Überführung verstorbener Häftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Generalinspekteur der verstärkten SS-T. St. Pol., vom 07.09.1939Abschrift gefertigt von Reichskriminalpolizeiamt, vom 13.09.1939
Scope and Content
Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt Bln., Reichskriminalpolizeiamt Bln.Den Sarg von zu überführenden Leichen verstorbener Häftlinge sind, vor dem Abtransport aus dem Konzentrationslager und nachdem gegebenenfalls die Angehörigen von dem Recht der Besichtigung der Leiche im Konzentrationslager Gebrauch gemacht haben, zu plombieren. Die Särge sollen bis zur Bestattung polizeilich überwacht werden.