Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: Präs. des Volksgerichtshofs, RA beim Volksgerichtshof, Oberlandesgericht-Präs., Generalstaatsanwalt, Kommandeur der Strafgefangenenlager.Nachrichtl. an Reichsgerichtspräs., OberreichsanwaltReichsführer-SS stimmt damit überein, daß Gefangene, die von der Justiz an die Polizei aus geantwortet werden, auch dann Justizgef. bleiben. Auf Verlangen der Justiz sind die Gefangenen jederzeit dieser wieder zuzuführen.