Amtsgericht Berlin (Mitte) - Zwangsversteigerungen

Identifier
A Rep. 341-03
Language of Description
German
Source
EHRI Partner

Scope and Content

Vorwort

A Rep. 341-03 Amtsgericht Berlin (Mitte) - Zwangsversteigerungen

1. Behördengeschichte

Die Zwangsversteigerung ist das wichtigste Mittelt der Zwangsvollstreckung von Immobilien bzw. unbeweglichem Vermögen. Sie wird durch die Zivilprozeßordnung geregelt. Ziel der Zwangsversteigerung ist der Verkauf des Grundstücks, um mit dem Erlös den/die Gläubiger zu befriedigen. Zuständig ist das Amtsgericht als Versteigerungsgericht. Das Verfahren gliedert sich in folgende Bereiche:
1) Anordnung der Zwangsversteigerung
2) Bestimmung des Versteigerungstermins
3) Versteigerungstermin
4) Zuschlag und
5) Verteilung des Erlöses.
Am Verfahren nehmen der/die Gläubiger, der Schuldner, sowie sonstige im Grundbuch eingetragene Berechtigte teil. Bei der Zwangsversteigerung werden nur solche Gebote zugelassen, die das Mindestgebot erreichen, dem Meistgebot wird der Zuschlag erteilt. Das Zwangsversteigerungsverfahren endet mit den berichtigenden Eintragungen im Grundbuch.
Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Immobiliarzwangsvollstreckung. Ihr Verfahren entspricht grundsätzlich dem der Zwangsversteigerung. Der wichtigste Unterschied zur Zwangsversteigerung liegt darin, daß bei der Zwangsverwaltung der Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Grundstücks befriedigt wird. Zur Durchführung der Zwangsverwalung bestellt das zuständige Amtsgericht einen Zwangsverwalter. Seine Aufgabe besteht darin, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten, es zu nutzen, die Nutzung in Geld umzusetzen und das Geld für die Verteilung an den/die Gläubiger bereitzustellen. Die Zwangsverwaltung endet durch den Beschluß des Amtsgerichts, in dem es die Zwangsverwaltung aufhebt. Ein Grund hierfür ist die häufig zeitgleich betriebene Zwangsversteigerung.

Beim Amtsgericht Berlin (Mitte) wurden Zwangsvollstreckungen in den Zwangsversteigerungsabteilungen 331 bis 335 bearbeitet, die ihren Sitz im Dienstgebäude Möckernstraße hatten. Die Zuständigkeit der Abteilungen richtete sich nach dem Namen des Schuldners. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung eines Grundstückes wurden bei derselben Abteilung bearbeitet.
Der Sprengel des Amtsgerichts Berlin (Mitte) erstreckte sich auf die Bezirke Mitte, Friedrichshain, Prenzlauer Berg sowie auf Teile der heutigen Ortsteile Wedding, Tiergarten und Kreuzberg.


2. Bestandsgeschichte

Die im Bestand A Rep. 341-03 überlieferten Akten wurden nach 1990 vom Amtsgericht Berlin-Mitte an das Landesarchiv abgegeben und unter der Repositur Rep. 41 Acc. 4489 verzeichnet. Die Laufzeit reicht von 1930 - 1959. Es handelt sich vorallem um Grundstücke im Zentrum Berlins bzw. teilweise um Grundstücke von jüdischen Eigentümern, die infolge der Zwangsmaßnahmen gegen Juden während der NS-Zeit ihren Grundbesitz veräußern mussten. Nach 1945 fielen einige der Grundstücke unter erneute Zwangsverwaltung, vermutlich solche, bei denen der Eigentümer infolge der Kriegswirren nicht zu ermitteln bzw. durch die sowjetischen Behörden enteignet worden war.
Um die Überlieferung nicht auseinander zu reißen, sind auch die Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsakten bis 1959 im Bestand belassen worden.
Das Findmittel wurde im Jahr 2007 durch Mitarbeiter der Fa. Kommtreff retrokonvertiert.

Der Bestand umfasst 441 Akteneinheiten und wird wie folgt zitiert:
LAB A Rep. 341-03 Nr…..


3. Korrespondierende Bestände

LAB A Rep. 341-01 Amtsgericht Berlin (Mitte) - Grundakten
GStA HA Rep. 84a Preußisches Justizministerium


4. Literatur- und Quellenverzeichnis

Heinrich Feußner und Werner Schubert, Zwangsversteigerung. Das Recht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Berlin 1939


Berlin, im Februar 2007 Bianca Welzing

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