Nicht angeführt (Polizeiliche Behandlung der Prostitution).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Reichsminister des Innern, Berlin
Scope and Content
Adressat: die Landesregierungen, den Höheren SS-und Polizeiführer in Wien, den Reichskommissar für das Saarland, den Reichsstatthalter im Sudetengau, den Reichsstatthalter in Hamburg, das Reichskriminalpolizeiamt, alle Regierungspräsidenten, alle Kripo(leit)stellen.Nachrichtlich an:das Geheime Staatspolizeiamt, alle Staatspolizei(leit)stellenI. Anordnungen zur Abwendung der Gefahren der Prostitution von den Wehrmachtsangehörigen und der Zivilbevölkerung.Genaue Anweisungen hierzu, unter anderem auch über allgemein rassische Grundsätze.Jüdische Prostituierte sind grundsätzlich ausgeschlossen.