Magistrat von Berlin und nachgeordnete Einrichtungen
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Vorwort
Am 21. April 1945 drangen sowjetische Truppen in die nördlichen und östlichen Vororte Berlins ein. Die sowjetischen Orts- und Bezirkskommandanten setzten gemäß dem Tagesbefehl Nr. 5 an die Truppen der 1. Belorussischen Front vom 23. April 1945 in den jeweiligen besetzten Gebieten deutsche Bürgermeister und Bezirksämter als vollziehende Gewalt ein. Der Chef der Besatzung der Stadt Berlin erließ am 28. April 1945 seinen Befehl Nr. 1, wonach die gesamte administrative und politische Macht in den Händen des sowjetischen Stadtkommandanten lag. Bis zum Juni unterstand die deutsche Hauptstadt zwei Monate lang allein der sowjetischen Besatzungsmacht. Die Verwaltung bezog ihre Autorität aus den Anweisungen der Kommandantur.
Ab Mai 1945 wirkte eine Aktivistengruppe der KPD, die "Gruppe Ulbricht", die im Moskauer Exil bereits Vorbereitungen für den Aufbau einer Nachkriegsverwaltung getroffen hatte, bei der Suche nach geeigneten Persönlichkeiten im Sinne ihrer Programmatik strukturiert und personell ausgerichtet: Die dementsprechend von der "Gruppe Ulbricht" für bestimmte Funktionen ausgewählten Personen wurden in der Regel von den sowjetischen Bezirkskommandanten bestätigt.
Eine offizielle amtliche Bekanntmachung über die Neubildung des Magistrats wurde am 17. Mai 1945 veröffentlicht.
Die öffentliche Vorstellung und die Amtseinführung des Magistrats, zugleich seine konstituierende Sitzung, erfolgte am 19. Mai 1945; ein Oberbürgermeister, vier Stellvertreter des Oberbürgermeisters und die 17 Stadträte bzw. Leiter der Magistratsabteilungen bildeten das Gremium.
Die Einsetzung dieses Magistrats wurde von der Alliierten Kommandantur mit ihrem Befehl Nr. 1 vom 11. Juli 1945 sanktioniert, der die bisherigen Befehle und Anordnungen des sowjetischen Stadtkommandanten bestätigte.
Auf eine verfassungsrechtliche Grundlage, in der die Aufgaben und Rechte des Magistrats festgelegt waren, konnte er seine Arbeit zunächst nicht stützen. Seine Befugnisse waren daher oftmals umstritten. Alle grundsätzlichen Beschlüsse des Magistrats unterlagen einer Genehmigungspflicht durch die sowjetische Besatzungsmacht bzw. die Alliierte Kommandantur.
Die gesamte Hauptverwaltung - sie nannte sich "Magistrat der Stadt Berlin" - war 1945 in Abteilungen bzw. Fachressorts aufgeteilt worden:
Personalfragen und Verwaltung
Ernährung
Gesundheitsdienst
Städtische Betriebe/Städtische Energie- und Versorgungsbetriebe
Volksbildung
Post- und Fernmeldewesen
Verkehr
Wirtschaft, Handel und Handwerk
Sozialwesen
Bau- und Wohnungswesen
Finanz- und Steuerwesen/Finanzabteilung
Planungen
Arbeitseinsatz/Arbeit
Rechtsabteilung
Kunstangelegenheiten/Kunst
Beirat für kirchliche Angelegenheiten.
An der Spitze der Abteilungen standen jeweils ein Magistratsmitglied als Abteilungsleiter und ein Stellvertreter. Die Abteilungen gliederten sich in Hauptämter und Ämter oder gleichgeordnete Dienststellen.
Zum zentralen Verwaltungssitz des Magistrats wurde zunächst das Gebäude der Städtischen Feuersozietät in der Parochialstraße 1-3 bestimmt, das die entsprechende Bezeichnung "Stadthaus" erhielt.
Die Arbeitsabläufe in der Berliner Verwaltung regelte mit Wirkung vom 1. Mai 1946 eine neue "Geschäftsordnung für die Verwaltung der Stadt Berlin (GO)".
Die von der Alliierten Kommandantur am 13. August 1946 erlassene "Vorläufige Verfassung für Berlin" trat am Tag der ersten freien Wahlen seit 1933 am 20. Oktober 1946 in Kraft. Sie enthielt Regelungen zu Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Magistrats, der damit eine demokratische Rechtsgrundlage für sein Handeln erhielt.
