Fortfall der Trennungsentschädigung für Zwangsarbeiter.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsautobahnen, Oberste Bauleitung Breslau
Scope and Content
Adressat: Anorgana GmbH, DyhernfurthNach Benehmen mit dem Sonderbeauftragten des Reichsführers-SS für fremdvölkischen Arbeitseinsatz in Oberschlesien fallen die für Zwangsarbeiter zu zahlenden Trennungsentschädigungen in Höhe von RM 1 bzw. 1,50 pro Zwangsarbeiter und Kalendertag rückwirkend ab 01.08.1943 fort.