. Anordnung zur Ingangsetzung der Sozialversicherung in Berlin“ vom 17. November 1945 erhielten anerkannte Opfer des Faschismus unabhängig von einem erworbenen Anspruch die gleichen Leistungen wie andere Versicherte. Dieser Anspruch erstreckte sich auch auf Rentenzahlungen.
Am 3. Dezember 1945 beschloss der Magistrat steuerliche Erleichterungen für die anerkannten Opfer des Faschismus.
Im harten Winter 1945/46 erhielten die anerkannten Opfer des Faschismus täglich gegen Bezahlung ein Mittagessen auf besondere Marken.
Weitere Vergünstigungen in der Wohnraum- und Möbelversorgung, Arbeitsbeschaffung, Berentung und Ernährung folgten.
Auf eine Anfrage der Alliierten Kommandantur vom 6. März 1946 hin erklärte der Oberbürgermeister am 7. März, dass es sich beim Hauptausschuss OdF um eine Wohlfahrtsorganisation, „ein Komitee zur sozialen Betreuung der Opfer des Faschismus bei der Stadtverwaltung“ ohne politische Aufgaben handelt. Am 18. April 1946 wurde diesem „Komitee“ - dem Hauptausschuss - ausdrücklich von der Alliierten Kommandantur gestattet, ... “weiter zu funktionieren ... (und) sich weiterhin auf dem Gebiet rein antifaschistischer Propaganda zu betätigen“. Verboten wurde die Beteiligung am „internen Leben irgendwelcher politischen Parteien“. Dem Magistrat gegenüber wurde dem Hauptausschuss eine Rechenschaftspflicht „für seine Tätigkeit in Wohlfahrtsangelegenheiten“ auferlegt.
Zudem wurde im Mai 1946 eine eigene Rechts- und Ermittlungsabteilung geschaffen. Sie stützte sich in der Hauptsache auf das Kontrollratsgesetz Nr. 10, das die Möglichkeit eröffnet hatte, sämtliche während der NS-Zeit begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor deutschen Gerichten zur Aburteilung zu bringen. Ab März 1946 waren Tausende politische Häftlinge in einer Fragebogenaktion der Deutschen Justizverwaltung um entsprechende Angaben gebeten worden.
In Zusammenarbeit mit den Justizverwaltungen, der Polizei und politischen Organisationen wurden dann zahlreiche Schuldige ermittelt und Beweise für Anklagen zusammengetragen. Diese Beweise wurden mit Anträgen auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.
Insgesamt waren in den OdF-Dienststellen der Bezirke, bei den Abteilungen des Hauptausschusses und bei der Abteilung „Opfer der Nürnberger Gesetze“ über zweihundert Personen beschäftigt.
Am 12. Oktober 1946 beriet der Magistrat eine „Vorlage zur Soforthilfe für die anerkannten Opfer des Faschismus und Juden im Sinne der Nürnberger Gesetze“. Die bisherigen Hilfsmaßnahmen – mietfreie Überlassung von Möbeln, monatliche Renten, Mietzuschüsse, Steuerstundung etc. – reichten zur Eindämmung der Notlage nicht aus. Die Vorlage wurde nicht beschlossen. Erst im September 1947 legte der Magistrat Maßnahmen zur „Soforthilfe für die anerkannten Opfer des Faschismus und Juden im Sinne der Nürnberger Gesetzgebung“ fest.
Ein am 25. Februar 1948 vom Magistrat beschlossenes „Wiedergutmachungsgesetz für Groß-Berlin“ kam über Beratungen des eigens hierfür gebildeten Ausschusses bei der Stadtverordnetenversammlung bis zur Spaltung Berlins nicht hinaus.
Die Spaltung der Verwaltung hatte auch insoweit Auswirkungen, dass die im Westteil Berlins lebenden „Opfer des Faschismus“ nicht mehr vom Hauptausschuss, dessen Sitz sich im Ostteil befand, betreut wurden; der Senat von Berlin (West) hat später eigene gesetzliche Grundlagen zur Entschädigung geschaffen.
