Errichtung von Arbeitserziehungslagern.

Identifier
075/1349a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 20
  • I1, Folio 206-208
  • II C 3 Nr. 5028/43-273-2 (allg.)
Dates
26 Jul 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Höhere SS- und Polizeiführer, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei Brüssel, Einsatzgruppen B und D.Nachrichtlich: STL, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Reichssicherheitshauptamt Amt IVReichsführer-SS hat genehmigt, daß außer den Konzentrationslagern die SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt unterstehen, auch weiterhin Arbeitserziehungslager errichtet werden dürfen. Für diese ist ausschließlich die Sicherheitspolizei zuständig. Genehmigung der Reichssicherheitshauptamt ist erforderlich. Reichsführer-SS hat verboten, daß jegliche Häftlingslager den Höheren SS- und Polizeiführer oder Befehlshaber der Sicherheitspolizei unterstellt werden. Sie sollen vielmehr den STL, Kommandeuren der Sicherheitspolizei oder Ein- und Umwandererdienststellen unterstehen. Die allgemeine Aufsicht der übergeordneten Stellen bleibt unberührt. Die Erlasse vom 28.05.1941 und 12.12.1941 über die Einrichtung von Arbeitserziehungslager bleiben weiterhin in Kraft.Folio 203 Beweisanalyse vom 05.10.1945- Englisch-205 Englische Übersetzung von Folio 206-207.

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