Magistrat der Stadt Berlin, Kämmerei/Hauptfinanzverwaltung

Identifier
A Rep. 005-03-01
Language of Description
German
Source
EHRI Partner

Scope and Content

Vorwort

A Rep. 005-03-01 Magistrat der Stadt Berlin, Kämmerei/Hauptfinanzverwaltung

1. Behördengeschichte

Im Rathäuslichen Reglement von 1747 wurde die Verantwortlichkeit eines „Cämmerey-Departements“ für alle der Stadt zustehenden Geldeinnahmen, für sämtliche Rechnungen für Einnahmen und Ausgaben sowie für alle Manufaktur-, Geschäfts- sowie die Kolonisten-Sachen festgeschrieben. Der Kämmerer, zugleich auch Mitglied im Magistrat, verwaltete eine Hauptkasse (Kämmereikasse) und führte die Kämmereirechnungen. Es war üblich, jeden Verwaltungszweig und jedes Institut mit einer eigenen Kasse auszustatten; noch 1836 bestanden vier Hauptkassen (Kämmereikasse, Armenkasse, Haus- und Mietsteuerkasse, Stadtschulden-Tilgungskasse), die Sparkasse und zwanzig Spezialkassen. Erst 1843 begann mit der Bildung der Stadthauptkasse und der Aufstellung eines Hauptfinanzetats ein neuer Abschnitt im städtischen Kassen- und Rechnungswesen. Die Stadthauptkasse stellte bis 1876 auch die Entwürfe der Spezialetats auf; erst ab 1876 erfolgte die Anfertigung der Entwürfe von den betreffenden Verwaltungsabteilungen selbst. Der Hauptfinanzetat der Stadt bildete für die Stadthauptkasse und die Spezialkassen die Grundlage der Rechnungsführung. Ab 1876 gab es neben der Stadthauptkasse lediglich noch die Sparkasse, die Erleuchtungskasse, die Wasserwerkskasse und die Kanalisationskasse. Die Erleuchtungskasse verschmolz 1880 mit der dann bereits zusammengeführten Wasserwerks- und Kanalisationskasse, womit dieser Zentralisierungsprozess seinen Abschluss fand. 1885 verteilen sich die gesamten Kassengeschäfte der Kommunalverwaltung auf vier Kassen: Stadthauptkasse, Hauptkasse der städtischen Werke, die Hauptstiftungskasse und die Sparkasse. Alle anderen Erhebungsstellen hatten in regelmäßigen Abständen ihre Bestände an die Stadthauptkasse oder die Hauptkasse für die städtischen Werke abzugeben. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, welche den Stadthaushalt betrafen, konzentrierten sich bei der Stadthauptkasse.
1875 erfolgte die Bildung eines eigenen Rechnungsamtes für die Revision der Jahresrechnungen des Magistrats, was bis dahin dezentral in den Behörden für die einzelnen Verwaltungszweige durchgeführt worden war.

Mit der Bildung Groß-Berlins 1920 wurde das gesamte Finanzwesen reorganisiert: Die Abrechnung der Haushaltswirtschaft und die alleinige Geldversorgung und Geldzusammenfassung wurde der Stadthauptkasse Alt-Berlins als Zentralkasse der neuen Stadtgemeinde übertragen; ab 1921 gab es zudem Bezirkskassen. Ebenfalls 1921 wurde mit der Bildung der dem Magistrat direkt unterstellten Stadtrechnungskammer für die Prüfung sämtlicher Rechnungen das gesamte Rechnungswesen den Bedingungen der neuen Stadtgemeinde angepasst. Die Sparkassen der bisherigen Gemeinden wurden in der Sparkasse der Stadt Berlin zusammengefasst. Selbstversicherung und Eigenunfallversicherung wurden eingeführt. Das Steuersystem wurde vereinheitlicht. Unwirtschaftliche Unternehmen der früheren Einzelgemeinden wurden abgestoßen oder zusammengefasst und in vorhandene Eigenbetriebe der Stadt Berlin eingegliedert. Während die Finanzierung der städtischen Betriebe und Gesellschaften weiterhin der Finanzverwaltung oblag, wurde die Verwaltung dieser städtischen Werke aus der Kämmereiverwaltung herausgelöst und ab 1922 in der Werksdeputation neu organisiert.

Die Akten wurden von der Magistratsverwaltung für Finanzen dem Stadtarchiv Berlin in den Jahren 1920 -1962 übergeben.


2. Bestandsgeschichte

Der Bestand umfasst 1218 Akten (ca. 32,00 lfm) und dokumentiert den Zeitraum von 1773 bis 1952. Die Signaturen 230-552 und 600-625 wurden bisher nicht vergeben. An unbearbeiteten Akten liegen noch ca. 10,00 lfm vor.

Die Aktenüberlieferung aus ersten Periode der kommunalen Finanzverwaltung ist hier im Findbuch unter der Klassifikation "1. Kämmerei (bis 1919)" aufgeführt, während die Akten aus der Zeit nach 1920 im Findbuch unter der Klassifikation "2. Kämmerei/Hauptfinanzverwaltung (ab 1920)" aufgeführt werden.

Die Akten wurden mit der Software Augias-Archiv 8.2. verzeichnet und sind nun über eine Datenbank und ein Findbuch nutzbar.

Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs.

Der Bestand wird wie folgt zitiert: LAB A Rep. 005-03-01 Nr. ... .


3. Korrespondierende Bestände

A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung zu Berlin
A Rep. 092 Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsidium Berlin


4. Literatur- und Quellenverzeichnis

Denkschrift der Stadt Berlin zum Preußischen Finanzausgleich, Hrsg.: Magistrat von Berlin, Berlin 1928.
Die Finanzlage der Stadt Berlin: Bericht des Kämmerers über die finanzielle Entwicklung in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1934, Hrsg.: Magistrat von Berlin, Berlin 1934.

Kaeber, Ernst: Die Epochen der Finanzpolitik Berlins 1808-1914. In: Berliner Wirtschaftsberichte.

Meiling, Max: Die Reform des kommunalen Finanzwesens auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1893 und der Berliner Gemeindehaushalt 1890/1900, In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik ; 29,3.1905, S. 189-364.

Resultate des Finanz-Abschlusses zur Übersicht des Stadthaushaltes der Residenz Berlin für das Jahr 1845 :nebst Erläuterungen, Berlin 1845.

Wöchentliche Mitteilungen des Statistischen Amts der Stadt Berlin. 1. Jgg., Nr. 24 vom 17. September 1924, S. 193-195 und Nr. 25 vom 24. September 1924, S. 201-204.



Dezember 2001 / August 2011 Dr. Heike Schroll und Kerstin Bötticher

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