Rückmeldung der Arbeitserziehungslager-Häftlinge nach der Entlassung.

Identifier
075/0147a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 9
  • 9, Folio 50, 51, 53-55
  • IV C 2 44.53
Dates
1 Jan 1900 - 31 Dec 1999
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Nach übereinstimmendem Bericht ist es nicht erforderlich, daß sich reichsdeutsche Häftlinge nach der Entlassung erneut bei der zuständigen Staatspolizei(leit)stelle melden.Anordnung: Reichsdeutsche Häftlinge haben sich unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber, bei dem sie zuletzt beschäftigt waren, zu melden. Bei Zurückweisung Meldung bei zuständiger Staatspolizeileitstelle, die Weiteres veranlaßt.In den Handakten an den Reichstreuhänder der Arbeit ist die Zeit im Arbeitserziehungslager zu vermerken. Dieser gibt Mitteilung an den Betriebsführer von Einlieferung und Entlassung. Der Betriebsführer ist also unterrichtet, wann der Häftling zur Wiederaufnahme der Arbeit erscheinen muß.

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