Polizeiliche Behandlung der Prostitution. (Bordelle bei massiertem Einsatz fremdvölkischer Arbeiter).
Extent and Medium
Art: Fotokopie
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Berlin
Scope and Content
Adressat: Reichssicherheitshauptamt - Amt V; die Inspekteure der Sicherheitspolizei; alle Kripo(leit)stellen;Nachrichtlich an: die Ämter III, IV und VI des Reichssicherheitshauptamtes; die Höheren SS- und Polizeiführer; die Befehlshaber der Sicherheitspolizei; die Kommandeure der Sicherheitspolizei; die Staatspolizei(leit)stellen; die Sicherheitsdienst(leit)abschnitte; IA1 des ReichssicherheitshauptamtesMit Bezug auf das Rundschreiben des Stellvertreters des Führers vom 07.12.1940 (394, Folio 9-10), nach dem die Unterstützung der Gauleiter gesichert ist, wird ersucht, die notwendigen Massnahmen mit grösster Beschleunigung einzuleiten. Als Grundlage gelten die Runderlasse des Reichsministers des Innern vom 09.09.1939 (394, Folio 3-7) und vom 16.03.1940 (394, Folio 8) betr. "Polizeiliche Behandlung der Prostitution".Zusätzliche Anweisungen hierzu.