Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers.

Identifier
075/1916a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 9
  • 9, Folio 96, 97
Dates
1 May 1944
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original und Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

  1. Verpflichtung eines Lagerarztes durch Vertrag: Überwachung des Lagers in seuchenhygienischer Hinsicht und Feststellung von Arbeitsfähigkeit der Häftlinge. Arbeitsunfähige dürfen nicht aufgenommen werden.6) Aufgabenverteilung und Verhaltensweise ergeben sich aus der Lagerordnung.7) Einweisung mit Einweisungsbeschluß der Haftdauer und Entlassungsdatum festsetzt. Abweichungen nur mit Genehmigung der einweisenden Staatspolizei(leit)stelle.8) Verwahrung des Häftlingseigentums, das die Häftlinge bei Aufnahme abzuliefern haben. Geldbeträge, auch Devisen, für deren Besitz die Berechtigung nachzuweisen ist, werden aufbewahrt.
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