Kommunalreferat – Jüdisches Vermögen

Identifier
DE-1992-KOM-JV
Language of Description
German
Dates
1938 - 1948
Level of Description
Sub-collection
Source
EHRI

Extent and Medium

334 AE; 2,4m

Scope and Content

Nachdem die jüdischen Reichsbürger durch die „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 26. April 1938 (RGBl. I, 1938, S. 414 f.) verpflichtet worden waren, ihr gesamtes Vermögen bei den höheren Verwaltungsbehörden anzumelden, in Bayern also bei den Bezirksregierungen, machte die „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I, 1938, S. 1709 ff.) jede Verfügung jüdischer Eigentümer*innen über ihren Grundbesitz von der Genehmigung durch die höheren Verwaltungsbehörden abhängig. Mit der örtlichen Prüfung der einzelnen Fälle und der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens wurden die Kreisverwaltungen beauftragt. In München übertrug der Oberbürgermeister diese Aufgabe dem Kommunal- und Grundbesitzdezernat (Dezernat 3). Mit der „Zweiten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 18. Januar 1940 (RGBl. I, 1940, S. 188 f.) erhielt dieses die Verantwortung für das ganze Verfahren.Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft ermittelte der Münchner Polizeipräsident im Rahmen des „Gesetzes Nr. 49 der Militärregierung über die Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte (Wiedergutmachung)“ vom 10. November 1947 (GVBI., 1947, S. 221) bis zum Frühjahr 1948 alle nach den Bestimmungen der „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ in München durchgeführten Genehmigungsverfahren. Diese Ergebnisse wurden im Kommunalreferat mit den dort noch vorhandenen Akten zusammengeführt. Der Bestand „Kommunalreferat - Jüdisches Vermögen“ umfasst im wesentlichen diese Akten mit den dazugehörigen Aufstellungen von 1948. Die Unterlagen stammen daher zum weitaus überwiegenden Teil aus der Zeit von 1938 bis 1948, reichen aber mit einzelnen ergänzenden Materialien über einen Gesamtzeitraum von 1902 bis 1958. Soweit die Stadt München Grundstücke im Rahmen der „Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens“ erworben hatte und nach dem Zweiten Weltkrieg Rückerstattungsverfahren eingeleitet wurden, befinden sich weitere Akten aus diesem Zusammenhang auch im Teilbestand „Kommunalreferat – Grundstücksverkehr“ sowie die entsprechenden Urkunden im Bestand Urkunden.

Conditions Governing Access

Der Bestand kann online recherchiert und im Lesesaal eingesehen werden.

Rules and Conventions

EHRI Guidelines for Description v.1.0