Kaspar Drexl u.A. III

Identifier
ED 342 / 9
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1958 - 31 Dec 1967
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Scope and Content

Ermittlungsakten LG München II 1Js 30/65, 12 Js 4/67, 12 Js 5/67; Beteiligung an der Tötung von Häftlingen von April 1938 bis April 1945 sowie Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen zwischen September und November 1941 im Konzentrationslager Sachsenhausen (insgesamt Ermittlungen wegen 56 einzelner Taten). 1)Tod des Bibelforschers Rachuba, der an den Folgen wiederholter Misshandlungen - er hatte sich geweigert, die Hakenkreuzfahne zu grüßen - angeblich verstorben war. Tatsächlich wurde Rachuba vom Konzentrationslager Sachsenhausen in das Konzentrationslager Wewelsburg verlegt, wo er am 03.09.1942 verstarb. 2) Tod zweier katholischer Geistlicher. Die Pfarrer Johannes Schulz, geb. 03.04.1884 in Obervölklingen, und Josef Zilliken, geb. 17.09.1872 in Mayen, wurden ins Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert, weil sie Generalfeldmarschall Göring nicht gegrüßt hatten. Sie wurden ins Konzentrationslager Dachau überstellt, wo Schulz am 19.08.1942 verstarb, Zilliken am 03.10.1942. 3) Erschießung von 72 Holländern, Angehörigen der Steikelgruppe, einer Widerstandsgruppe, aufgrund eines Todesurteils am 01. Oder 02.05.42. Diesbezüglich Strafverfolgungsverjährung wegen Beihilfe zum Totschlag. 4) Am 15.02.1945 wurde Helmut Ludwig Späth im Krankenbau selektiert und ermordet. Die Beschuldigten waren im Zellenbau tätig und daher nicht der Tat verdächtig. 5) Misshandlung der Tschechen Sekanina und Prokop mit Todesfolge. Die Tat fand ebenfalls nicht im Zellenbau statt. - Ferner Einstellung für den Beschuldigten zu 3) bezüglich Tötung eines Konzentrationslager-Häftlings am 03. Oder 04.08.1942 im Zellenbau. Ein Zeuge hörte das Geräusch von Schlägen und das Schreien eines Geschlagenen, das immer schwächer wurde, bis es verstummte. Der Beschuldigte zu 3) soll daraufhin gesagt haben: "Das Schwein lassen wir abholen." Ein Toter wurde daraufhin vom Zellenbau ins Krematorium gebracht (siehe auch Ermittlungen Bamberg 2 Js 222/56). Kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten. - Außerverfolgungsetzung des Beschuldigten zu 1) am 16.05.69 bezüglich der Erschießung des Gottfried Michaelis am 30.09.1937, eines als Zeuge Jehovas Inhaftierten, im Konzentrationslager Sachsenhausen. Der Angeschuldigte zu 1) war zum Tatzeitpunkt im Gefängnis Moabit in Berlin, wo er wegen Mordverdachts an Friedrich Weißler vom 19.05.1937 bis 12.10.1937 in Untersuchungshaft war. Außerdem Außerverfolgungsetzung bezüglich Erschlagens eines Judens am 03.05.40, der kurz zuvor in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert worden war. Bezüglich dieser Tat ist Gustav Sorge (Bonn 8 Ks 1/58) rechtskräftig verurteilt worden. - Angeklagt wurde der Beschuldigte zu 1) wegen der Ermordung des Konzentrationslager-Häftlings Kurallis, der Ermordung von zwei Häftlingen auf dem Weg zum Klinkerweg sowie von zwei Häftlingen auf dem Gelände des Klinkerwerkes, ferner der Ermordung eines russischen Häftlings auf dem Appellplatz. Der Angeklagte zu 2) wurde der Ermordung von zwei Zigeunern und eines polnischen Konzentrationslager-Häftlings im Zellenbau beschuldigt. Der Angeklagte zu 3) wurde der Ermordung von 40 Häftlingen im Zellenbau beschuldigt. Gemeinsam sollen der Angeklagte zu 1) und der Angeklagte zu 3) den Konzentrationslager-Häftling Petz im Zellenbauhof ermordet haben. - Verurteilt wurden nur die Angeklagten zu 1) und 3) und nur bezüglich der Ermordung des Konzentrationslager-Häftlings Petz. Die beiden verrichteten am 22.11.1939 gemeinsam Dienst im Zellenbau. Am Vormittag stattete der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, dem Konzentrationslager Sachsenhausen einen Besuch ab und besichtigte dabei auch den Zellenbau. Er sprach dabei mit mehreren Häftlingen, u.a. dem erst vor kurzem ins Konzentrationslager eingelieferten Heinrich Petz. Himmler befahl dem Lagerführer Walter Eisfeld (geb.11.07.1905 in Halle, + 03.04.1940 in Dachau), Petz "auf der Flucht" erschießen zu lassen. Heinrich Petz, geboren am 23.04.1925 in Obdach in Österreich, war 14 Jahre alt. Er hatte zusammen mit seinemälteren Bruder Franz Petz vom 15. bis 18.11.1938 in der Steiermark Autos überfallen und dabei zusammen mit seinem Bruder 4 Menschen getötet, darunter zwei SA-Angehörige. Die Brüder Petz hatten ihr Zuhause verlassen, um über die Schweiz auf eine Insel im Ozean zu gelangen, wo sie ihr Leben verbringen wollten. Aufgrund seines jugendlichen Alters konnte gegen Petz kein Strafverfahren durchgeführt werden. Die Angeklagten zu 1) und 3), die den Befehl Himmler an den Lagerführer Eisfeld mitangehört hatten, beschlossen, Petz bei einer vorgetäuschten Freistunde im Zellenbauhof zu erschießen. Sie verlegten alle im Zellenbau einsitzenden Konzentrationslager-Häftlinge in andere Zellen, um keine Zeugen zu haben. Einer von ihnen befahl dann dem Petz, im Hof des Zellenbaus ein Stück Papier hinter dem Zaun aufzuheben, was dieser arglos tat. Der Angeklagte zu 3) schoß Petz nieder und bat den Angeklagten zu 1), nochmals auf Petz zu schießen, was dieser tat. Welcher Schuss tödlich war, konnte nicht festgestellt werden. Gegenstand des vorausgehenden Verfahrens gegen 1) Da 12 Js 900/52 waren: Misshandlung, Folterung und möglicherweise Tötung von Häftlingen im Konzentrationslager Dachau zwischen 1933 und 1936 durch den Kammerwart der Häftlingskleiderkammer und Häftlingskompanieführer (Körperverletzung): u.a. 1. Angebliche Misshandlung von Häftlingen, die sich beschwerten, wenn sie nicht passende Kleidungsstücke zugeteilt erhielten, misshandelt haben. 2. Angebliche Niederschießung eines Häftlings bei einer Auseinandersetzung. Hier liegt möglicherweise eine Personenverwechslung vor. 3. Angebliche Beanstandung von Briefen von Konzentrationslager-Häftlinge bei der Postzensur und Bestrafung derselben durch Dunkelarrest und Krummschließen.4. Pfahlhängen zweier nach einem Fluchtversuch wieder aufgegriffener Konzentrationslager-Häftlingen. Da diese die Aussage verweigerten, seien sie erschossen worden. Kein sicherer Tatnachweis. Außerdem unpräzise und wenig konkrete Anschuldigungen der Misshandlungen (und Tötungen, Zugehörigkeit zum Schlägerkommando, Niederschießen von Häftlingen).

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