Überstellung von Schutz- und Vorbeugungshäftlingen aus den Konzentrationslagern auf Ersuchen von Justizbehörden.

Identifier
075/1401a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 121-122
  • IV C 2 Allg. Nr. 42388
Dates
17 Aug 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

den bestehenden Vermerk der Einweisungsstelle zuzuleiten, die dann entweder in eigener Zuständigkeit entscheidet oder die Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes einholt. In Fällen in denen bei Überstellung nicht gleichzeitig die Aufhebung der Konzentrationslagerhaft angeordnet wird, wie auch in Fällem in denen die Konzentrationslager selbst überstellen, ist grundsätzlich ein Rücküberführungsantrag zu stellen. II. Wegen der Überstellung von Schutz- und Vorbeugungshäftlinge zur Wahrnehmung von Terminen vor Gericht gilt der Erlaß von Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 26.03.1938 S V 1 Nr. 839 III/37-176.

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