Nach der "Vorläufigen Verfassung" wurden die Magistratsmitglieder von den Stadtverordneten für die Wahldauer der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Magistrat galt als das oberste, leitende und vollziehende Organ und vertrat Berlin nach außen. Er war der Stadtverordnetenversammlung unbeschränkt verantwortlich. Die Stadtverordnetenversammlung konnte mit Zweidrittelmehrheit ihres gesamten Bestandes den Rücktritt des Magistrats verlangen, der somit wie eine Landesregierung auf das Vertrauen seines Wahlkörpers angewiesen war. Einzelne Magistratsmitglieder durften abberufen werden, wenn sie gegen den Eid verstoßen oder sich als völlig unfähig erwiesen hatten. Die "Vorläufige Verfassung" trug noch Züge einer Stadtgemeindeverfassung und lehnte sich an die Grundsätze der alten preußischen Magistratsverfassung an. Zwar hatte der Magistrat kein allgemeines Zustimmungsrecht mehr, aber sowohl die Stadtverordnetenversammlung als auch der Magistrat waren Beschlussorgan: Beschlüsse in den so genannten Beschlussfassungsangelegenheiten mussten von der Stadtverordnetenversammlung und vom Magistrat in Übereinstimmung gefasst werden. Die Stadtverordnetenversammlung konnte jedoch ein Veto des Magistrats mit Zweidrittelmehrheit überstimmen.
In Anlehnung an die Formulierung in Artikel 1 Absatz 1 der vorläufigen Verfassung - "Groß-Berlin ist die für das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin alleinige berufene öffentliche Gebietskörperschaft" - sah der Magistrat Bedarf für eine Umbenennung. In seiner 76. Sitzung vom 21. September 1946 stimmte er der Bezeichnung "Magistrat von Groß-Berlin" zu.
Nach den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 1946 war eine grundlegende Veränderung in der Zusammensetzung des Magistrats erfolgt, was zu neuen Abteilungsstrukturen geführt hat: Neben dem Oberbürgermeister war die Funktion eines Ständigen Stellvertreters und zweier weiterer Stellvertreter des Oberbürgermeisters eingeführt worden. Die Hauptverwaltung war in 14 Abteilungen aufgeteilt worden:
Personalfragen und Verwaltung
Finanzen
Wirtschaft
Ernährung
Sozialwesen
Volksbildung
Arbeit
Bau- und Wohnungswesen
Gesundheitswesen
Rechtswesen
Banken und Versicherungen
Verkehr und Versorgungsbetriebe
Städtische Betriebe
Post- und Fernmeldewesen.
Für die Leitung dieser Abteilungen standen dem jeweiligen Stadtrat die Magistratsdirektoren zur Seite, die vom Magistrat bestimmt wurden.
1947 konnte ein "Dienstblatt" für die interne Bekanntgabe von Rundverfügungen und Informationen in der Berliner Verwaltung eingerichtet werden. Es erschien in mehreren Teilen (I-V) entsprechend den Ressorts.
In den beiden folgenden Jahren wurden die unterschiedlichen Interessenlagen der Alliierten und der verschiedenen politischen Gruppierungen in der Stadt immer deutlicher und führten 1948 zum Auseinanderbrechen der gemeinsamen deutschen Stadtverwaltung.
Zwar konnte noch am 29. April 1948 eine neue Verfassung für Berlin verabschiedet werden, doch prägten die Krise der Berliner Selbstverwaltung, die Währungsreform und die zur Berlin-Blockade führenden Spannungen zwischen den Alliierten die weitere Entwicklung. Im Oktober 1948 sah sich der Magistrat gezwungen, seine Sitzungen in die westlichen Sektoren zu verlegen.
Die SED berief daraufhin am 30. November 1948 eine nicht durch Wahlen legitimierte "außerordentliche Stadtverordnetenversammlung" ein, die den bisherigen Magistrat für abgesetzt erklärte. Ein neuer Magistrat wurde eingesetzt, der von der sowjetischen Militärregierung als einzige rechtmäßige Stadtverwaltung anerkannt wurde. Er konnte jedoch weitgehend nur im Ostteil wirken. Der gewählte Magistrat setzte seine Arbeit im Westteil Berlins fort.
Damit war die Stadt Berlin administrativ gespalten.
In beiden Stadteilen war die Verwaltung bemüht, ihre Arbeit den Bedingungen entsprechend neu zu organisieren.