Nachdem in der Hauptverwaltung das Hauptamt OdF unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt worden war, beschloss der Magistrat am 30. Dezember 1948 eine entsprechende Anpassung in den Bezirken. Danach waren die OdF-Dienststellen der unmittelbaren Dienstaufsicht des Bezirksbürgermeisters zu unterstellen. Die Betreuung der Opfer des Faschismus selbst oblag weiterhin der Bezirksabteilung für Sozialwesen.
Im Dezember 1949 wurden die OdF-Dienststellen in den Bezirken aufgelöst und sämtliche Aufgaben vom Hauptausschuss übernommen.
Im Sommer 1950 wurden die Verordnung vom Mai 1945 und der Magistratsbeschluss Nr. 80 vom 3. Februar 1949 als nicht mehr den Anforderungen genügend eingeschätzt.
Daraufhin fasste am 8. Juni 1950 der Magistrat den Beschluss Nr. 448 und stimmte damit einer neuen „Verordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VdN)“ zu. Der Kreis der Berechtigten sollte klar abgegrenzt werden. Als „Verfolgte des Naziregimes“ galten demnach
- „Personen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Rasse, ihrer früheren politischen Betätigung, wegen Widerstandes gegen das Naziregime oder wegen politischer Unzuverlässigkeit im In- und Ausland verfolgt worden sind“
- Hinterbliebene dieser Personen.
Damit wurden die bisher als „Opfer der Nürnberger Gesetze“ eingestuften Personen in den VdN-Personenkreis einbezogen.
Zugleich wurde aus dem Hauptausschuss das „Referat VdN“ gebildet.
Die Anerkennungsrichtlinien wichen in einigen Fällen von den Richtlinien vom Mai 1946 ab. Nach einem Anerkennungsverfahren durch den Magistrat von Groß-Berlin hatten anerkannte VdN Anspruch auf „besondere Berücksichtigung bei der Wiederherstellung und Erhaltung ihrer Gesundheit und ihrer wirtschaftlichen Existenz“. Die zu gewährende Unterstützung bezog sich dabei auf die
- Wiederherstellung und Schutz der Gesundheit,
- Gewährung besonderer Renten,
- Beschaffung von Wohnraum, Möbeln und Hausrat sowie
- Sicherung des Berufes und Verbesserung der Lebenshaltung.
Anerkannte VdN erhielten einen einheitlichen amtlichen Ausweis.
Im Januar 1951 fusionierten dann die Abteilung „Opfer der Nürnberger Gesetze“ und die politische Abteilung im Referat VdN, wo dann insgesamt 21 Mitarbeiter beschäftigt waren. Nach der Verwaltungsreform 1953 verblieben noch 12 Mitarbeiter. Leiter des Referates VdN war um diese Zeit ein Herr Schumann.
Das Schwergewicht der Arbeit lag auf der Überprüfung der bisher schon erfolgten Anerkennungen und in der Einleitung weiterer Anerkennungsverfahren gemäß der neuen Verordnung vom 14. Juni 1950.
Zum damaligen Zeitpunkt waren ca. 9000 anerkannte Personen zu betreuen.
Im September 1958 wurde beschlossen, das Referat VdN dem Stadtrat für Inneres direkt zu unterstellen. Diesem Stadtratsbereich war die Erledigung der aufgrund der „Verordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VdN) vom 14. Juli 1950“ durchzuführenden staatlichen Aufgaben zugewiesen worden, so dass das neue Unterstellungsverhältnis erforderlich wurde.
In den Jahren 1957 bis 1964 leitete Hans Schmirgal (* 1906) das Referat VdN .
1958 wurde eine „Medaille Kämpfer gegen den Faschismus 1933-1945“ gestiftet, wodurch sich auch der Begriff „Kämpfer gegen den Faschismus“ für bestimmte VdN verbreitete. Es wurde danach unterschieden in „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Naziregimes“.
