Haarwuchs der Häftlinge.

Identifier
042/0296a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Dachau 56
  • I5, Folio 308
Dates
23 Nov 1944
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Schutzhaftlager-Befehl Nr. 8/441) Häftlinge mit längeren Haaren müssen einen Haarausweis besitzena) Auch bei Besitz dieser Ausweise müssen die Haare militärisch geschnitten sein.b) Häftlinge ohne solchen Ausweis werden bestraftc) vorhandene Ausweise sind genauestens auf Echtheit zu prüfen2) Allen Häftlingen ohne Ausweis sind die Haare zu schneiden. Russen und Italiener müssen den vorgeschriebenen geschorenen Streifen bis zum Nacken haben.3) Lagerschreibstube hat zu prüfen, ob die existierenden Ausweise mit ihren Listen übereinstimmen.

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