Im Ostteil Berlins wurde zunächst die bisherige Struktur der Magistratsverwaltung beibehalten, doch stand bald eine Verkleinerung des Magistrats im Vordergrund: Gemäß dem Magistratsbeschluss Nr. 371 vom 23. Februar 1950 wurde die Zahl der Bürgermeister zwar von drei auf vier erhöht, doch die der selbständigen Abteilungen mit einem Stadtrat als Leiter von 14 auf zehn ermäßigt: Die Abteilungen Arbeit, Gesundheitswesen und Sozialwesen wurden zu einer "Abteilung Arbeit und Gesundheitswesen" zusammengefasst, die Abteilung Banken und Versicherungen wurde aufgelöst und ihre Aufgaben der Abteilung Finanzen übertragen und die Abteilung Städtische Betriebe wurde aufgelöst und ihre Aufgaben übernahm die "Abteilung Verkehr und Städtische Betriebe".
Am 22. März 1950 wurde dazu ein entsprechender neuer Strukturplan des Magistrats beschlossen, der die Funktionen der Bürgermeister und Stadträte, die jeweiligen Abteilungen sowie die Ämter benannte.
Es folgte dann am 8. Juni 1950 die Verabschiedung eines Beschlusses Nr. 440, mit dem eine neue Hauptsatzung des Magistrats - das Wort "demokratischer" vor "Magistrat" wurde hierin nicht mehr verwendet - Gültigkeit erhielt. Der Magistrat war demnach Beschlussorgan und Verwaltungsorgan von Groß-Berlin. Er erließ gesetzliche Regelungen für Groß-Berlin und entsprechende Vorschriften und Bestimmungen. Er vertrat Groß-Berlin nach außen.
Die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung wurde beibehalten und vom Magistrat durch die Hauptverwaltung und durch die Bezirksverwaltungen ausgeübt.
Die Hauptverwaltung gliederte sich in die Abteilungen
Verwaltung und Personalpolitik
Finanzen
Wirtschaft
Handel und Versorgung
Arbeit und Gesundheitswesen
Verkehr und städtische Betriebe
Aufbau
Volksbildung
Justiz
Post- und Fernmeldewesen.
Diesen Abteilungen waren Anstalten, Betriebe und sonstige Einrichtungen angeschlossen.
Bereits am 20. Dezember 1951 beschloss der Magistrat eine neue Struktur der Hauptverwaltung, wonach die bisherige Abteilung "Arbeit und Gesundheitswesen" in zwei selbständige Abteilungen überführt wurde.
Am 23. Juli 1952 hatte die Volkskammer der DDR ein "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" erlassen, wonach an die Stelle der bisherigen Länder 14 Bezirke traten und sich die Anzahl der Kreise von 132 auf 217 erhöhte. Der Ministerrat der DDR erließ am 24. Juli 1952 entsprechende Ordnungen, um den Aufbau der Staatsorgane an diese neuen Verwaltungsstrukturen anzupassen. In diesem Zusammenhang war es erforderlich, auch in der Hauptstadt der DDR eine Reorganisation der Verwaltung vorzunehmen.
Am 23. Januar 1953 wurde vom Magistrat gemäß der "Verordnung über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der Organe der Staatsmacht von Groß-Berlin" vom 19. Januar 1953 eine "Vorläufige Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der Organe der Staatsmacht von Groß-Berlin" erlassen.
In der Hauptstadt der DDR wurde eine "Volksvertretung Groß-Berlin" gebildet. Diese nicht aus Wahlen hervorgegangene Volksvertretung wählte einen Magistrat, der ihr gegenüber rechenschaftspflichtig und zugleich ihr vollziehendes und verfügendes Organ war.
Dem Magistrat gehörten neben dem Oberbürgermeister, seinen acht Stellvertretern und dem Sekretär weitere acht Mitglieder an, die 15 Fachabteilungen leiteten:
Organisations- und Instrukteurabteilung
Rechtsabteilung
Abteilung Staatliches Eigentum
Abteilung Örtliche Industrie und Handwerk
Abteilung Kommunale Wirtschaft
Abteilung Verkehr
Abteilung Arbeit und Berufsausbildung
Abteilung Aufbau
Abteilung Handel und Versorgung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Abteilung Gesundheitswesen
Abteilung Sozialwesen
Abteilung Wohnungswesen
Abteilung Volksbildung
Abteilung Kunst und kulturelle Massenarbeit.
