Paketsendungen an Häftlinge.

Identifier
075/0584a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 47
Dates
29 Oct 1942
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Reichssicherheitshauptamt Gruf. Müller, Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amtsgruppe D Brigf. Glücks1. Ich genehmige ab sofort, dass Häftlinge Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen empfangen dürfen.2. Die Anzahl der Pakete ist unbeschränkt. Sie müssen jedoch am gleichen oder folgenden Tage verzehrt werden. Sonst erfolgt Verteilung auch an andere Häftlinge3. Diese Anordnung bezieht sich auf alle Häftlinge, die die Möglichkeit haben, sich Pakete schicken zu lassen4. SS die sich an solchen Paketen vergreift, wird mit dem Tode bestraft.5. Missbraucht ein Häftling solche Paketesendungen für das Durchbringen von Kassibera, Werkzeug u. a., so wird er mit dem Tode bestraft und seine Baracke erhält 3 Monate Paketverbot.

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