Aushändigung der Schutzhafbefehle.

Identifier
074/1562a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 13-14
  • IV C 2 Allg. Nr.41315
Dates
22 Aug 1941
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: STL, Befehlshaber der Sicherheitspolizei Den Haag und Strassburg, Kommandeure der Sicherheitspolizei Warschau, Radom, Lublin, Krakau, Reichssicherheitshauptamt Amt IV und Amt V.Nachrichtl: Inspekteure der Sicherheitspolizei, Inspekteur der Konzentrationslager, Befehlshaber der Sicherheitspolizei Prag und Krakau, Geschäftsstelle IV, Gruppe IB, Referat II A 1Um Missbräuchen durch Häftlinge denen ein Schutzhaftbefehl ausgehändigt worden ist, vorzubeugen, ordne ich an:I. Allen Häftlingen ausländischer Staatsangehörigkeit sind die Haftbefehle zunächst auszuhändigen, jedoch am gleichen Tage wieder abzunehmen und zu den Akten zu verfügen.II. Deutschen Staatsangehörigen sind die Schutzhaftbefehle zu belassen. Sie sind jedoch bei der Entlassung abzunehmen und zu den Akten zu verfügen. Für die Abnahme von Schutzhaftbefehlen für bereits im Konzentrationslager befindlichen Häftlingen wird weiteres mit Inspekteur der Konzentrationslager veranlasst.

This description is derived directly from structured data provided to EHRI by a partner institution. This collection holding institution considers this description as an accurate reflection of the archival holdings to which it refers at the moment of data transfer.