Zu den "Organen der Staatsmacht" gehörten als "Fachorgane" neben diesen Fachabteilungen auch die selbständigen Referate des Magistrats sowie die nachgeordneten Einrichtungen (z. B. Verschlusssachen-Stelle, Kader, Pressestelle, Förderungsstelle für die Intelligenz, Archiv, Vermessung, Stadtplanung und Architektur).
Aufgrund der Hauptstadtfunktion oblag dem Oberbürgermeister zunächst auch die Dienstaufsicht über die Volkspolizei Berlin, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte, das Vertragsgericht und die Oberpostdirektion.
Am 18. Januar 1957 beschloss die Volkskammer der DDR ein "Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht", das am 28. Januar auch für die Hauptstadt der DDR übernommen wurde. Dieses Gesetz regelte nun auch die Aufgaben und Rechte des Magistrats. Die Volksvertretung Groß-Berlin beschloss ebenfalls, das "Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer der DDR gegenüber den örtlichen Volksvertretungen" anzuwenden. Mit der Übernahme beider Gesetze war der Ostteil Berlins fest in das Rechts- und Verwaltungssystem der DDR eingebunden.
Ein weiteres Gesetz vom 11. Februar 1958 "über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates der DDR" übertrug den örtlichen Organen mehr Verantwortung für die staatlichen und wirtschaftlichen Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich. Beim Berliner Magistrat wurde daraufhin am 1. April 1958 ein Wirtschaftsrat gebildet, dem die Entwicklung von Jahres- und Perspektivplänen für die örtlichen Industriebetriebe oblag. Gleichzeitig wurde ein Stadtbauamt errichtet, um den Auf- und Ausbau des Stadtzentrums und weiterer Wohngebiete zu befördern. Im Dezember 1958 erfolgte eine umfassende Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung, bei der 71 der bisher 113 dem Magistrat direkt unterstellten Betriebe der örtlichen volkseigenen Industrie den Räten der Stadtbezirke zugeordnet wurden.
Nach den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung am 16. November 1958 wurde auf ihrer konstituierenden Sitzung am 29. November erneut ein Magistrat gewählt.
Am 7. Juni 1961 erließ der Staatsrat der DDR Ordnungen "über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin und ihrer Organe" sowie "der Stadtbezirksversammlung und ihrer Organe in den Stadtbezirken von Groß-Berlin". Mit den Regelungen dieser Verordnungen erhielt Berlin (Ost) praktisch die Funktion eines Bezirks der DDR.
Die nächsten Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen am 17. September 1961 standen wesentlich im Einfluss der Auseinandersetzungen um die Maßnahmen vom 13. August 1961; dennoch fand der gemeinsame Wahlvorschlag der Nationalen Front erneut eine Mehrheit.
Ab jetzt kam auch die Bezeichnung "Berlin - Hauptstadt der DDR" verstärkt zur Anwendung. 1977 änderte der Magistrat seine Amtsbezeichnung in "Magistrat der Hauptstadt der DDR, Berlin".
Gemäß einem Erlass des Staatsrates der DDR über "Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft" vom 2. Juli 1965 beschloss der Magistrat am 4. Februar 1966 entsprechende Änderungen: Die bisher ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats hatten aus ihren Funktionen auszuscheiden. Einige Stadträte mussten von der Funktion des Stellvertreters des Oberbürgermeisters entbunden werden; ein neuer Stellvertreter des Oberbürgermeisters war für den neu zu schaffenden Bereich "Organisations-Instrukteur und Kader" zu berufen. Ein Magistratsmitglied hatte die Funktion "Hauptplanträger, komplexer Wohnungsbau und Leiter der Abteilung Wohnungspolitik" zu übernehmen. Außerdem war ein Stadtrat für "Jugendfragen, Körperkultur und Sport" zu berufen. Der Magistrat organisierte sich demnach in:
Oberbürgermeister
Ständiger Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Kontrollgruppe des Magistrats
