Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister des Innern, Berlin
Scope and Content
Adressat: Oberreichsanwalt b. Volksgerichtshof, Generalstaatsanwälte in Celle; Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Hamm, Kiel und Köln, Generalstaatsanwalt b. Kammergericht, Präs. des Volksgerichtshofs, OLGA in Hamm, Kiel und Köln, Präs. des KammergerichtsIn den Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten (sogen. "Nacht und Nebel"-Sachen) sind folgende Richtlinien zu verfahren:beim Tod, insbesondere bei der Hinrichtung von "Nacht und Nebel"-Gefangenen, sowie bei der Entbindung weiblicher "Nacht und Nebel"-Gefangener, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen an den Standesbeamten zu erstatten.