Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsident in Hannover,

  • Regional Finance Office/Regional Finance Minister Hannvoer
Identifier
006376
Type of Entity
Corporate Body

History

Im Zuge der Finanzreform von 1919-1925 bestimmte das Gesetz vom 10. September 1919 über die Reichsfinanzverwaltung, dass alle Abgaben, die ganz oder teilweise zugunsten des Reiches erhoben wurden, von Reichsbehörden zu verwalten sind. Das Gesetz sah einen dreigliedrigen Aufbau der neuen Reichsfinanzverwaltung vor, bestehend aus dem Reichsfinanzministerium als Zentralbehörde, den Landesfinanzämtern als Mittelbehörden und den Finanzämtern als Lokalbehörden.

Die neu eingerichteten Landesfinanzämter gliederten sich folgendermaßen: 1.) Präsidialstelle mit der Oberfinanzkasse 2.) Abteilung für Besitz- und Verkehrssteuern (Abt. I) 3.) Abteilung für Zölle und Verbrauchsabgaben (Abt. II)

Die Aufgaben der Landesfinanzämter umfassten die obere Leitung der Finanzverwaltung für ihren Bezirk, die Überwachung der Gleichmäßigkeit der Gesetzesanwendung und die Beaufsichtigung der Geschäftsführung der ihnen unterstellten Behörden. (2)

Zum Bezirk des Landesfinanzamtes (LFA) Hannover gehörte das Gebiet der Preußischen Provinz Hannover mit den Regierungsbezirken Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück und Stade, der Freistaaten Braunschweig und Schaumburg-Lippe und der politisch der Provinz Hessen-Nassau angegliederte Kreis Grafschaft Schaumburg. Die Bezirkseinteilung der Landesfinanzämter wurde durch das Reichsgesetz vom 27. Februar 1934 (RGBl I, 130) geändert. Mit Wirkung vom 1. April 1934 führte dies zur Vereinigung einiger Landesfinanzämter. Das Landesfinanzamt Hannover war jetzt zuständig für die Regierungsbezirke Hannover, Hildesheim, Osnabrück und Lüneburg, dazu die Länder Braunschweig und Schaumburg-Lippe mit insgesamt 42 Finanzämtern. Das LFA Oldenburg und das LFA Unterweser wurden zum LFA Weser-Ems mit Sitz in Bremen vereinigt, das nun auch für die bisher zu Hannover gehörenden Dienststellen im Regierungsbezirk Aurich und Stade zuständig wurde. Die Dienststellen im Stadtbezirk Harburg-Wilhelmsburg schieden ebenfalls 1934 aus dem Zuständigkeitsbereich des LFA Hannover aus und wurden dem LFA Hamburg zugeordnet. (3)

Durch "Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Änderung von Behörden und Amtsbezeichnungen in der Reichsfinanzverwaltung" vom 16. März 1937 erhielten die Landesfinanzämter die Bezeichnung "Der Oberfinanzpräsident" (RGBl 1937 I, S. 311). Die Präsidenten der Landesfinanzämter bekamen ebenfalls als Titel die Bezeichnung "Oberfinanzpräsident". (4)

Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs und dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte mit dem Finanzverwaltungsgesetz vom 6. November 1950 eine erneute Umbenennung der Behörde in Oberfinanzdirektion Hannover. (5)

  1. Devisenstelle Die Devisenstellen bei den Landesfinanzämtern (ab 1937 Oberfinanzpräsident) waren gemäß der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. August 1931 über die Devisenbewirtschaftung (RGBl. 1931 I, 421, 17) errichtet worden. Die Regierung Brüning hatte während der Weltwirtschaftskrise eine Devisenkontrolle eingeführt, um die Kapitalflucht in das Ausland zu verhindern. Das bedeutete, dass Auslandsverpflichtungen seitdem nur noch mit behördlicher Genehmigung erfüllt werden durften. Gleiches galt für den Erwerb von Devisen.