Pressestelle des Magistrats
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Organisation/Kader
Abteilung Organisations-Instrukteure
Abteilung Kader mit Verwaltungsschule
Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Vorsitzender der Bezirksplankommission
Amt für Arbeit und Berufsberatung
Büro für Territorialplanung
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres
Abteilung Innere Angelegenheiten mit Standesamt I und Bezirksheim für Rückkehrer und Neuzuziehende
Abteilung Liegenschaftswesen
Referat Kirchenfragen
VS-Hauptstelle
Stadtarchiv
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Handel und Versorgung
Abteilung Handel und Versorgung
Bezirksschule des staatlichen Handels
Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Abteilung Verkehr, Straßenwesen und Wasserwirtschaft
Kraftfahrzeugtechnisches Amt (KTA)
Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Abteilung Fremdenverkehr, Touristik und Berlin-Werbung
Vorsitzender des Wirtschaftsrates des Bezirkes - Stadtrat -
Wirtschaftsrat des Bezirkes mit dem Berliner Neuererzentrum, der Schweißtechnischen Versuchs- und Lehranstalt und der Betriebsakademie des Wirtschaftsrates
Vorsitzender des Bezirkslandwirtschaftsrates - Stadtrat -
Bezirksdirektion der VEG
Schule der Sozialistischen Landwirtschaft
Pflanzenschutzamt
Veterinärinspektion Groß-Berlin
Bezirksbaudirektor - Stadtrat -
Bezirksbauamt
Staatliche Bauaufsicht
Leiter der Abteilung Örtliche Versorgungswirtschaft - Stadtrat -
Stadtgartenamt
Büro für Grundstücksvermittlung
Zentraler Wachschutz
Handwerkskammer Groß-Berlin
Leiter der Abteilung Finanzen - Stadtrat -
Zentralschule für Finanzwirtschaft
Zentrale Lohn- und Gehaltsstelle des Magistrats
Leiter des Bereiches Hauptplanträger und der Abteilung Wohnungspolitik - Stadtrat -
Berliner Wohnungstauschzentrale
Bezirksschulrat - Stadtrat -
Abteilung Volksbildung
Berliner Schulinspektion
Psychologische Hauptberatungsstelle
Bezirksarzt - Stadtrat -
Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen
Leiter der Abteilung Kultur - Stadtrat -
Leiter der Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport
Stadtrat für Internationale Verbindungen auf kommunalem Gebiet
Sekretär des Magistrats - Stadtrat -
Abgeordnetenkabinett
Büro des Magistrats
Rechtsstelle des Magistrats
Abteilung Allgemeine Verwaltung
Die Mitglieder des Magistrats waren den für den gleichen Bereich zuständigen Mitgliedern der Räte der Stadtbezirke gegenüber weisungsberechtigt.
Diese umfangreiche Struktur behielt im Wesentlichen bis Ende der 1980er Jahre ihre Gültigkeit. Mit den "Gesetzen über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR und ihre Organe" vom 12. Juli 1973 und vom 4. Juli 1985 sind die Aufgaben der örtlichen Verwaltungen weiter ausgebaut worden. Das Gesetz von 1973 hatte zum Ziel, die Entlastung zentraler Stellen einerseits und die Entscheidung regionaler Probleme auf einer unteren Ebene andererseits zu erreichen. Die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und Räte wurden umfassend rechtlich geregelt.
Auch das Gesetz von 1985 folgte der Entwicklung zur Regionalisierung und Kommunalisierung von Kompetenzen. Erstmals wurden als Aufgabe die "Leitung, Planung und Organisation der territorialen Rationalisierung" geregelt. Die bezirksgeleiteten Kombinate sollten auch zu Konsumgüterproduzenten ausgebaut werden, das gesellschaftliche Arbeitsvermögen war intensiver zu nutzen, die Versorgung mit Frischwaren im jeweiligen Territorium zu verbessern etc. Alle Maßnahmen von Betrieben und Einrichtungen, die Einfluss auf kommunale Belange und Interessen von Bürgern hatten, waren mit den örtlichen Räten abzustimmen, denen entsprechende Kompetenzen übertragen wurden.
