Hinrichtung von russischen Kriegsgefangenen.

Identifier
036/1197a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Buchenwald 2
  • 145, Folio 223-225
  • 14f 14/L/Ot. Nr. 213/41
Dates
1 Jan 1941 - 31 Dec 1941
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Durchschrift vom Original

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, Dachau, Sachsenhausen, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-RosenReichsführer-SS gab seine Zustimmung, russische Kriegsgefangene nicht zu erschiessen, wenn sie sich zur Arbeit im Steinbruch eigneten. Hierfür ist die vorherige Zustimmung des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes einzuholen. Bei Eintreffen von Erschiessungstransporten haben der stellv. Lagerführer und der Lagerarzt solche Russen auszuwählen. Eine namentliche Liste ist hierfür vorzulegen. Auf dieser Liste bescheinigt der Lagerarzt, daß er keine Bedenken gegen den Arb.-Eins. dieser Kriegsgefangenen hat. Nach Zustimmung des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes werden sie dann zu einem Steinbruch versetzt. Anmerkung der Häftlinge Komitee Konzentrationslager Buchenwald: Die o. a. Verfügung hätte mehr Arbeit für die.

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