Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Scope and Content
V. Die gerichtliche Verhandlung in Deutschland ist unter strengstem Anschluss der Öffentlichkeit zu führen. Ausländische Zeugen dürfen in der Hauptverhandlung nur mit Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht vernommen werden.