Der Zuschnitt der Magistratsressorts nach den Wahlen vom 8. Juni 1986 folgte diesen gesetzlichen Festlegungen:
Oberbürgermeister
Presseabteilung des Magistrats
Büro des Oberbürgermeisters
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Stellenplankommission des Magistrats
Arbeitsgruppe Vermögen
Büro des Magistrats
Instrukteurabteilung
Kaderabteilung
Bildungsstätte des Magistrats
Bereich Koordinierung von Großveranstaltungen
Abteilung VdN
Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Vorsitzender der Bezirksplankommission
Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung
Staatliche Gutachterstelle des Magistrats
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für bezirksgeleitete Industrie und Örtliche Versorgungswirtschaft
Wirtschaftsrat des Bezirkes
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres
Abteilung Innere Angelegenheiten mit Bezirksheim für Rückkehrer und Neuzuziehende sowie Schlauch- und Gerätestützpunkt
Liegenschaftsdienst
Sektor Kirchenfragen
Sektor Geheimnisschutz
Sektor Planung, Koordinierung, Ordnung und Sicherheit
Stadtarchiv mit Büro für Stadtgeschichtliche Dokumentation und technische Dienste
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Handel und Versorgung
Bereich Handel und Versorgung
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Baukoordinierung
Leiter des Fachorgans Koordinierung der Bauaufgaben der Bezirke und des Arbeitsstabes Baukoordinierung
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft
Leiter des Fachorgans Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Verkehr und Nachrichtenwesen
Leiter des Fachorgans Verkehr und Nachrichtenwesen
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Preise
Leiter der Abteilung Preise
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Internationale Zusammenarbeit auf kommunalem Gebiet
Leitung der Abteilung Internationale Verbindungen
Leitung der Abteilung Automatisierte Informationsverarbeitung und der Informationszentrale des Magistrats
Sportkommission des Magistrats
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Erholungswesen, Fremdenverkehr und Touristik
Abteilung Erholungswesen, Fremdenverkehr, Touristik
Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft
Abteilung Wohnungspolitik
Abteilung Gewerberaumlenkung
Bereich Wohnungswirtschaft
Sekretär des Magistrats
Büro der Stadtverordnetenversammlung
Abteilung Allgemeine Verwaltung
Abteilung Ordnung und Sicherheit des Magistrats
Bereich Schulungs- und Ferienheime des Magistrats
Fahrbereitschaft des Magistrats
Stadtrat für Finanzen
Abteilung Finanzen (Haushalt, Steuern, Finanzorgane und Datenverarbeitung)
Bereich Volkseigentum und Staatlich verwaltetes Vermögen
Stadtrat und Bezirksbaudirektor
Bezirksbauamt
Büro für Städtebau
Stadtrat für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft
Abteilungen Land-, Nahrungsgüter und Forstwirtschaft
Stadtrat für Arbeit und Löhne
Amt für Arbeit und Löhne
Stadtrat und Bezirksschulrat
Abteilung Volksbildung
Stadtrat für Kultur
Abteilung Kultur
Stadtrat für Jugendfragen, Körperkultur und Sport
Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport
Stadtrat und Bezirksarzt
Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen
Stadtrat für Arbeiterversorgung und Gastronomie
Abteilung Arbeiterversorgung
Abteilung Gastronomie
Stadtrat und Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau
Hauptauftraggeber (HAG) komplexer Wohnungsbau
Grundstücksbewertungsstelle des Magistrats
Im Zuge der politischen Veränderungen zur Jahreswende 1989/1990 begann ein Umbau in der Magistratsverwaltung, der zunächst durch zahlreiche Kompetenz- und Namensänderungen v. a. nachgeordneter Fachorgane gekennzeichnet war.
Die Geschäftsverteilung änderte sich jedoch grundsätzlich, als der nach den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung vom 6. Mai 1990 vom Parlament neu gewählte Magistrat seine Geschäfte so ordnete, dass eine an den Senatsverwaltungen in Berlin (West) orientierte Aufgabenverteilung entstand:
Oberbürgermeister (mit 1. und 2. Stellvertreter)
Magistratsverwaltung für Arbeit und Betriebe
Magistratsverwaltung für Bauwesen
Magistratsverwaltung für Bildung
Magistratsverwaltung für Finanzen
Magistratsverwaltung für Gesundheit
Magistratsverwaltung für Gleichstellungsfragen
Magistratsverwaltung für Inneres
Magistratsverwaltung für Jugend, Familie und Sport
Magistratsverwaltung für Kultur
Magistratsverwaltung für Soziales
Magistratsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
Magistratsverwaltung für Umwelt und Naturschutz
Magistratsverwaltung für Wirtschaft
Magistratsverwaltung für Wissenschaft und Forschung.
Von dieser Geschäftsverteilung ausgehend, sollte nach der Wiedervereinigung der Stadt auch eine rasche Wiedervereinigung der zentralen Stadtverwaltung gelingen.
