Behandlung der unter den "Nacht und Nebel"-Erlaß fallenden Häftlinge.

Identifier
075/1221a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 28
  • 402, Folio 47-49
  • 14 c2/Ot.S.
  • Tagebuchnummer 743/43
Dates
7 Jun 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

anzulegen und dieses dem Reichssicherheitshauptamt und dem jeweiligen Konzentrationslager zu zu leiten. Darauhin, wird von hier aus eine Sammelschutzhaftanordnung erlassen für die Einweisung der Häftlinge in ein Konzentrationslager. Germanische "Nacht und Nebel"-Häftlinge werden ausschließlich in das Konzentrationslager Natzweiler eingewiesen. Andere Lagerkommandanten haben ihre "Nacht und Nebel"-Häftlinge sofort nach rassischen Gesichtspunkten zu prüfen und germanische "Nacht und Nebel"-Häftlinge nach Konzentrationslager Natzweiler zu überstellen.Meldungen über Todesfälle von "Nacht und Nebel"-Häftlinge sind lediglich an die einweisende Dienststelle zu geben.

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