Gemeinsamer Deutscher Finanzrat/Verwaltung für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
Web Source
Extent and Medium
Schriftgut
28 Aufbewahrungseinheiten
1,1 laufende Meter
Creator(s)
- Verwaltung für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (VfF), 1947-1949
Scope and Content
Geschichte des Bestandsbildners
Der Gemeinsame Deutsche Finanzrat (GDF) konstituierte sich nach dem Vorläufigen Abkommen über die Bildung eines Deutschen Finanzrates¿ vom 13. September 1946 zur bizonalen Koordinierung von Finanzverwaltungsaufgaben insbesondere auf dem Gebiet des Steuer- und Haushaltsrechts in Frankfurt/Main (ab 18. Aug. 1947 Bad Homburg v.d.H.). Mit Inkrafttreten des Überleitungsgesetzes am 21. August 1947 im Rahmen der Umgestaltung der bizonalen Verwaltungen gingen die Aufgaben und Befugnisse auf die Verwaltung für Finanzen (VfF) des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über. Die Überführung der VfF in das BMF wurde in der ersten Jahreshälfte 1950 abgeschlossen, die Auflösung erfolgte durch Verordnung vom 8. September 1950 (BGBl. I S. 678).
Bestandsbeschreibung
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Die über das Bundesministerium der Finanzen ins Bundesarchiv gelangten Schriftgutsplitter entstammen vorwiegend der Registratur des Gemeinsamen Deutschen Finanzrates; hervorzuheben sind die Unterlagen über die Sitzungen des Rates und seiner Unterausschüsse. Die Akten der Verwaltung für Finanzen sind zum größten Teil vom Bundesministerium der Finanzen fortgeführt worden.
Inhaltliche Charakterisierung
Sitzungsprotokolle, Handakten MinR Wolff, Schriftwechsel-Register, Hausnachrichten und Dienstverträge.
Bem: Zahlreiche Akten wurden im Bundesministerium der Finanzen (Bundesarchiv-Bestand B 126) fortgeführt.
Erschließungszustand
Findbuch (1978) (Online)
DATEN AUS BASYS:
Zum Bestand Z 28 existiert ein Archivfindbuch, das die Registraturakten, Sitzungsprotokolle, ein Schriftwechselregister sowie die Handakten des VfF Direktors Alfred Hartmann umfaßt. Verweise: Aktenüberlieferung des GDF und VfF auch in dem Bestand B 126;
Umfang, Erläuterung
28 AE
Zitierweise
BArch Z 28/...