Die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung hatte sich die Ausarbeitung einer Verfassung zur Aufgabe gemacht, die am 11. Juli 1990 als "Verfassung von Berlin" verabschiedet werden konnte. Hier wurde festgelegt, dass der Magistrat aus dem Oberbürgermeister, seinem Stellvertreter sowie höchstens 16 Stadträten zu bestehen hatte. Die Wahl der Magistratsmitglieder, der Berliner Regierung, sollte durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Dem Magistrat unterstanden nun wieder Polizei und Justizverwaltung sowie die Hauptverwaltung. Er übte auch die Aufsicht über die Verwaltungen der Stadtbezirke, die "Stadtbezirksämter", aus.
Wie im deutsch-deutschen Einigungsvertrag Art. 16 festgeschrieben, nahmen der Magistrat und der Senat in der Übergangszeit zwischen dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 und den Gesamtberliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus am 2. Dezember 1990 die Aufgaben der Landesregierung gemeinsam wahr.
Am 11. Januar 1991 fand die konstituierende Sitzung des Abgeordnetenhauses statt. Der Geltungsbereich der bis dahin nur im Westteil anwendbaren Verfassung wurde auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt, womit die Verfassung des Ostteils außer Kraft trat. Damit war staatsrechtlich die Einheit der Stadt vollzogen. Der Oberbürgermeister trat von seinem Amt zurück.
Am 22. Januar kam die Gesamtberliner Landesregierung zu ihrer letzten Sitzung vor der Wahl des neuen Senats zusammen, der am 24. Januar vom Abgeordnetenhaus gewählt wurde.
Damit beendeten die Magistratsverwaltungen ihre Tätigkeit; viele Aufgaben wurden von Senatsverwaltungen weiter wahrgenommen.
Literatur:
Berlin. Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946-1948 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 2), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, Berlin 1959.
Berlin. Chronik der Jahre 1951-1954 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 5), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, bearb. durch Hans J. Reichhardt, Joachim Drogmann und Hanns U. Treutler, Landesarchiv Berlin - Abt. Zeitgeschichte, Berlin 1968.
Berlin. Chronik der Jahre 1955-1956 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 6), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, bearb. durch Hans J. Reichhardt, Joachim Drogmann und Hanns U. Treutler, Landesarchiv Berlin - Abt. Zeitgeschichte, Berlin 1971.
Berlin. Chronik der Jahre 1957-1958 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 8), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, bearb. durch Hans J. Reichhardt, Joachim Drogmann und Hanns U. Treutler, Landesarchiv Berlin - Abt. Zeitgeschichte, Berlin 1974.
Berlin. Chronik der Jahre 1959-1960 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 9), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, bearb. durch Hans J. Reichhardt, Joachim Drogmann und Hanns U. Treutler, Landesarchiv Berlin - Abt. Zeitgeschichte, Berlin 1978.
Berlin. Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945-1946 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 1), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, Berlin 1961.
Berlin. Quellen und Dokumente 1945-1951 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 4, 1. Halbbd.), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, bearb. durch Hans J. Reichhardt, Hanns U. Treutler und Albrecht Lampe, Landesarchiv Berlin - Abt. Zeitgeschichte, Berlin 1962.
Berlin. Quellen und Dokumente 1945-1951 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 4, 2. Halbbd.), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, bearb. durch Hans J. Reichhardt, Hanns U. Treutler und Albrecht Lampe, Landesarchiv Berlin - Abt. Zeitgeschichte, Berlin 1964.
Berlin. Ringen um Einheit und Wiederaufbau 1948-1951 (= Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte, Bd. 3), hrsg. im Auftrage des Senats von Berlin, Berlin 1962.
Berlin in Zahlen, hrsg. vom Statistischen Amt von Groß-Berlin, 1945 (1946)-1949.
Berliner Bär. Informationsorgan des Magistrats von Groß-Berlin, 1949-1963.
Berliner Statistik, 1947-1952.
Chronik der Hauptstadt der DDR. 1979-1989. In: Berliner Geschichte. Dokumente, Beiträge, Informationen. Schriftenreihe des Stadtarchivs Berlin, Hefte 1-11, 1980-1990.
Chronik des Jahres [1961ff.]. Ereignisse in und um Berlin. In: Berlin in Geschichte und Gegenwart. Jahrbuch des Landesarchivs Berlin, 1982 ff.
Demokratischer Aufbau. Zeitschrift für die Mitarbeiter der staatlichen Organe Berlin, 1945 ff.
