Über den verwaltungsmäßigen Aufbau eines Arbeitserziehungslagers.

Identifier
075/1914a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 9
  • 9, Folio 96, 97
Dates
1 May 1944
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original und Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

örtl. zuständige Staatspolizeileitstelle. Diese trifft folgende Maßnahmen:1) Lagergebäude oder Baracken durch Miet- oder Pachtvertrag (bedarf Zustimmung des Reichssicherheitshauptamtes) sicherstellen. Aufbau neuer Lager möglichst vermeiden (kriegsmäßige Erschwerung). Wenn nicht zu umgehen, ist SS-Bauverwaltung zuständig.2) Wachmannschaften werden aus den Reihen der Sicherheitspolizei abgestellt oder durch Notdienstverpflichtung beschafft. Lagerleiter untersteht dem Leiter der Staatspolizeileitst. Außerdem ein Verwaltungsbeamter der nach den Richtlinien der Staatspolizeileitstelle verfährt, aber der Lagerdisziplin unterworfen ist.

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