Vergleich betreffs der "Nacht und Nebel"-Aktion zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht, Reichsminister der Justiz und Reichssicherheitshauptamt.

Identifier
075/1679a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 59
  • I145, Folio 19-21
  • II 1
Dates
24 Jan 1944
Level of Description
File
Languages
  • Französisch
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Präs. des Oberlandesgerichtes in Hamm, durch Vermittlung des Landesgerichtspräs. in EssenDas Oberkommando der Wehrmacht betont nachdrücklich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Militär-Gerichten und ihren Gegenstücken im Reich. Es ist wichtig in den besetzten Gebieten nicht zuviel Todesurteile zu verhängen.Das Reichssicherheitshauptamt ist damit einverstanden, daß die "Nacht und Nebel"-Häftlinge nicht nur im Reich in den Konzentrationslagern inhaftiert werden, sondern auch dort durch die "Nacht und Nebel"-Sondergerichte verurteilt werden. Transporte von "Nacht und Nebel"-Häftlingen in das Reich mit militärischer, nicht polizeilicher, Bewachung.

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