1963 erließ das Ministerium für Gesundheitswesen der DDR eine „Ordnung für die Tätigkeit und Aufgaben der Bezirks- und Kreiskommissionen für VdN-Angelegenheiten“, wonach auch beim Magistrat und den Räten der Bezirke so genannte VdN-Kommissionen wirkten. Diese Kommissionen hatten die staatlichen Stellen bei der Durchführung der gesetzlichen Regelungen zur medizinischen und sozialen Betreuung der VdN zu unterstützen.
Daneben wirkten Bezirks- und Kreiskomitees des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR in Berlin (Ost) und seinen Stadtbezirken.
Nach dem Ausscheiden Schmirgals übernahm 1965 vorübergehend Alfred Schurwanz (*1908) , Leiter der Abteilung Kader beim Magistrat, die Leitung des Referates VdN mit, bis im März 1967 Paul Lerm (1909-1989) mit dieser Aufgabe betraut wurde. 1975 übernahm Rudolf Rößler (*1913) die Leitung des Referates und hatte sie bis 1979 inne.
1975 wurde für Berlin (Ost) ein Bezirks-VdN-Arzt eingesetzt und in jedem Stadtbezirk ein Kreis-VdN-Arzt, um die medizinische und soziale Betreuung der VdN-Kameraden zu verbessern.
Am 2. Februar 1977 ist das Referat VdN zur „Abteilung VdN“ ernannt und dem Bereich des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters zugeordnet worden. Hiermit sollte der politischen Bedeutung der medizinischen und sozialen Betreuung der VdN-Kameraden besser entsprochen werden. Die Thematik wurde jährlich regelmäßig Gegenstand einer Magistratssitzung, auf der ein entsprechender Bericht abzugeben war und neue Maßnahmen festgelegt wurden. Den Schwerpunkt bildete dabei die angemessene Wohnraumversorgung der VdN-Kameraden und ihrer Kinder. Für die ambulante medizinische Versorgung wurden Fürsorgekräfte in den Bezirken eingesetzt; bei der stationären medizinischen Betreuung erfolgten Verbesserungen hinsichtlich der Ausstattung der entsprechenden medizinischen Einrichtungen. Die Zahl der gewährten Kuren stieg weiter an, ebenso wie die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze in den so genannten Feierabend (FAH)- oder Pflegeheimen.
Die kulturelle Betreuung der VdN-Kameraden und ihre Möglichkeiten für In- und Auslandsreisen wurden erweitert. Diese Betreuungsarbeit oblag der Abteilung VdN, die 1977 aus fünf Mitarbeitern bestand:
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit den staatlichen Dienststellen und den ehrenamtlichen Organisationen,
- Zusammenarbeit mit der VdN-Bezirkskommission und den VdN- Kreiskommissionen,
- Wohnraumversorgung.
1979 erließ das Ministerium für Gesundheitswesen der DDR erneut eine Richtlinie über die Arbeitsweise der „Bezirks- und Kreiskommissionen für VdN-Angelegenheiten“.
Das zunehmend hohe Lebensalter der meistens Betroffenen erforderte eine individuellere Unterstützung. Im Oktober 1979 waren in Berlin 4870 anerkannte VdN-Kameraden zu betreuen (1978: 5020), von denen die Mehrzahl über siebzig Lebensjahre zählte. Die Berliner Kommission bildete im Januar 1982 darauf hin zwei „Aktivs“: eines für die ‚Medizinische und soziale Betreuung, einschließlich des Erholungswesens’ und eines für ‚Versorgungsleistungen, einschließlich Wohnraumversorgung’.
Der Bezirksarzt für Berlin wies am 7. Januar 1980 eine „bevorzugte medizinische Betreuung“ für die VdN-Kameraden an.
