Vernehmung der Schutzhäftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei, alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei, nachrichtlich an alle Höheren SS- und Polizeiführer, alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, alle GrenzinspekteureDie Vernehmung der vorläufig festgenommenen bez. in Schutzhaft genommenen Personen ist in jedem Falle sofort durchzuführen, damit eine längere Festsetzung Unschuldiger in jedem Falle vermieden wird.Schutzhafterlaß vom 25.01.1938 - Pol. SV I Nr. 70/37-179g - (I21, Folio 1-5)Zusätzlich wird der Erlaß der Pr. Geheime Staatspolizei, der stellvertretende Chef und Inspekteur vom 09.09.1935 - B. Nr. 37840/35-II 1 D (I20, Folio 126) aufgehoben.