Dienstblatt des Magistrats. Berlin 1948 ff. (Ab dem 1. Januar 1948 stand ein Papierkontingent für die Herausgabe eines "Dienstblattes" zur Verfügung. Hier sollte die Bekanntgabe von Rundverfügungen mit "dauerndem Wert" erfolgen, und zwar für die Abteilung Personalfragen und Verwaltung sowie das Rechtswesen in einem Teil I (später Teil A), für die Finanzabteilung in einem Teil II, für den Bereich Volksbildung in einem Teil III, den Bereich Sozialwesen in einem Teil IV und für den Bereich Gesundheitswesen in einem Teil V.)
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, 1949-1990.
Die Sitzungsprotokolle des Magistrats der Stadt Berlin 1945/46. Teil I: 1945/Teil II: 1946. Bearbeitet und eingeleitet von Dieter Hanauske, Berlin 1995 und 1999 (= Schriftenreihe des Landesarchivs Berlin. Bd. 2/I und 2/II).
Die Stadtverwaltung. Zeitschrift des Berliner Magistrats für die Angestellten der städtischen Verwaltung, Jgg. 1-4, Berlin 1946-1949.
Statistisches Taschenbuch der Hauptstadt der DDR, 1958, 1961.
Verordnungsblatt der Stadt Berlin, hrsg. vom Magistrat der Stadt Berlin, Jgg. 1-2, 1945-1946. (Als "offizielles Publikationsorgan der Stadt Berlin" hatte der Magistrat am 17. Juni 1945 zunächst die bis dahin von der Roten Armee herausgegebene "Berliner Zeitung" gewählt. Für Ihre Herausgabe und die anderer Publikationen des Magistrats sollte ein "Verlag der Stadt Berlin" gegründet werden. Im Juli 1945 wurde für Veröffentlichungen aller Verordnungen und Bekanntmachungen des Magistrats jedoch das "Verordnungsblatt der Stadt Berlin" geschaffen.)
Verordnungsblatt für Groß-Berlin, Teile 1 und 2, hrsg. vom Magistrat von Groß-Berlin, 1947-(1948)-1976. (Die Gesetze der DDR galten im Ostteil Berlins nicht unmittelbar, sondern wurden von der Volksvertretung Groß-Berlin oder durch den Magistrat per Verordnung übernommen und im "Verordnungsblatt für Groß-Berlin" veröffentlicht. Ab 1968 wurden sie hier nicht mehr im Wortlaut, sondern nur als Aufzählung wiedergegeben. Dieses Verfahren wurde bis 1976 angewandt, als es mit der Wahl unmittelbarer Berliner Volkskammerabgeordneter verfassungsrechtlich entbehrlich wurde. Der Magistrat stellte das Erscheinen des "Verordnungsblatts für Groß-Berlin" - 1974 noch um den Zusatz "Hauptstadt der DDR" erweitert - ein; da das "Gesetzblatt der DDR" die Gesetze veröffentlichte.)
Wegweiser durch die Verwaltung Groß-Berlins, hrsg. vom Magistrat, Abteilung für Personalfragen und Verwaltung - Organisationsamt, Berlin 1947.
Keiderling, Gerhard: Berlin 1945-1986. Geschichte der Hauptstadt der DDR, Berlin 1987.
Keiderling, Gerhard: Das erste Jahr der Tätigkeit des demokratischen Magistrats unter Oberbürgermeister Friedrich Ebert. In: Berliner Geschichte. Dokumente, Beiträge, Informationen. Schriftenreihe des Stadtarchivs Berlin, Heft 2, 1981, S. 3-25.
Keiderling, Gerhard: Auf dem Weg zum Sozialismus. Zur Tätigkeit des demokratischen Magistrats von Groß-Berlin in den Jahren 1949-1952. In: Berliner Geschichte. Dokumente, Beiträge, Informationen. Schriftenreihe des Stadtarchivs Berlin, Heft 4, 1983, S. 4-20.
Keiderling, Gerhard: Eng verbunden mit den Werktätigen. Zur Tätigkeit des Magistrats von Groß-Berlin in den Jahren 1952-1955, Teil 1. In: Berliner Geschichte. Dokumente, Beiträge, Informationen. Schriftenreihe des Stadtarchivs Berlin, Heft 8, 1987, S. 4-22.
Prokop, Siegfried: Über den Aufschwung des sozialistischen Aufbaus in Berlin (1957/58). In: Berliner Geschichte. Dokumente, Beiträge, Informationen. Schriftenreihe des Stadtarchivs Berlin, Heft 9, 1988, S. 4-19
Zivier, Ernst R: Verfassung und Verwaltung von Berlin. Dritte, neu bearbeitete Auflage, Berlin 1998.