Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge).

Identifier
075/0247a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 33-36
  • S IV C 2 Allg. Nr. 40454
Dates
21 May 1942
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Ausser den dienstlichen Schreiben ist den Angehörigen vom Kommandanten - mit Ausnahme bei Polen und Juden - ein rein privatgehaltenes Schreiben zu senden. Die Benachrichtigung von Angehörigen von Rotspanienkämpfern hat durch Reichssicherheitshauptamt IV A 2 zu erfolgen. Angehörige mit Wohnsitz im Ausland sollen über die Konsularische Vertretung des Reiches benachrichtigt werden. Für Häftlinge der Stufe III Konzentrationslager Mauthausen wird den Angehörigen ledigl. deren Ableben und Einäscherung mitgeteilt. Die Einweisungsstelle hat die Benachrichtigung unmittelbar und persönlich vorzunehmen. Wird eine andere Dienststelle eingeschaltet, so ist diese genau anzuweisen.

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