Aushändigung der Schutzhafbefehle.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: STL, Befehlshaber der Sicherheitspolizei Den Haag und Strassburg, Kommandeure der Sicherheitspolizei Warschau, Radom, Lublin, Krakau, Reichssicherheitshauptamt Amt IV und Amt V.Nachrichtl: Inspekteure der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Konzentrationslager, Befehlshaber der Sicherheitspolizei Prag und Krakau, Geschäftsstelle IV, Gruppe IB, Referat II A 1Um Missbräuchen durch Häftlinge denen ein Schutzhaftbefehl ausgehändigt worden ist, vorzubeugen, ordne ich an:I. Allen Häftlingen ausländischer Staatsangehörigkeit sind die Haftbefehle zunächst auszuhändigen, jedoch am gleichen Tage wieder abzunehmen und zu den Akten zu verfügen.II. Deutschen Staatsangehörigen sind die Schutzhaftbefehle zu belassen. Sie sind jedoch bei der Entlassung abzunehmen und zu den Akten zu verfügen. Für die Abnahme von Schutzhaftbefehlen für bereits im Konzentrationslager befindlichen Häftlingen wird weiteres mit Inspekteur der Konzentrationslager veranlasst.