Generalinspekteur für die Spruchgerichte in der britischen Zone
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623 Aufbewahrungseinheiten
19,3 laufende Meter
Creator(s)
- Generalinspekteur für die Spruchgerichte in der britischen Zone, 1947-1956
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Die Aburteilung aller Mitglieder derjenigen Organisationen, die vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg für verbrecherisch erklärt worden waren (Korps der Politischen Leiter, Gestapo, SD, SS), war in der Britischen Zone Aufgabe von besonderen Spruchgerichten. Für die Insassen jedes der sechs britischen Internierungslager (Neuengamme, Eselsheide, Staumühle, Fallingbostel, Recklinghausen und Sandbostel) wurde durch allgemeine Verfügung des Präsidenten des Zentral-Justizamtes vom 1. Juni 1947 je ein Spruchgericht in Hamburg-Bergedorf, Bielefeld, Hiddesen bei Detmold, Benefeld-Bomlitz, Recklinghausen und Stade errichtet. Als Spruchgericht des zweiten Rechtszuges wurde der Oberste Spruchgerichtshof in Hamm errichtet.
Für den reibungslosen Ablauf der Verfahren hatte ein Generalinspekteur für die Spruchgerichte in der Britischen Zone in Hamburg zu sorgen, dessen Anweisungen die öffentlichen Ankläger bei den Spruchgerichten Folge zu leisten hatten. Die Dienststelle des Generalinspekteurs wurde vom Präsidenten des Zentral-Justizamtes errichtet durch die "Verordnung über die Errichtung der Dienststelle des Generalinspekteurs in der Britischen Zone für die Spruchgerichte zur Aburteilung der Mitglieder der in Nürnberg für verbrecherisch erklärten Organisationen" vom 17. Februar 1947. Aufgabe der Dienststelle des Generalinspekteurs war es nach der o. a. Verordnung, für die Einrichtung der Spruchgerichte und den reibungslosen Ablauf der Verfahren zu sorgen. Die Beamten der Spruchgerichte (mit Ausnahme der Richter) sowie die Beamten und Angestellten seines Stabes wurden vom Generalinspekteur ernannt bzw. verpflichtet. Der Generalinspekteur übte die oberste Dienstaufsicht über die Spruchgerichte aus. Einfluss auf die richterliche Tätigkeit hatte er nicht; er besaß aber gegenüber den öffentlichen Anklägern Anweisungsbefugnis und war unmittelbar dem Präsidenten des Zentral-Justizamtes unterstellt.
Der Amtsbereich des Generalinspekteurs erstreckte sich auf die gesamte Britische Zone; Sitz der Dienststelle war Hamburg.
Inhaber des Amtes des Generalinspekteurs war Dr. Meyer-Abich, dessen Stellvertreter war Regierungsdirektor Dr. Schierholt. Die Dienststelle des Generalinspekteurs war in fünf Abteilungen gegliedert:
1.) Zentralabteilung (Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten, Haushaltswesen)
2.) Personalabteilung (Personal- und Verwaltungsangelegenheiten, Beamten- und Dienststrafrecht)
3.) Rechtsabteilung (Prüfung der eingeleiteten Verfahren und Auswertung der Entscheidungen, Strafrecht)
4.) Wirtschaftsabteilung (Unterkunfts-, Beschaffungs-, Verpflegungs-, Kfz- und Transportwesen)
5.) Inspektoratsabteilung (Inspektionen der Spruchgerichte und Anklagebehörden).
Im Jahr 1949 begann ein schrittweiser Abbau der Spruchgerichtsbarkeit.
Die Dienststelle des Generalinspekteurs in Hamburg existierte ab 1. Januar 1950 nur noch als Reststab und wurde mit der Restbehörde des Zentral-Justizamtes zusammengezogen. Der Generalinspekteur Dr. Meyer-Abich selbst leitete seine Geschäfte zunächst von Oldenburg aus weiter, wo er als Generalstaatsanwalt tätig war. Etwa 1953 war er Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium und übte gleichzeitig noch das Amt des Generalinspekteurs aus.
Mit dem Zweiten Bundesgesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 wurde die Auflösung der Spruchgerichtsbarkeit geregelt. Mit diesem Gesetz wurden die sich aus den Verordnungen Nr. 69 und 131 ergebenden Rechtsgrundlagen für die Aufgaben der Spruchgerichtsbarkeit gemäß Artikel 3 des Zweiten Bundesgesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften übertragen.
Die endgültige Abwicklung der Spruchgerichtsbarkeit wurde durch die nicht veröffentlichte Verwaltungsvereinbarung der Regierungen der Länder in der ehemaligen Britischen Zone vom 20. Januar 1957 geregelt. Der Landesjustizverwaltung Hamburg wurde die geschäftsmäßige Abwicklung der Dienststelle des Generalinspekteurs übertragen. Als Datum der Auflösung der Dienststelle des Generalinspekteurs ist in dessen Dienstakten Ende September 1956 angegeben.
Bestandsbeschreibung
Bestandsgeschichte
Die Unterlagen des Generalinspekteurs (Z 42 I) gelangten über das Staatsarchiv Hamburg 1974 in das Bundesarchiv.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Die Akten des Generalinspekteurs wurden im Staatsarchiv Hamburg in Anlehnung an den "vorläufigen Aktenplan" der Behörde provisorisch aufgelistet und signiert.
Bei der Bearbeitung im Bundesarchiv wurden die - vom Generalinspekteur - vorgegebenen Akteneinheiten beibehalten und das Aktenzeichen als alte Signatur mit aufgenommen; nur für einen kleinen Teil der Akten war das Aktenzeichen nicht mehr zu ermitteln. Die Klassifikation folgt dem "vorläufigen Aktenplan" der Dienststelle des Generalinspekteurs.
Hinweis für die Benutzung:
Für den Fall, dass keine Treffer über eine Recherche gefunden wurden, lohnt sich ein Blick in die Kartei zum Bestand (auch die übrigen Teilbestände), da Hinweise aus der Kartei hervorgehen können, die an anderer Stelle nicht zu finden sind.
Inhaltliche Charakterisierung
Verfassung und Verwaltung (102); Rechts- und Dienstverhältnisse der Bediensteten (36); Gerichtsorganisation (111); Strafrecht (363), dabei: Zentralkartei des Generalinspekteurs; Haushaltsangelegenheiten (28).
Erschließungszustand
Vollständig erschlossen; Online-Findbuch.
Vorarchivische Ordnung
Die Aktenführung lehnte sich im wesentlichen an den Generalaktenplan der Reichsjustizverwaltung an.
Zitierweise
BArch Z 42-I/...