Die Stelle für Devisenbewirtschaftung (Devisenstelle) beim Landesfinanzamt (ab 1937 Oberfinanzpräsident) war als eigenständige Abteilung organisiert. Personell und verwaltungstechnisch unterstanden die Devisenstellen dem Reichsfinanzminister, fachlich allerdings dem Reichswirtschaftsminister (RGBl 35 I, S. 106). Mit der Verordnung vom 19. Oktober 1933 übertrug der Reichswirtschaftsminister seine Kompetenzen auf die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung in Berlin (RGBl 33 I, S. 1088). Die Devisenstelle bestand aus einer Genehmigungs- sowie einer Straf- und Rechtsabteilung (bzw. ab 1939 Überwachungsabteilung). Die Genehmigungsabteilung war zuständig für die Genehmigung und Zuteilung von Devisen im Kapital-, Wertpapier-, Waren- und Reiseverkehr sowie für Angelegenheiten der Auswanderung. Die Straf- und Rechtsabteilung (bzw. Überwachungsabteilung) überwachte neben der Einhaltung devisenrechtlicher Bestimmungen auch jüdisches Vermögen und bearbeitete Devisenstrafverfahren. Außer den bei jedem Landesfinanzamt vorhandenen Devisenstellen befanden sich Devisenzweigstellen in Braunschweig, Chemnitz, Frankfurt/Main, Ludwigshafen, Lübeck und Saarbrücken. (6) Die Devisenstelle in Braunschweig war als Genehmigungsabteilung zuständig für das Land Braunschweig und den Regierungsbezirk Hildesheim. Vorgänge bezüglich der Straf- und Rechtsabteilung (bzw. Überwachung) wurden allerdings von Hannover aus für den gesamten Landesfinanzamtsbezirk Hannover (ab 1937 OFP) bearbeitet.

Nach 1945 blieb die Devisenstelle Hannover zunächst dem Oberfinanzpräsidenten Hannover angegliedert, ging jedoch mit Auflösung des Zonenhaushalts am 1. April 1948 kurzzeitig in die Verwaltung der Länder über. Damit wurde die Devisenstelle in Hannover als Niedersächsische Devisenstelle in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Finanzministeriums übernommen. (7)

Mit Wirkung vom 10. August 1950 wurden die Aufgaben der Finanzverwaltung auf dem Gebiete der Devisenüberwachung von den dem Bundesfinanzminister unterstehenden Devisenüberwachungsstellen übernommen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Niedersächsische Devisenstelle aufgelöst. (8)

  1. Vermögensverwertungsstelle Mit dem Schnellbrief des Reichsfinanzministers vom 4. November 1941 wurden die Oberfinanzpräsidenten über die bereits stattgefundenen und bevorstehenden Deportationen der Juden aus dem Deutschen Reich und die damit verbundene Einziehung des Vermögens der Opfer in Kenntnis gesetzt. (9) Die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen jüdischen Vermögens oblag dem Reichsfinanzminister, der die Erfüllung dieser Aufgabe wiederum den Oberfinanzpräsidenten übertragen hat. Diese konnten die Aufgabe, soweit es sich um Wohnorte außerhalb ihres Sitzes handelte, an die zuständigen Finanzämter abgeben.

Gleichzeitig gab der Reichsfinanzminister den Oberfinanzpräsidenten auf, umgehend eine mit der Verwaltung und Verwertung der eingezogenen jüdischen Vermögenswerte betraute Dienststelle einzurichten. In Hannover wurde die neue Dienststelle im November 1941 zunächst unter der Bezeichnung "Dienststelle für die Einziehung von Vermögenswerten" beim Oberfinanzpräsidenten Hannover eingerichtet. Hierzu wurde ein neues Sachgebiet, P21 a, mit der Bezeichnung "Erfassung des Judenvermögens" geschaffen und der Abteilung Personal und Verwaltung zugeordnet. (10) Außer den allgemeinen Verwaltungsaufgaben sollte diese Dienststelle neben dem Verkehr mit anderen Behörden und den unterstellten Finanzämtern auch die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens der deportierten Juden aus den Bezirken der vier stadthannoverschen Finanzämter bearbeiten. (11) Im Juli 1942 ordnete der Oberfinanzpräsident Hannover die Umbenennung der Dienststelle nach dem Vorbild des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg in "Vermögensverwertungsstelle" an. (12)

Mit Wirkung vom 1. März 1944 wurde die Abteilung Personal und Verwaltung aufgeteilt in eine Abteilung für Personal und Verwaltung (P) und in eine Abteilung Vermögensverwaltung (V). Der Abteilung V sollte die Liegenschafts-, Vermögens- und Bauverwaltung obliegen. (13)

1948 wurde in der Allgemeinen Verfügung Nr. 10 der Militär-Regierung in Art. II festgelegt, dass jeder, der seit dem 30. Januar aus Gründen der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder der politischen Überzeugung einer Person beschlagnahmtes, enteignetes oder weggenommenes Vermögen besitzt, verwaltet oder beaufsichtigt hat, verpflichtet ist, darüber eine Erklärung beim zuständigen Landrat des Kreises oder Oberbürgermeister des Stadtkreises einzureichen.

Weiterhin heißt es: "So sind insbesondere, wenn entzogenes Vermögen sich in öffentlicher Hand befindet, die Beamten und Angestellten der Behörde, die dies Vermögen verwaltet, anzeigepflichtig, nicht die Behörde als solche." (14) Diese Aufgabe hat nach 1945 die Abt. Vermögensverwaltung beim OFP Hannover übernommen, deren Personal sich zum Teil aus den Mitarbeitern der ehemaligen Vermögensverwertungsstelle zusammensetzte.

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