Wolfgang Eiling hatte für die Jahre 1979 bis 1981 die Leitung der Abteilung VdN inne; danach war Helga Schmaske Leiterin und bekleidete diese Funktion bis zur Vereinigung der Dienststelle mit der Entschädigungsbehörde beim Landesverwaltungsamt Berlin 1990.
Bestandsinformation
Die Verwaltungsakten des Hauptausschusses OdF und des Referates VdN (ab Nr. 38.001) gelangten über das Verwaltungsarchiv des Magistrats in mehreren Abgaben in das Stadtarchiv Berlin. Sie waren hier zunächst der Überlieferung der Magistratsverwaltung für Gesundheits- und Sozialwesen (C Rep. 118) zugeordnet worden, bevor sie 2003 im Rahmen der Neubearbeitung und Erschließung herausgelöst wurden. Die ehemaligen Signaturen sind erfasst worden; eine Konkordanzliste befindet sich im Anhang dieses Findbuches.
Im Sommer 2004 wurde diese Überlieferung durch eine Abgabe aus dem Bundesarchiv ergänzt: Bei der Auflösung eines Archivdepots der Staatlichen Archivverwaltung der DDR (STAV) waren dort Akten der Abteilung „Opfer der Nürnberger Gesetzgebung“ ermittelt und zuständigkeitshalber dem Landesarchiv Berlin übergeben worden
Die Versorgungsakten (lfd. Nummern 1 – 38.000 dieses Bestandes) sind in der Regel gleichförmig angelegt und geführt:
- Grundlage einer Akte ist stets ein ausführlicher Fragebogen zur Person (Formbogen) mit Lebenslauf, z. T. mit einem Passfoto.
- Ihm beigefügt sind oftmals Bürgschaften, Bestätigungen, z. B. über Prozesse und Haftzeiten, oder Strafregisterauszüge.
- Außerdem ist der Schriftwechsel der betreuenden Behörde mit den jeweiligen Personen abgelegt, also
o Anträge, z. B. auf Anerkennung, Unterstützung, Versorgungsleistungen oder Beihilfen
o Bestätigungen
o Ummeldungen, Wohnungsprobleme
o Beschaffung von Krediten, vorrangige Versorgung mit Konsumgütern
o die Gewährung von Renten und Ehrenpensionen,
o andere Ehrungen , z. B. die Verleihung der Medaille "Kämpfer gegen den Faschismus"
o gesundheitliche Untersuchungsbögen, Kurverschickung
o Todesanzeige.
Diese Versorgungsakten wurden nach fortlaufenden Nummern angelegt. Da die Akten damals beim Referat VdN von mehreren Mitarbeitern für die Registratur vorbereitet wurden, traten Übermittlungsfehler auf, wodurch die Nummernfolge mehrfach Lücken aufweist (z. B. 23546-23602, 28247-30000).
Die Benutzung dieser Akten, die sich in der Obhut der Abteilung VdN befanden, war schon vor deren Abgabe an das Staatsarchiv möglich, doch mit strengen Auflagen verbunden. Eine „Festlegung zum Umgang mit den VdN-Akten“ der VdN-Bezirkskommission vom 4. Mai 1982 orientierte sich dabei an der „Ordnung zur Führung von Personalakten“, die der Ministerrat der DDR am 22. August 1977 beschlossen hatte.
1984 war zwischen dem Referat VdN und der Rentenversicherung (FDGB-Bezirksvorstand Berlin, Verwaltung der Sozialversicherung) vereinbart worden, dass Rentenakten von VdN – Unterlagen über die Zahlung der VdN-Ehrenpensionen und anderen Rentenleistungen für VdN und ihre Hinterbliebenen - drei Jahre nach deren Tod vernichtet werden können; lediglich die Rentenkarte und die Suchkarte wurden bei der Rentenversicherung unbegrenzt aufgehoben.
Mit der Vereinigung der Berliner Verwaltung 1990 gingen die Aufgaben des Referates VdN an die Entschädigungsbehörde (= damalige Abt. III des Landesverwaltungsamtes) Berlin über. Hierhin wurden zunächst auch die Versorgungsakten übernommen.
