Entlassungssperre für Konzentrationslager Mauthausen auf Kriegsdauer.

Identifier
075/2084a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 6-7a
  • 7, Folio 53-54
  • IV A 6b-Allg.Nr.4344/44g.
Dates
3 Aug 1944
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Kommandeur der Sicherheitspolizei, Referate des Amtes IV Staatspolizeileitst. Düsseldorf gibt weiter an: Außendienststellen, Grenzpolizeikommissariate des BezirksReichsführer-SS hat ab sofort eine Entlassungssperre auf Kriegsdauer für das Konzentrationslager Mauthausen angeordnet.Bei Schutzhaftanträgen sind nur solche Häftlinge zur Einweisung nach Mauthausen vorzuschlagen, die unter die verschärften Bestimmungen fallen. Insbesondere sind diese Richtlinien bei Sammelüberführungen, bei denen Schutzhaft ggf. erst nachträglich bestätigt wird, genauestens zu beachten. Soweit sich im Konzentrationslager Mauthausen Häftlinge der Stufe I und II befinden, wird ihre Überstellung in andere Konzentrationslager von hier angeordnet.

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