Einweisungsbeschlüsse und Effekten für Häftlinge, die in die Arbeitserziehungslager Watenstedt eingewiesen werden.

Identifier
075/0963a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 10
  • 10, Folio 75, 77
  • I D L 328/43
Dates
2 Mar 1943
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Magdeburg, Hannover, Hamburg, Lübeck, Düsseldorf, Frankfurt/M., Köln, Berlin, Leipzig, Dresden, Kassel, Kiel, Weimar, Bremen, Münster.Staatspolizeileitstelle gibt weiter an Adst. am 28.04.1943Einweisungsbeschlüsse sind unter "Sofort" an hiesige Dienststelle-I-D 1 zu senden. Die Übersendung an die Arbeitserziehungslager erfolgt nach Anlegung einer Kontrollkarte von dieser Stelle. Geld und Effekten verbleiben bei den einweisenden Stellen, denen die Häftlinge nach Verbüßung wieder überstellt werden. Die Transportzettel für die Gefangenenbeförderung sind so auszufüllen, daß zu erkennen ist, daß die Häftlinge in die Arbeitserziehungslager nicht etwa in das Polizeigefängnis eingewiesen werden sollen.

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