Organisationen und Vereine

Identifier
B 7
Language of Description
German
Source
EHRI Partner

Scope and Content

Vorwort

Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland erlaubte mit Befehl Nr. 2 am 10. Juni 1945 die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften in Berlin und der gesamten sowjetischen Besatzungszone. Nach der Zulassung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) am 11. Juni konstituierten sich am 15. Juni die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und am 26. Juni die Christlich-Demokratische Union (CDU) in Berlin. Am 5. Juli schlug die Geburtsstunde der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDP), aus der ab 1949 in den West-Berliner Sektoren die FDP entstand. Vertreter ehemaliger Gewerkschaftsorganisationen der Weimarer Republik bildeten am 13. Juni einen "Vorbereitenden Gewerkschaftsausschuss für Groß-Berlin", der zwei Tage später einen Gründungsaufruf zur Bildung freier Gewerkschaften erließ. Mit der BK/O (46) 458 vom 30. Dezember 1946 legte die Alliierte Kommandantur ein Verfahren für die Zulassung politischer Parteien fest, in dem der notwendige Einklang der politischen Tätigkeit mit der Direktive Nr. 40 des Alliierten Kontrollrates als Voraussetzung für die Zulassung durch die Alliierte Kommandantur erklärt wurde.

Zahlreiche Vereine und Verbände, vor allem auf den Gebieten der Wirtschaft und des Handwerks sowie der Kultur und des Sports, bemühten sich bereits im Sommer 1945 um Wiederbelebung. Derartige Aktivitäten fanden, besonders wenn sie der Normalisierung des öffentlichen Lebens und der Sicherung der Bevölkerungsversorgung dienten, die Unterstützung der Alliierten Kommandantur, die beispielsweise im Januar 1946 die Bildung von Organisationen der Kleingärtner und Kleintierzüchter im Berliner Stadtgebiet genehmigte. Andererseits gab es auch ausdrückliche Verbote, wie beispielsweise jenes der "sportlichen, militärischen und paramilitärischen athletischen Organisationen" mit der Direktive Nr. 23 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland über die "Beschränkung und Entmilitarisierung des Sportwesens in Deutschland" vom 17. Dezember 1945, das sämtliche Sportvereine betraf.

Am 23. Januar 1947 erließ die Alliierte Kommandantur die BK/O (47) 16 über das Verfahren zur Anerkennung von Organisationen politischen Charakters. Im Unterschied zu den politischen Parteien sollten diese keine Wahlkandidaten aufstellen und keine Kontrolle über die deutschen Verwaltungsorgane anstreben, durften jedoch Angliederungen bestehender politischer Parteien sein, öffentliche politische Debatten und Versammlungen veranstalten und die politische Meinungsbildung und Diskussion fördern. Gründungsanträge waren an den Magistrat zu stellen, der diese innerhalb von drei Tagen an die Alliierte Kommandantur zur Prüfung weiterleitete. Diese bestätigte die Organisationen, sofern keiner der Initiatoren Mitglied der NSDAP oder ihrer Gliederungen war und der Charakter der Vereinigung nichtmilitaristisch war und zur Herstellung demokratischer Verhältnisse beitrug.

Kurz darauf, am 22. März 1947, folgte die Anordnung BK/O (47) 66 über das Zulassungsverfahren für nichtpolitische Organisationen. Darunter wurden Organisationen (Klub, Verein, Verband, Liga) verstanden, "die nicht versuch[en], die öffentliche Meinung über politische, militärische oder wirtschaftliche Fragen zu beeinflussen", sondern deren Zweck "die Förderung kultureller, sozialer, beruflicher, erzieherischer oder unterhaltender Tätigkeiten oder die Förderung von Wohlfahrt oder gegenseitiger Hilfeleistung ist". Die Gründungsanträge waren zunächst an das zuständige Bezirksamt zu stellen, das sie umgehend zur Registrierung an den Magistrat von Groß-Berlin weiterleitete. Dieser prüfte den Antrag und leitete ihn mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an den zuständigen Sektorenkommandanten oder an die Alliierte Kommandantur zur Genehmigung weiter - je nachdem, ob der Verein seine Tätigkeit nur in einem oder in mehreren Sektoren Berlins ausüben wollte. Über die zugelassenen Vereine hatte der Magistrat ein Register zu führen und der Alliierten Kommandantur monatlich Bericht zu erstatten.

Bei der Bildung des Landes Berlin wurde das Recht auf Vereinsbildung in Artikel 18 Absatz 1 der Verfassung vom 1. September 1950 verankert. Die Organisation und Funktionsfähigkeit von Vereinen waren durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 21-79) und die Steuergesetzgebung geregelt. Der Verein erlangte seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des örtlichen zuständigen Amtsgerichts. In Berlin oblag die zentrale Zuständigkeit für die Vereinsregisterführung dem Amtsgericht Charlottenburg.

Die Überlieferung von Parteien und Vereinen unterliegt nicht den Abgaberegelungen der staatlichen Archivgesetzgebung und gelangte daher in Form von Schenkungen, Ankäufen oder Deposita in das Landesarchiv Berlin. Zu den letzteren zählen insbesondere die Bestände der kommunalen Spitzenverbände (7.4) und des Helene-Lange-Archivs (7.5), die, auch wenn sie nicht durchweg innerhalb der Zeitschiene 1945-1990 liegen bzw. auch Nachlässe enthalten, in ihrer Gesamtheit der tektonischen Gruppe B zugeordnet wurden.

Ein Teil der in Berlin (West) tätigen politischen Gruppierungen, die zur Zeit ihres Wirkens in enger Verbindung mit DDR-Organisationen standen, sind im Archiv der Stiftung Parteien und Massenorganisationen der DDR, Bezirk Berlin, überliefert. Dies betrifft beispielsweise die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft Westberlin und die SED Westberlin/Sozialistische Partei Westberlin (SEW). Diese Bestände sind dem tektonischen Bereich C zugeordnet worden.


Verweise:

LAB B Rep. 042 Amtsgericht Charlottenburg, Vereinsregister
LAB C Rep. 101 Magistrat von Berlin, Oberbürgermeister, Vereinszulassungen 1947/48
LAB C Rep. 900 ff. Stiftung Parteien und Massenorganisationen der DDR, Bezirk Berlin

Literatur:

Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945-1980, hrsg. von Richard Stöss, 2 Bde., Opladen 1983-1984.

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