Die geschlossenen Versorgungsakten sind dem Landesarchiv in mehreren Terminen bis 1999 übergeben worden.
Die Entschädigungsakten für die lebenden Anspruchsberechtigten werden noch bei der Entschädigungsbehörde verwahrt.
Der Bestand umfasst ca. 32.000 Akten.
Bei der Verzeichnung waren die Nummern 1 – 38.000 für die so genannten Versorgungsakten A-Z reserviert worden und die folgenden Nummern für die Verwaltungsakten. Insofern haben einige Akten höhere Aktennummern als tatsächlich an Anzahl im Bestand überliefert sind.
Außer den Akten gehört zum Bestand eine umfangreiche Kartei. Sie wurde ab 1945 vom Hauptausschuss „Opfer des Faschismus“ als Kartei von Anmeldungen einzelner Personen zur Anerkennung des Status „Opfer des Faschismus“ bzw. „Opfer der Nürnberger Gesetze“ angelegt und ist vom Referat Verfolgte des Naziregimes (VdN) weiter geführt und mit Bearbeitungsvermerken versehen worden. Nachdem ein Anerkennungsverfahren positiv beschieden war, erhielt der Antragsteller einen Ausweis. Zudem ist eine Akte über die jeweilige Person angelegt worden und ein Aktenzeichen wurde vergeben. Dies ist die Signatur auf den Karteikarten „A ...“. Im Falle des Wegzuges einer Person aus Berlin ist deren Akte an die nun zuständige Behörde innerhalb der DDR weitergegeben worden; die Karteikarte verblieb in der Kartei. Es ist also nicht zu jeder Person in der Kartei auch eine Akte vorhanden. Die Kartei ist außerdem nicht vollständig. So sind Karteikarten verstorbener Anerkannter z. T. der Kartei entnommen und der Akte beigefügt worden. Auch nach der Aberkennung des Status als Verfolgter wurde die Karteikarte manchmal der Akte zugeordnet.
Hinweis zum Datenschutz!
Mehrere hundert personenbezogene Akten, v. a. in der Aktengruppe der Versorgungsakten, sind auf Grund der archivgesetzlichen Bestimmungen nach § 8 Archivgesetz Berlin (ArchGB) vom 29. November 1993 i. d. F. vom 15. Oktober 2001 für die Benutzung gesperrt.
Nach § 8 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Korrespondierende Bestände:
LAB C Rep. 118 Magistrat von Berlin, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen
LAB C Rep. 902-02-02 Bezirksleitung Berlin der SED, Bezirksparteiarchiv - Personenakten
LAB C Rep. 906-01 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) – Landesverband Berlin
LAB C Rep. 906-02 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Westberlin (E. V.)
BA DY 57 Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR
BA TonY13 Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR, Tonbänder
BA DDR-PO 35 Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR
BLHA Rep. 250 Bestände der Landratsämter/Kreisverwaltungen (hier: Unterlagen der OdF-Ausschüsse)
BLHA Bezirkstage/Räte der Bezirke Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus
Literaturhinweise
2 Jahre Hauptausschuss „Opfer des Faschismus“. Hrsg. vom Hauptausschuss Opfer des Faschismus, Berlin 1947.
Der Antifaschistische Widerstandskämpfer (ab 1990: antifa). Monatszeitschrift hrsg. von der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer, 1975 ff.
Unser Appell. (ab 1948: Die Tat). Zeitschrift der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN, Berlin 1947-1953.
Übersicht über die gesetzlichen und gesellschaftlichen Grundlagen für die Betreuung der Kämpfer gegen den Faschismus (VdN) sowie deren Hinterbliebene (Stand vom Juni 1975). Hrsg. von der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR, Berlin 1975.
Maur, Hans: „Ihnen der Lorbeer, unser die Pflicht!“ Ottomar Geschke. In: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Jg. 30 (1988), S. 542 ff.
Berlin, April 2006 Heike Schroll