Parteien und ihre Gliederungen
Scope and Content
Vorwort
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und Gliederungen im Gau Groß-Berlin [A Rep. 244-01 ff.]
Die NSDAP gewann nach ihrer Gründung am 5. Januar 1919 als rechte Splitterpartei zunehmend politischen Einfluss, bis sie schließlich am 30. Januar 1933 mit der Bildung der Regierung beauftragt wurde. In der Folge entstanden zahlreiche angegliederte Organisationen in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft. Die 1933 gesetzlich festgeschriebene "Einheit von Partei und Staat" gipfelte in der Übertragung auch staatlicher Aufgaben an verschiedene "Gliederungen", die damit einen Sonderstatus zwischen Privatorganisationen und staatlichen Behörden erhielten.
Die Überlieferung dieser Organisationen ist nur fragmentarisch. Ein kleiner Teil gelangte von 1969 bis 1974 aus Rückgaben der Westalliierten über das Bundesarchiv in das Landesarchiv und wurde als Bestand Rep. 244 formiert. 1999 erhielt das Landesarchiv vom Bundesbeauftragten für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR weitere Archivalien. Im Jahre 2001 wurden im Zuge eines Bestandsaustausches mit dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv nochmals Akten übernommen.