Gefährdung der Manneszucht durch Trunkenheit.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS, O-Kommando
Scope and Content
Adressat: Verteiler mit 16 Anschriften angegebenIm Anschluß an oben genannten Erlaß wird folgender Befehl erteilt:Trunkenheit verstößt gegen die Manneszucht, weshalb jeder Fall, sowohl im als auch außerhalb des Dienstes, dienststrafrechtlich geahndet werden soll.Mit Begleitschr. des Regierungspräsidenten Trier vom 08.01.1941.