Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. (Folio 88).

Identifier
075/1124a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 83-84
  • IV C 2 Allg.Nr.42156
Dates
4 May 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei soweit damit direkt befasst. Ausgenommen hiervon bleiben Schutzhaftanordnungen gegen:Angehörige des deutschen VolkstumsAngehörige des Hochadelsbedeutdende Wirtschaftsführerpolitische und geistige Führerehemalige höhere OffiziereAngehörige des höheren Klerus (vom Bischof aufwärts) ferner solche in besonders gelagerten FällenFür die vorgenannten Gruppen ist nach wie vor die Anordnung der Schutzhaft beim Reichssicherheitshauptamt zu beantragen. Polnische Zivilarbeiter, die mit deutschen Frauen Geschlechtsverkehr haben, sind bei nicht Eindeutschungsfähigkeit in ein Konzentrationslager einzuweisen, im anderen Fall in das Sonderlager Hinzert.

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