Arbeitseinsatz der Juden in den besetzten Ostgebieten.

Identifier
075/1389a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 119-120
  • S III A 5b Nr.326 III/43-177-2
Dates
13 Aug 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

  1. Juden und ihnen gleichgestellten Personen dürfen nur mit körperlichen Arbeiten beschäftigt werden. Ihre Verwendung zu Büroarbeiten ist untersagt. Es ist streng darauf zu achten, daß sie keinen Einblick in geheimzuhaltende Dinge bekommen.2) Es ist verboten, Juden zur allgemeinen oder persönlichen Bedienung, zur Vermittlung von Geschäften oder zur Beschaffung von Wafen zu verwenden.3) Privater Verkehr mit Juden und Jüdinnen über das dienstlich bedingte hinaus ist untersagt.
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